11.02.2015 - 9.2 Anfragen der Ausschussmitglieder und Informatio...

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Wortprotokoll

1. Die Überschneidung der Sitzungstermine wurde noch einmal diskutiert und über eine Veränderung der Termine nachgedacht. Es werden aber auch bei Veränderungen sich immer Termine mit anderen Ausschüssen überschneiden und der Sitzungskalender 2015 ist bindend.

 

2. Herr Bockhahn gibt nunmehr nach seiner 1-monatigen Wirkungszeit noch einmal Einblick in seine Ziele und Schwerpunkte für seine Tätigkeit.

- Ein dauerhaftes Problem liegt für ihn im Krankenstand der Mitarbeiter, auch hervorgerufen durch die Fallzahlenbelastung der Mitarbeiter. Die Fallzahlen der Fallmanager im SGB XII liegen nachweislich  mehr als 100 % über dem Soll.

- Eine Herausforderung sind die pflichtigen Leistungen, da in angemessener Form erbracht werden sollen.

Weitere Ziele sind:

- Stand der angebotenen Daseinsangebote halten, verbessern und beschauen

- Flexibilität in den Angeboten nach Analysen

- Angebote nach Bedarf und Priorität haushaltstechnisch prüfen

- Zusammenarbeit mit den Trägern fördern – es sollen Partner auf Augenhöhe sein oder werden

- Transparenz in die Leistungserbringer bringen, mehr Klarheit haben

- Verbesserung des verbundenen Finanz- und Fachcontrollings. Fehlentwicklungen sollen früher erkannt werden können und zukünftige Vereinbarungen aus der Analyse des Ist-Zustandes heraus besser abgeschlossen werden.

- Arbeit mit dem SBZ betrachten und intensivieren (der Evaluationsbericht ist in der Fertigstellung)

- Krippen- und Kita-Plätze rechtsverbindlich sowie auch die Hortplätze – dazu werden erste Maßnahmen ergriffen – für jedes Kind soll ein Hortplatz im entsprechenden Sozialraum zur Verfügung gestellt werden, Förderung von I-Plätzen

- öffentliches Schulnetz ist in seiner Qualität zu erhalten bzw. zu fördern/auszubauen

Ein weiterer Schwerpunkt ist die nachhaltige Stellenbesetzung – Anpassung an die demographische Entwicklung.

Weitere Schwerpunkte sind die Fragen zur Hilfe zur Pflege, die Verschiebung von Leistungen SGB VIII in das SGB XII.

 

 

3. Herr Pfeiffer gibt zum Thema des Zustroms von Asylbewerbern und Flüchtlingen Auskunft.

Der Zustrom ist gegenwärtig immens für das Land Mecklenburg-Vorpommern. Die Asylbewerberunterkunft ist derzeitig mit über 100 Prozent ausgelastet. Es müssen zum Teil Versorgungsstrukturen außerhalb der Asylbewerberunterkunft genutzt werden.

Flüchtlinge haben Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII und auch Anspruch auf Wohnraum. Er schildert die prekäre Situation bei der Wohnraumversorgung und auch den dadurch hohen Belastungsgrad der MitarbeiterInnen des Amtes für Jugend und Soziales.

Man ist im Gespräch mit dem Bauamt, der WIRO,  dem Ortsamt und dem Hanse-Jobcenter. Auch andere Wohnungsgesellschaften werden kontaktiert.

Der Zustrom von syrischen Flüchtlingen und Asylbewerbern sowie der afghanischen Ortskräfte wird durch die momentane Lage in den betroffenen Ländern ab dem 01.07.2015 noch weiter ansteigen. Ab diesem Zeitpunkt ist für die HRO eine höhere Aufnahmequote zu erwarten, was insbesondere durch die Änderung der entsprechenden Landeszuweisungsverordnung verstärkt wird.

 

 

4. Weiterhin erläutert Herr Pfeiffer das Thema der „unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge – umF“.  Auch hier wird es einen Anstieg der Zuweisungen vom Land lt. Verteilerschlüssel "Königssteiner Schlüssel" auf die Kommunen geben. Hier ist man bezüglich der Kostendeckung im Gespräch mit dem MAGS M-V. Zurzeit wird hier noch ohne Kostendeckung durch Landesmittel gearbeitet. Die Stadt rechnet mit 25 – 30 zusätzlichen Jugendlichen, die auf die Mitarbeiter im Fallmanagement SGB VIII zukommen werden.