28.10.2014 - 9.2 Umsetzung des § 10 Abs. 1a Kindertagesförderung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Verwaltung erläutert ausführlich die Vorlage. Nach längerem, regen Meinungsaustausch stellt Frau Jahnel den Antrag auf Ende der Rednerliste. Dieses wird von den Mitgliedern mehrheitlich beschlossen (8 Befürwortungen, 4 Gegenstimmen). Herr Knisch bittet um Protokollierung der Aussage der Verwaltung,   dass Eltern, deren Kinder einen Ganztagsplatz haben, aber regelmäßig die Betreuung erst nach dem Frühstück in Anspruch nehmen, dieses im Betreuungsvertrag vereinbaren können (und somit nur z. B. Mittag und Vesper bezahlen müssen).  

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Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, den Dringlichkeitsbeschluss 2010/DV/1727 vom 23.11.2010 wie folgt zu erweitern:

Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket der entsprechenden Rechtskreise fließen mit ein.

Sorgeberechtigte Eltern, die keinen Anspruch auf Sozialleistungen haben, zahlen einen Gesamtbetrag, der sich aus dem Elternbeitrag und einer Verpflegungspauschale in Höhe des jeweiligen Tagessatzes mal 17 Anwesenheitstage zusammensetzt.

 

 

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

3

 

Abgelehnt