16.10.2014 - 4.1 Anette Niemeyer für den Ortsbeirat Kröpeliner-T...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Müller hebt hervor, dass es löblich ist, wenn die Ortsbeiräte sich zu diesem Thema engagieren.

 

Jedoch lässt sich auf Grund der Größe und unterschiedlichen Struktur der Vorgärten in der KTV nur für Teilbereiche eine Satzung aufstellen. Vor Aufstellung der Satzung sollten deshalb diese Bereiche zunächst im Ergebnis einer Analyse ermittelt werden.

 

Im Verlauf der Diskussion wird gefragt,  was die Satzung regeln soll.

Darauf antwortet Herr Müller, dass es für das Thünenvierteil bereits eine Satzung gibt. Diese wird nicht nach dem Baugesetzbuch, sondern nach der Landesbauordnung aufgestellt. Geregelt werden hier z. B. Zufahrten, Wege und Mauern.

 

Ergänzend wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes empfohlen.

 

Herr Müller schlägt folgenden Änderungsantrag vor:

 

"Der Oberbürgermeister wird beauftragt, vor Aufstellung einer Vorgartensatzung für die KTV zunächst eine fundierte, quantitative und qualitative Bestandsaufnahme durchzuführen.

Im Ergebnis der Analyse sind Vorschläge für die Erarbeitung von Satzungen für Teilbereiche durch die Verwaltung vorzulegen und mit dem Ortsbeirat abzustimmen."

 

Es erfolgt die Abstimmung über den Änderungsantrag:

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

 

 

Es erfolgt die Abstimmung über den Gesamtantrag:

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

2

 

Abgelehnt