30.04.2014 - 5.4 Beschluss über die Neuaufstellung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Maronde vom Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft führt aus, dass für das Vorhaben ein rechtkräftiger vorhabenbezogener Bebauungsplan vorliegt. Die erteilten Baugenehmigungen wurden durch Nachbarn rechtlich angegriffen. Das VG Schwerin hat im Ergebnis einen Baustopp angeordnet. Mit dem Aufstellungsbeschluss wird ein neues Verfahren begonnen, welcher in enger Zusammenarbeit mit Herrn Barnehl (Investor) erarbeitet wurde. Somit sind die eingereichten Normenkontrollanträge gegen den vorhabenbezogenen B-Plan nicht mehr relevant, da die Satzung in dieser Form nicht mehr umgesetzt wird. Die Immissionsschutzmaßnahmen werden im neuen Verfahren deutlich verbessert, Stellplätze werden in den Innenbereich gelegt. Im Damerower Weg wird ein zusätzliches Angebot an Stellflächen geschaffen. Herr Maronde informiert weiterhin über die Bedenken des Ortsbeirates Biestow.

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Für eine Fläche in der Dorflage Biestow, die begrenzt wird

              im Norden:               durch das Wohngrundstück Biestower Damm Nr. 2 sowie Freiflächen eines               Reiterhofes

              im Osten:               durch den Biestower Damm

              im Süden

      und Westen:   durch den Damerower Weg

 

soll entsprechend § 2 Abs. 1 BauGB, in Verbindung mit § 12 BauGB der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 09.SO.156.1 Erweiterung „Landhotel Rittmeister“ neu aufgestellt werden.

 

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Abstimmungsergebnis zur Beschlussvorlage 2014/BV/5463:

 

Abstimmung:                                                        Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage