01.10.2013 - 9.1 Eckwerte für den Entwurf des Haushaltsplanes 201...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Es erfolgt eine Einführung der Verwaltung. Der Antrag von Frau Schankin, sämtliche Produkte der Jugendhilfe als wesentliche Produkte einzustufen, wird von ihr wieder zurückgezogen. Nach längerer intensiver Diskussion stellt Herr Berger den Antrag auf Ende der Rednerliste. Nach der Gegenrede durch Herrn Knisch wird der von  Herrn Berger gestellte Antrag mehrheitlich abgelehnt (5 Befürwortungen, 6 Gegenstimmen, 2 Enthaltungen).  

 

Frau Wolff stellt nachfolgenden Antrag (2013/BV/4793-18 (ÄA) :

"Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass die Bereiche des SGB VIII, §§ 11 bis 16, als wesentliche Produkte in das Eckwertepapier aufgenommen werden (Produkte 36301 und 36200)."

 

Durch die zusätzliche Evaluation im Rahmen des Eckwertepapiers werden zukünftige Bedarfe bzw. nicht mehr notwendige Produkte für die Steuerung der zukünftigen Eckwerte transparenter sichtbar.

 

Durch die Mitglieder wird der Antrag mehrheitlich beschlossen (5 Befürwortungen, 4 Gegenstimmen, 4 Enthaltungen).

 

Der Vorsitzende lässt die Beschlussvorlage, einschließlich des beschlossenen Änderungsantrages, abstimmen.

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Beschlussvorschlag:

1.              Die Eckwerte für den Entwurf des Haushaltsplanes 2014 werden auf Teilhaushaltsebene gemäß Anlage 1 festgelegt.

2.              Die für die Haushaltsplanung 2014 wesentlichen Produkte werden gemäß Anlage 2 festgelegt.

3.              Die Entwürfe der Produktbeschreibungen für das Haushaltsjahr 2014 gemäß Anlagen 5 und 6 * werden zur Kenntnis genommen.

 

* redaktionelle Änderung vom 27.08.2013

 

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

4

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

3

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage