08.05.2013 - 10 Informationen des Ortsamtes

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Wortprotokoll

Frau Möller verliest einen Antrag auf Anmietung eines Grundstückes Am Brink.

Die Antragstellerin möchte eine Fläche des Platzes am Brink als Freisitzfläche für Gäste des "Falellis" anmieten.

Im Vorfeld gab es bereits Absimmungen zwischen den Ämtern mit folgenden Festlegungen:

1. keine Einschränkung der öffentlichen Nutzung, dass heißt keine Zäune od.         bauliche Einfassungen

2. textile Bodenbeläge sind auszuschließen

3. Verwendung von Wasser durchlässigen Materialien als Untergrundfläche, wobei die Untergrundkonstruktion so niedrig, wie erforderlich, zu halten ist

4. Abstand zu den Treppenanlagen beträgt mindestens 1m

5. der Abstand zu den vorhandenen Bäumen ist einzuhalten und selbständig durch Nutzer zu kontrollieren

6. die genehmigte Fläche ist nach Nutzungsende an Amt 62 zu übergeben

7. die erteilten Auflagen sollen verstärkt auf Einhaltung kontrolliert werden.

 

Abstimmung :

3 JA / 3 Enthaltungen

 

Die Zustimmung erfolgt mit der Maßgabe der Einhaltung des Ergebnisprotokolls der Ämter vom 15.04.2013

Der OBR fordert regelmäßige Kontrollen.

 

Antrag auf Anmietung eines Grundstückes Ulmenstr. 81/Parkstr. 63.

Die Antragstellerin beabsichtigt die Herstellung eines Abfallbehälterstellplatzes im Vorgarten Parkstr. 63 sowie die Neugestaltung des Abfallbehälterstellplatzes im Vorgarten Ulmenstr. 81.

Hierzu gab es bereits einen Vororttermin mit verschiedenen Ämtern, hier wurden verschiedene Möglichkeiten eingeräumt.

 

Abstimmung :

vertagt bis zum Abschluss der Planung Ulmenstraße

 

Das Umweltamt teilt mit, dass die Altkleidercontainer vom Stellplatz Waldemarstr./Elisabethstr. zum Stellplatz Maßmannstr. umgesetzt werden.

Die Umsetzung soll für einen Zeitraum von 3-4 Monaten getestet werden.

 

Der OBR erachtet den neuen Stellplatz nicht sinnvoll, denn wenn die Behälter nicht regelmäßig geleert werden, wird sich die Situation nicht entspannen.

Der OBR fordert regelmäßige Kontrollen.

 

Das Umweltamt beantragt eine Umverlegung des Stellplatzes für Sammelsysteme vom Ratspaltz in die Grünfläche in der Elisabethstr., die sich auf dem Grundstück der Schule befindet.

Einige Standortprüfungen in diesem Einzugsgebiet durch die verschiedenen Ämter sind bereits gescheitert und in Abstimmung der Ämter bei einem Vorort-Termin wurde die beantragte Variante vorgeschlagen.

 

Der OBR hat Bedenken. Auf dem Plan ist nicht genau zu erkennen, welche Fläche konkret vorgeschlagen wird. Frau Niemeyer erachtet die asphaltierte Fläche als zu klein.

 

Abstimmung :

einstimmig abgelehnt

 

Frau Möller gibt bekannt, dass für die Erhebung von Beiträgen für die Erneuerung der Beleuchtung in der Borwinstr. als Richtwert 1,23 EUR/qm als Beitragsfläche ermittelt wurde.

 

Die Verkehrsbehörde teilt mit, dass der neu errichtetet Parkplatz im Bereich Maßmannstr. nicht durch das Tief-u. Hafenbauamt bewirtschaftet wird. Er ist nur für Polizeiangehörige und Besucherverkehr ausgeschildert.

 

Zur Problematik "Skater" auf dem Gertrudenplatz gabe es bereits ein Gespräch mit dem Verein "SOBI".