17.10.2012 - 7.2 Informationen zum Schreiben von Frau Bommhardt/...

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Wortprotokoll

Eine Aufgabenübertragung auf die Landkreise und kreisfreien Städte ist durch das Aufgabenübertragungsgesetz beschlossen. Das Land erklärte sich aber bereit, bis 31.07.2013 die Dienste der mobilen, stationären und teilstationären Frühförderung mit eigenem Fachpersonal übergangsweise weiterzuführen. Die Kreise und Städte beteiligen sich mit einem Kostenbeitrag.

Ab 01.08.2013 würde die Stadt die Aufgabe übernehmen, da eine wohnortnahe Förderung als sinnvoll betrachtet wird. Die Ausschreibung der Leistung ist vorgesehen, berichtet Frau Böckler.

 

Herr Dr. Schadowski beantragt Rederecht für Frau Bommhardt, Schulelternratsvorsitzende beim Landesförderzentrum Hören in Güstrow.

Herr Knisch stellt den Geschäftsordnungsantrag, kein Rederecht zu erteilen, da zunächst ein Informationsaustausch nur mit der Verwaltung vorgesehen war.

Gegenrede von Herrn Dr. Schadowski, das Anliegen von Frau Bommhardt zur Kenntnis zu nehmen.

Abstimmung zum Rederecht für Frau Bommhardt:

Ja: 5 , Nein: 0 , Enthaltungen: 2

 

Frau Bommhardt erläutert ihr Anliegen - Erhalt der zentralen mobilen Frühförderung für Kinder mit Sinnesbehinderungen mit Anbindung an die beiden bestehenden Kompetenzzentren.

Sie verteilt einen Entwurf "Langzeitvereinbarung zur optimalen Versorgung und Förderung der seh- und/oder hörgeschädigten Kinder im Alter von 0 bis 7 Jahren in M-V" in der Fassung vom 10.10.2012 (Anlage), der dann vom Land unterschrieben an den Oberbürgermeister gesandt werden soll.

 

Die Auswirkungen dieser Langzeitvereinbarung für die Stadt soll in der nächsten Sitzung dargestellt werden.

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

 

 

 

 

Dagegen:

 

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

 

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen