17.10.2012 - 7.1 Leitlinien zur Stadtentwicklung

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Stein geht bei seinen Ausführungen auf folgende Punkte ein:

-              Leitlinien sollen von BS beschlossen werden

-     Leitlinien sind der langfristige strategische Handlungsrahmen für die nachhaltige Entwicklung der Stadt

-    Entwurf umfasst 33 Seiten, es erfolgte keine regionale Einordnung

 

Herr Stein erklärt, dass das Amt für Stadtentwicklung ein neues Projekt plant (Regiopole), hier kann das Amt ein regionales Leitbild erstellen.

 

Der OBR kritisiert, dass er nicht frühzeitig angehört wurde und die KTV vollständig in den Leitlinien fehlt.

Herr Wanie bemängelt, dass die interkulturelle Öffnung in der Verwaltung komplett fehlt.

 

Der OBR beschließt folgende Änderungsanträge:

 

  1. In den gesamten Leitlinien werden die Wörter „Stadtmitte“ und „Stadtzentrum“ und

„ Innenstadt“ durch „die Stadtteile Stadtmitte und Kröpeliner-Tor-Vorstadt“ ersetzt.

 

 

  1. Die Leitlinien VI Soziale Stadt, VI. 1 Lebensqualität für Kinder, Jugendliche und  

Familien erhöhen wird wie folgt geändert:

Im 6. Absatz (S. 24) wird „ein familiennahes Netz von Kindertageseinrichtungen“

ersetzt durch „ein bedarfsgerechtes familiennahes Netz von Kindertageseinrichtungen“ ersetzt.

 

  1. Die Leitlinie VIII Grüne Stadt am Meer, VII. 3 Natur-und Lebensräume bewahren und

Vernetzen wird wie folgt geändert:

    1. Im 6. Absatz, 1. Satz (S. 31) wird nach „wohnungsnahe Grünanlagen“ „und Vorgärten“ eingefügt.
    2. Am Ende des 6.Absatzes wird eingefügt:

„Zur Erhaltung der das Stadtbild prägenden Vorgärten werden Vorgartensatzung erlassen“.

 

  1. Die Leitlinie II Hafenstadt und Wirtschaft II. 1 Position als Wirtschafts-und

Dienstleistungszentrum im südlichen Ostseeraum festigen wird wie folgt geändert:

Angefügt wird:

„Zur Stabilisierung und Revitalisierung des Einzelhandels und des Dienstleistungs-

gewerbes wird in der Kröpeliner-Tor-Vorstadt ein Büro für Stadtteilmanagement

eingerichtet. Dafür werden Fördermöglichkeiten erschlossen.“

 

 

Reduzieren

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

Die Leitlinien zur Stadtentwicklung der Hansestadt Rostock (Anlage) werden beschlossen. Sie sind der langfristige strategische Handlungsrahmen für die nachhaltige Entwicklung der Stadt und damit Grundlage für alle Fachkonzepte und Fachplanungen, auch auf Ortsteilebene.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf der Basis von Nachhaltigkeitsindikatoren ein ressortübergreifendes Controlling zur Umsetzung der Leitlinien einzurichten und umzusetzen.

 

 

Reduzieren

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

 

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

2

 

Abgelehnt

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage