17.10.2012 - 7.1 Leitlinien zur Stadtentwicklung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Datum:
- Mi., 17.10.2012
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Stein geht bei seinen Ausführungen auf folgende Punkte ein:
- Leitlinien sollen von BS beschlossen werden
- Leitlinien sind der langfristige strategische Handlungsrahmen für die nachhaltige Entwicklung der Stadt
- Entwurf umfasst 33 Seiten, es erfolgte keine regionale Einordnung
Herr Stein erklärt, dass das Amt für Stadtentwicklung ein neues Projekt plant (Regiopole), hier kann das Amt ein regionales Leitbild erstellen.
Der OBR kritisiert, dass er nicht frühzeitig angehört wurde und die KTV vollständig in den Leitlinien fehlt.
Herr Wanie bemängelt, dass die interkulturelle Öffnung in der Verwaltung komplett fehlt.
Der OBR beschließt folgende Änderungsanträge:
- In den gesamten Leitlinien werden die Wörter „Stadtmitte“ und „Stadtzentrum“ und
„ Innenstadt“ durch „die Stadtteile Stadtmitte und Kröpeliner-Tor-Vorstadt“ ersetzt.
- Die Leitlinien VI Soziale Stadt, VI. 1 Lebensqualität für Kinder, Jugendliche und
Familien erhöhen wird wie folgt geändert:
Im 6. Absatz (S. 24) wird „ein familiennahes Netz von Kindertageseinrichtungen“
ersetzt durch „ein bedarfsgerechtes familiennahes Netz von Kindertageseinrichtungen“ ersetzt.
- Die Leitlinie VIII Grüne Stadt am Meer, VII. 3 Natur-und Lebensräume bewahren und
Vernetzen wird wie folgt geändert:
- Im 6. Absatz, 1. Satz (S. 31) wird nach „wohnungsnahe Grünanlagen“ „und Vorgärten“ eingefügt.
- Am Ende des 6.Absatzes wird eingefügt:
„Zur Erhaltung der das Stadtbild prägenden Vorgärten werden Vorgartensatzung erlassen“.
- Die Leitlinie II Hafenstadt und Wirtschaft II. 1 Position als Wirtschafts-und
Dienstleistungszentrum im südlichen Ostseeraum festigen wird wie folgt geändert:
Angefügt wird:
„Zur Stabilisierung und Revitalisierung des Einzelhandels und des Dienstleistungs-
gewerbes wird in der Kröpeliner-Tor-Vorstadt ein Büro für Stadtteilmanagement
eingerichtet. Dafür werden Fördermöglichkeiten erschlossen.“
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Die Leitlinien zur Stadtentwicklung der Hansestadt Rostock (Anlage) werden beschlossen. Sie sind der langfristige strategische Handlungsrahmen für die nachhaltige Entwicklung der Stadt und damit Grundlage für alle Fachkonzepte und Fachplanungen, auch auf Ortsteilebene.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf der Basis von Nachhaltigkeitsindikatoren ein ressortübergreifendes Controlling zur Umsetzung der Leitlinien einzurichten und umzusetzen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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189,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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273,7 kB
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