06.09.2011 - 8.6 Städtebauförderungsprogramme "Stadtumbau Ost - ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Gebhards – RGS – erläutert die Prioritätenlisten.

Aufgrund der Festlegung des Ministeriums für Verkehr-, Bau- und Landesentwicklung M-V ist dem jährlichen Antrag auf Städtebaufördermittel eine aktuelle Prioritätenliste vorzulegen.

Hier sind die Einzelmaßnahmen in einer Rang und Reihenfolge ihrer Durchführung darzustellen. Die Priorität einzelner Maßnahmen leitet sich maßgeblich aus der Bedeutung für den Stadterneuerungsprozess ab.

Die genaue Festlegung des Durchführungszeitraumes der Einzelmaßnahmen erfolgt dann mit den jährlichen aufzustellenden Maßnahmeplänen.

In der Prioritätenliste für SOS Schmarl sind die Einzelmaßnahmen mit den Gesamtkosten, den Durchführungszeitraum sowie die Begründung der Priorität festgeschrieben. Die Maßnahmelisten und Prioritätenlisten wurden in der Beratung WUF/SOS am 20.07.2011 mit den entsprechenden Fachämtern beraten

 

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Beschluss:

 

Die Prioritätenlisten 2012 - Stand 03.08.2011 - (Anlage 1) werden beschlossen.

 

 

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

1

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage