16.06.2011 - 5.4 BEBAUUNGSPLAN NR. 14.SO.173...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.4
- Datum:
- Do., 16.06.2011
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Müller begründet die Beschlussvorlage für die Verwaltung und nimmt zur kritischen Position des OBR Stellung, über die allerdings grundsätzlich bereits mit dem Beschluss zur Änderung des F-Planes entschieden wurde.
In der kurzen Diskussion wird der Schutz vor Vandalismus angesprochen.
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
1. Für die im Flächennutzungsplan ausgewiesene Sonderbaufläche 14.1 Photovoltaik" an der Lindenallee soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird begrenzt
im Nordosten: durch die Kleingartenanlagen Zur Erholung" und Uns Gorden"
im Nordwesten: durch den Marienroggenweg
im Südosten: durch die Lindenallee
im Südwesten: durch die oberirdische Heizleitung
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke bzw. Teile der Flurstücke 5/2, 6/5, 7/10,
8/10, , 156/11, 162, 163, 164,165, 166/3, 167/2, 168-174, 188/5 der Flur 2 der Gemar-
kung Toitenwinkel. (Anlage 1)
2. Der Entwurf des Bebauungsplans (Anlage 2) und die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.