Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - 23.06.2010
Grunddaten
- Datum:
- Mi., 23.06.2010
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Beratungsraum 1b Rathausanbau
- Ort:
- Neuer Markt 1, 18055 Rostock
Tagesordnung
+/- | TOP | Betreff | Vorlage | Beschlussart | ||
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Öffentlicher Teil (17:00 - 18:45 Uhr) | ||||||
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ungeändert beschlossen
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abgelehnt
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abgelehnt
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ungeändert beschlossen
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ungeändert beschlossen
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abgelehnt
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Beschluss über die Aufstellung, den Entwurf und die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 09.SO.156. Erweiterung ?Landhotel Rittmeister?
WortprotokollHerr
Müller vom Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft erklärt die
allgemeine Verfahrensweise des vorhabenbezogenen B-Planes und erläutert das
Vorhaben des Investors. Es handelt sich hier um eine bauliche Erweiterung des
Unternehmens "Landhotel Rittmeister" durch zusätzliche
Bettenkapazitäten sowie Erweiterung des Wellnessbereiches und des Restaurants. Mit
der Zustimmung zur öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen B-Planes wird
die Öffentlichkeit einbezogen, die dann ihre Bedenken und Hinweise zum Vorhaben
geben kann. Es liegt ein Schallschutzgutachten vor, das entsprechende
Festsetzungen, wie Schallschutzwand und teilweise Einhausung in Form eines
Carports, vorschreibt. Der
Ortsbeirat Biestow hat der Beschlussvorlage zugestimmt. Herr
Dr. Schmidt (CDU) informiert über ein Schreiben, welches ihm am 22.06.10
zugesandt wurde. Das Schreiben beinhaltet zu dieser Erweiterung juristische
Bedenken von nachbarschaftlicher Seite. Beschluss: Beschlussvorschlag: Für eine Fläche in der
Dorflage Biestow, die begrenzt wird im Nordosten: durch das Wohngrundstück Biestower Damm Nr. 2 im Nordwesten: durch Freiflächen eines Reiterhofes im Südosten: durch den Biestower Damm im Südwesten: durch den Damerower Weg soll entsprechend § 2 Abs.
1 BauGB, in Verbindung mit § 12 BauGB der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 09.SO.156 Erweiterung
„Landhotel Rittmeister“ aufgestellt werden. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (Anlage 1) und die dazugehörige Begründung (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. |
ungeändert beschlossen
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Nichtöffentlicher Teil (17:00 - 18:45 Uhr) | ||||||