Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - 30.06.2016
Grunddaten
- Datum:
- Do., 30.06.2016
- Status:
- öffentlich
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Beratungsraum 1b Rathausanbau
- Ort:
- Neuer Markt 1, 18055 Rostock
Tagesordnung
+/- | TOP | Betreff | Vorlage | Beschlussart | ||
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Öffentlicher Teil (17:00 - 19:05 Uhr) | ||||||
abgelehnt
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vertagt
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vertagt
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vertagt
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überwiesen
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ungeändert beschlossen
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zur Kenntnis gegeben
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zur Kenntnis gegeben
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ungeändert beschlossen
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Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 08.SO.194 "Sondergebiet Ernst-Heydemann-Straße"
WortprotokollHerr Müller informiert zum Aufstellungsbeschluss "Sondergebiet E.-Heydemann-Str.". Frau Jahnel und Frau Möser äußern ihre Bedenken zum Verkehr (z. B. Parkplatz), zu den denkmalgeschützten Gebäuden und zur Erweiterung der KiTA. Sie meinen, dass man deswegen die Beschlussfassung vertagen sollte. Herr Müller betont, dass es besser ist, die Beschlussvorlage zu entscheiden. Die Verwaltung erhält damit den Auftrag, die Inhalte des B-Planes im Verfahren zu bestimmen. Die Ergebnisse können im B-Plan-Verfahren auch mit den Ausschüssen rechtzeitig diskutiert werden.
Er ist daher mit dem Vorschlag des Ausschussvorsitzenden einverstanden, bevor der B-Plan der Bürgerschaft als Beschlussvorlage vorgelegt wird, bereits im Ausschuss über den Inhalt zu diskutieren.
Beschluss: Beschlussvorschlag:
1. Für das Gebiet zwischen der Schillingallee, der Ernst-Heydemann-Straße, der Parkstraße und den Barnstorfer Anlagen im Hansaviertel soll gemäß § 2 Abs. 1 BauGB der B-Plan Nr. 08.SO.194 „Sondergebiet Ernst-Heydemann-Straße“ aufgestellt werden.
Das Plangebiet wird begrenzt: im Norden: durch den nördlichen Fußweg der Ernst-Heydemann-Straße im Osten: durch die östliche Kante der Verkehrsfläche der Parkstraße im Süden: durch das Grundstück des LT Clubs und die Barnstorfer Anlagen (Platz der Jugend) im Westen: durch die westliche Kante der Verkehrsfläche der Schillingallee.
Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Entsprechend den Zielen des Flächennutzungsplans soll der Bebauungsplan die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Sondergebietsflächen mit der grundsätzlichen Ausrichtung auf Wissenschaft und Technik schaffen.
3. Zur planungsrechtlichen Absicherung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist ein Grünordnungsplan zu erarbeiten.
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ungeändert beschlossen
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ungeändert beschlossen
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zur Kenntnis gegeben
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