Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - 26.09.2018
Grunddaten
- Datum:
- Mi., 26.09.2018
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Beratungsraum 1b Rathausanbau
- Ort:
- Neuer Markt 1, 18055 Rostock
Tagesordnung
+/- | TOP | Betreff | Vorlage | Beschlussart | ||
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Öffentlicher Teil (17:00 - 19:15 Uhr) | ||||||
abgelehnt
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geändert beschlossen
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ungeändert beschlossen
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ungeändert beschlossen
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Bebauungsplan Nr. 13.GB.198 "Feuer-und Rettungswache 3, Dierkower Allee"
Aufstellungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
WortprotokollDer wirksame F-Plan stellt die im Geltungsbereich des B-Planes liegenden Flächen als naturnahe Grünflächen und als Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft dar, daher erfolgt eine Anpassung des F-Planes im Parallelverfahren. Die Mitglieder befürworten den Standort der Feuer- und Rettungswache für den Rostocker Nordosten, er ist ideal gelegen. Die Einbindung einer Rettungswache wird auch aus der Ärzteschaft begrüßt.
Beschluss: Beschlussvorschlag: 1. Für das Areal am nördlichen Ortsrand des Stadtteils Dierkow-Neu, begrenzt
im Nordosten:durch den Verlauf eines Anschlussgleises der Rostocker Straßenbahn AG, im Süden:durch die Dierkower Allee, im Westen:durch die Hinrichsdorfer Straße
soll entsprechend der Abgrenzung des Geltungsbereiches (Anlage 1) und gemäß § 2 (1) BauGB der Bebauungsplan Nr. 13.GB.198 „Feuer-und Rettungswache 3, Dierkower Allee" aufgestellt werden.
Ziel des Bebauungsplanes ist es, die Errichtung der Feuer-und Rettungswache 3, Dierkower Allee" in Dierkow-Neu planungsrechtlich zu steuern und die städtebauliche Entwicklung und Ordnung in dem Bereich zu sichern.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 (1) BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
3. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 13.GB.198 „Feuer-und Rettungswache 3, Dierkower Allee" (Anlage 2) sowie dessen Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3) werden nach Prüfung und dem entsprechenden Abwägungsvorschlag der Stellungnahmen zum Vorentwurf (Anlage 4) in den vorliegenden Fassungen gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB bestimmt.
4. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan und dessen Begründung mit Umweltbericht ist gemäß § 3 (2) BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
5. Von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch den Bebauungsplan Nr. 13.GB.198 berührt werden kann, sind gemäß § 4 (2) BauGB die Stellungnahmen zum Entwurf einschließlich dessen Begründung mit Umweltbericht einzuholen. Sie sind von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.
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ungeändert beschlossen
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zur Kenntnis gegeben
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Nichtöffentlicher Teil (17:00 - 19:15 Uhr) | ||||||