Bürgerschaft - 06.12.2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Datum:
- Mi., 06.12.2017
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Bürgerschaftssaal, Rathaus
- Ort:
- Neuer Markt 1, 18055 Rostock
Tagesordnung
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Öffentlicher Teil (16:00 - 20:30 Uhr) | ||||||
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Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 10.W.199 "Werftdreieck - Quartier West"
Wortprotokoll
Ein Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M-V wurde nicht angezeigt und es wurde auch kein Mitglied ungerechtfertigt von der Beschlussfassung ausgeschlossen.
Der 1. Stellvertreter des Präsidenten informiert, dass der Änderungsantrag Nr. 2017/BV/3141-01 (ÄA) von Anette Niemeyer (für den Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt) zurückgezogen und durch Nr. 2017/BV/3141-02 (ÄA) ersetzt wurde.
Herr Engelmann (Vorsitzender des Ausschusses für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung) stellt den Geschäftsordnungsantrag auf getrennte Abstimmung zu den einzelnen Punkten (Planungszielen) der Änderungsanträge Nr. 2017/BV/3141-02 (ÄA) und Nr. 2017/BV/3141-03 (ÄA).
Abstimmungsergebnis zum Geschäftsordnungsantrag: Abgelehnt
Beschlussvorschlag:
Für ein Gebiet in der Kröpeliner-Tor-Vorstadt, begrenzt:
im Norden/ Nordosten:durch die nördliche Kante der Werftstraße und deren Verlängerung im Süden :durch das unbebautes Grundstück nördlich der Max-Eyth-Straße, im Westen:durch die Bahntrasse Rostock - Warnemünde
soll der Bebauungsplan Nr. 10.W.199 „Werftdreieck - Quartier West“ aufgestellt werden.
Der Übersichtsplan mit der Darstellung der räumlichen Abgrenzung wird Bestandteil des Beschlusses.
Beschluss Nr. 2017/BV/3141:
Für ein Gebiet in der Kröpeliner-Tor-Vorstadt, begrenzt:
im Norden/ Nordosten:durch die nördliche Kante der Werftstraße und deren Verlängerung im Süden :durch das unbebautes Grundstück nördlich der Max-Eyth-Straße, im Westen:durch die Bahntrasse Rostock - Warnemünde
soll der Bebauungsplan Nr. 10.W.199 „Werftdreieck - Quartier West“ aufgestellt werden.
Der Übersichtsplan mit der Darstellung der räumlichen Abgrenzung wird Bestandteil des Beschlusses.
Mit dem B-Plan werden folgende wesentlichen Planungsziele verfolgt:
●Umwandlung eines bisherigen Gewerbestandortes in ein gemischt genutztes Gebiet aus Wohnen in sinnvoller und effektiver Auslastung zur Schaffung von vielfältigen Wohnungsangeboten für breite Schichten der Bevölkerung und nicht wesentlich störendem Gewerbe, ●Einbeziehung der Bedarfe aus der notwendigen sozialen und Dienstleistungsinfrastruktur (Kinderbetreuungseinrichtungen, Sport- und Spielanlagen, kleinteiliger Einzelhandel), ●Integration der vorhandenen Betriebe bzw. koordinierte Verlagerung von störenden Firmen, ●Ergänzung der städtebaulichen Struktur aus dem Wettbewerbsergebnis für den unmittelbar angrenzenden B-Plan „Wohnen am Werftdreieck“, mit einer Weiterführung der zentralen Grünachse, ●Begrenzung der Gebäudehöhen auf 4 bis 5 Geschosse, entsprechend den Planungen für das südöstlich angrenzende Gebiet; im nordwestlichen Bereich soll eine größere Geschossigkeit ermöglicht werden, ●verkehrsberuhigte Gestaltung des Gebietsinneren, ●Nachweis der Stellplätze möglichst in einem Parkhaus, ●Integration eines Fahrradschnellweges entlang der Bahntrasse, ●Beachtung des Flächenbedarfs für eine zukunftsfähige Bahnanbindung des Fracht- und Fischereihafens.
Anlage:
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Nichtöffentlicher Teil (16:00 - 20:30 Uhr) | ||||||