Ortsbeirat Südstadt (12) - 14.03.2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Sitzung des Ortsbeirates Südstadt
- Gremium:
- Ortsbeirat Südstadt (12)
- Datum:
- Do., 14.03.2013
- Status:
- öffentlich
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Verwaltungsstab im Brandschutz- und Rettungsamt
- Ort:
- Erich-Schlesinger-Straße 24, 18059 Rostock
Tagesordnung
+/- | TOP | Betreff | Vorlage | Beschlussart | ||
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Öffentlicher Teil (18:30 - 19:00 Uhr) | ||||||
Informationen des Ortsbeiratsvorsitzenden und der Ortsamtsleiterin
WortprotokollHerr Dr. Jansen erhielt vom Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern bezüglich des Antrages 2012/AN/4209 Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock eine Antwort. (OBR-Mitglieder erhielten diese vor der OBR-Sitzung zur Kenntnis) Nach kurzer Beratung entscheidet sich der Orstbeirat wie folgt:
Der Antrag 2012/AN/4209 wird einstimmig zurückgezogen.
Der Ortsbeirat beauftragt einstimmig den Ortsbeiratsvorsitzenden entsprechend des Schreibens des Ministeriums für Inneres und Sport Mecklenburg- Vorpommern einen Antrag zur Änderung der Hauptsatzung und der Ortsbeiratssatzung bezüglich eines Widersprcuhsrechts für Ortsbeiräte gemäß § 42 Abs. 6 KV M-V zu formulieren.
Herr Dr. Jansen gibt eine Information des SBZ Südstadt/Biestow gGmbH zur Kenntnis. Frau Dinse informiert, dass das Stadtteilfest Südstadt/Biestow auf Grund der Personalsituation und der finanziellen Lage in diesem Jahr nicht stattfinden kann.
Protokollkontrolle von Februar 2013
· Baumfällungen Rote-Burg-Graben Das Amt für Stadtgrün Frau Soldan, teilt mit, dass dieses Gebiet durch die Landesforstbehörde als Waldfläche eingestuft wurde. Da in einem Waldgebiet Fällungen nicht genehmigungspflichtig sind, lagen im Amt auch keine vor.
Das Ortsamt wird beauftragt in der Landesforstbehörde den Sachverhalt zu erfragen.
· Begehren der Bürgerinitiative zur Errichtung einer Wegebeleuchtung im Verlauf der Wegeführung im Kringelgraben
Herr Tiburtius vom Tief- und Hafenbauamt teilt am 14.03.2013 mit, dass aus Gründen von nicht ausreichend zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln eine ergänzende Beleuchtungsanlage zurzeit nicht eingeordnet werden kann. Eine Einordnung dieses Investionsvorhabens kann mittel- und langfristig nur erfolgen, wenn die finanzielle Ausstattung angemessen abgedeckt wird.
· Das Stadtamt Abt. Gewerbeangelegenheiten gibt zur Kenntnis, dass am 05.05.2013 Auf dem Gelände Parkplatz Kaufland Pütterweg 1 ein Maifest stattfindet. | ||||||