Beschlussvorlage - 0708/06-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 01.SO.146 ?A-ROSA Resort Rostock-Warnemünde"
- Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 06.09.2006
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bau- und Planungsausschuss
|
|
|
|
08.08.2006
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
|
|
|
|
22.08.2006
| |||
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft
|
|
|
|
06.09.2006
|
HANSESTADT ROSTOCK
|
Nummer |
|
|
DER
OBERBÜRGERMEISTER |
|||
Amt |
|||
|
|||
Beschlussvorschriften |
Datum |
||
§ 10
BauGB |
|||
Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
|
|
|||
Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
|
Ortsbeirat
Seebad Warnemünde, Diedrichshagen (1) Bau- und Planungsausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus |
01.08.2006 19:00 08.08.2006 17:00 22.08.2006 17:00 |
|
|
Gegenstand |
beteiligt |
||
Bebauungsplan Nr. 01.SO.146 „A-ROSA Resort
Rostock-Warnemünde" Satzungsbeschluss |
|
bereits gefaßte Beschlüsse |
zu ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende Beschlüsse |
Auslegungsbeschluss
Nr. 0413/04 vom 01.09.2004 |
keine |
keine |
Beschlussvorschlag |
1.
Die während
der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplan Nr. 01.SO.146 “A-ROSA-Resort
Rostock-Warnemünde” vorgebrachten Anregungen von Bürgern und
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft mit dem
in Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft. Die als Anlage 1 beigefügten
Abwägungsergebnisse sind Bestandteil des Beschlusses. 2.
Aufgrund des
§ 10 BauGB sowie nach § 86 LBauO M-V beschließt die Bürgerschaft der
Hansestadt Rostock den Bebauungsplan Nr. 01.SO.146 “A-ROSA-Resort Rostock-Warnemünde”,
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
(Anlage 2) 3.
Die
Begründung wird gebilligt. (Anlage 3) |
finanzielle Auswirkungen |
Begründung
Der Bebauungsplan bildet die
planungsrechtliche Grundlage zur Erweiterung des bestehenden Hotel Neptun durch
eine Reaktivierung des ehemaligen Spaßbades „Samoa“ zu einer Bade-
und Saunalandschaft, den Neubau eines bis zu 11-geschossigen Bettenhauses sowie
eines Verbindungsbaus zwischen dem Hotel Neptun und dem „Samoa“.
Das Planverfahren wurde als vorhabenbezogener
Bebauungsplan gemäß § 12 des Baugesetzbuches (BauGB) begonnen. Grundlage war
der Vorhabenplan für ein „A-ROSA-Resort“. Der Vorhabenträger geht
von einer etappenweisen Realisierung des Gesamtprojektes aus. Auf Grund dessen
und durch die Größe des Vorhabens haben sich die Finanzierungsbedingungen in
der Form geändert, dass kein Finanzierungsnachweis für das Gesamtvorhaben
vorgelegt werden konnte. Der Finanzierungsnachweis ist allerdings ein
Grundbaustein des Durchführungsvertrages, auf dem der vorhabenbezogene
Bebauungsplan basiert.
Da sich die Hansestadt Rostock die Planungsabsicht
eines „A-ROSA-Resort“ mit dem wesentlichen Element der
Revitalisierung des ehemaligen Spaßbades „Samoa“ sowie einer mit
dem Projekt verbundenen Erweiterung des touristischen Angebots bei dauerhafter
Sicherung des bestehenden Hotels Neptun zu eigen gemacht hat, wurde ab der
Planungsphase der öffentlichen Auslegung das Verfahren als Bebauungsplan nach §
8 BauGB fortgesetzt.
Parallel zum Planverfahren, vor dem
Satzungsbeschluss, wird zwischen der Hansestadt Rostock und dem Vorhabenträger
ein städtebaulicher Vertrag geschlossen, der die für die Hansestadt Rostock
kostenfreie Herstellung aller betroffenen öffentlichen Flächen und die
Übernahme aller mit dem Vorhaben verbundenen sonstigen Kosten durch den
Vorhabenträger regelt.
Im Rahmen der Planaufstellung wurde
ein Umweltbericht erarbeitet. Dessen Inhalte sind in der Begründung enthalten
und wurden in die planerische Abwägung eingestellt.
Der Geltungsbereich ist insgesamt ca. 4,6 ha groß.
Die
öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 16.09.2004 bis zum 18.10.2004.
Aufgrund
der vorgebrachten Anregungen wurden folgende Änderungen gegenüber dem
öffentlich ausgelegten Entwurf vorgenommen:
-
Änderung
des Planverfahrens von einem vorhabenbezogenen B-Plan in ein
„normales“ Planverfahren
-
Verallgemeinerung
der Nutzungsart entsprechend dem Katalog der Baunutzungsverordnung
-
Reduzierung
der überbaubaren Grundstücksfläche westlich des neuen Bettenhauses sowie im
Bereich des Durchgangs zwischen Promenade und Stephan-Jantzen-Park
-
Reduzierung
im Nutzungsmaß (Reduzierung des neuen Bettenhauses um ein Vollgeschoss auf
maximal 9 Bettengeschosse; damit Reduzierung der Höhe des Baukörpers um 3,50 m)
-
Pflanzgebot
in der Schillerstraße
-
Aufnahme
gestalterischer Festsetzungen
Die vorgenommenen Änderungen beziehungsweise Ergänzungen
betreffen keine wesentlichen Planungsinhalte.
Roland
Methling