Beschlussvorlage - 0708/06-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0708/06-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

61,03,32.2301,60,66,67,73

Beschlussvorschriften

Datum

§ 22 (3) KV M-V

§ 10 BauGB

 

13.07.2006

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

06.09.2006 16:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Diedrichshagen (1)

Bau- und Planungsausschuss

Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus

 

01.08.2006 19:00

08.08.2006 17:00

 

22.08.2006 17:00

VI, gez. Grüttner

 

Gegenstand

beteiligt

Bebauungsplan Nr. 01.SO.146 „A-ROSA Resort Rostock-Warnemünde"

Satzungsbeschluss

 

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

Auslegungsbeschluss Nr. 0413/04 vom 01.09.2004

keine

keine

 

Beschlussvorschlag

 

1.         Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplan Nr. 01.SO.146  “A-ROSA-Resort Rostock-Warnemünde” vorgebrachten Anregungen von Bürgern und Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft mit dem in Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.

Die als Anlage 1 beigefügten Abwägungsergebnisse sind Bestandteil des Beschlusses.

 

2.         Aufgrund des § 10 BauGB sowie nach § 86 LBauO M-V beschließt die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock den Bebauungsplan Nr. 01.SO.146  “A-ROSA-Resort Rostock-Warnemünde”, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung. (Anlage 2)

 

3.         Die Begründung wird gebilligt. (Anlage 3)

 

 

 

finanzielle Auswirkungen

Keine (Kosten trägt Investor)

 

Begründung

 

Der Bebauungsplan bildet die planungsrechtliche Grundlage zur Erweiterung des bestehenden Hotel Neptun durch eine Reaktivierung des ehemaligen Spaßbades „Samoa“ zu einer Bade- und Saunalandschaft, den Neubau eines bis zu 11-geschossigen Bettenhauses sowie eines Verbindungsbaus zwischen dem Hotel Neptun und dem „Samoa“.

 

Das Planverfahren wurde als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 des Baugesetzbuches (BauGB) begonnen. Grundlage war der Vorhabenplan für ein „A-ROSA-Resort“. Der Vorhabenträger geht von einer etappenweisen Realisierung des Gesamtprojektes aus. Auf Grund dessen und durch die Größe des Vorhabens haben sich die Finanzierungsbedingungen in der Form geändert, dass kein Finanzierungsnachweis für das Gesamtvorhaben vorgelegt werden konnte. Der Finanzierungsnachweis ist allerdings ein Grundbaustein des Durchführungsvertrages, auf dem der vorhabenbezogene Bebauungsplan basiert.

Da sich die Hansestadt Rostock die Planungsabsicht eines „A-ROSA-Resort“ mit dem wesentlichen Element der Revitalisierung des ehemaligen Spaßbades „Samoa“ sowie einer mit dem Projekt verbundenen Erweiterung des touristischen Angebots bei dauerhafter Sicherung des bestehenden Hotels Neptun zu eigen gemacht hat, wurde ab der Planungsphase der öffentlichen Auslegung das Verfahren als Bebauungsplan nach § 8 BauGB fortgesetzt.

 

Parallel zum Planverfahren, vor dem Satzungsbeschluss, wird zwischen der Hansestadt Rostock und dem Vorhabenträger ein städtebaulicher Vertrag geschlossen, der die für die Hansestadt Rostock kostenfreie Herstellung aller betroffenen öffentlichen Flächen und die Übernahme aller mit dem Vorhaben verbundenen sonstigen Kosten durch den Vorhabenträger regelt.

 

Im Rahmen der Planaufstellung wurde ein Umweltbericht erarbeitet. Dessen Inhalte sind in der Begründung enthalten und wurden in die planerische Abwägung eingestellt.

 

Der Geltungsbereich ist insgesamt ca. 4,6 ha groß.

 

 

Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 16.09.2004  bis zum 18.10.2004.

Aufgrund der vorgebrachten Anregungen wurden folgende Änderungen gegenüber dem öffentlich ausgelegten Entwurf vorgenommen:

-          Änderung des Planverfahrens von einem vorhabenbezogenen B-Plan in ein „normales“ Planverfahren

-          Verallgemeinerung der Nutzungsart entsprechend dem Katalog der Baunutzungsverordnung

-          Reduzierung der überbaubaren Grundstücksfläche westlich des neuen Bettenhauses sowie im Bereich des Durchgangs zwischen Promenade und Stephan-Jantzen-Park

-          Reduzierung im Nutzungsmaß (Reduzierung des neuen Bettenhauses um ein Vollgeschoss auf maximal 9 Bettengeschosse; damit Reduzierung der Höhe des Baukörpers um 3,50 m)

-          Pflanzgebot in der Schillerstraße

-          Aufnahme gestalterischer Festsetzungen

 

Die vorgenommenen Änderungen beziehungsweise Ergänzungen betreffen keine wesentlichen Planungsinhalte.

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Beschlüsse

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08.08.2006 - Bau- und Planungsausschuss

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22.08.2006 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus

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