Beschlussvorlage - 0702/06-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 01.W.140 für das Gebiet Diedrichshagen, "Nördlich des Streuwiesenwegs" - Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 06.09.2006
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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08.08.2006
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Erledigt
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Bürgerschaft
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06.09.2006
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER
OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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§ 10
BauGB |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Diedrichshagen (1) Bau- und Planungsausschuss |
08.08.2006 17:00 |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Bebauungsplan Nr. 01.W.140 für das Gebiet
Diedrichshagen, "Nördlich des Streuwiesenwegs"
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bereits gefaßte Beschlüsse |
zu ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende Beschlüsse |
Aufstellungs-
und Auslegungsbeschluss Nr. 0965/05 vom 07.12.2005 |
keine |
keine |
finanzielle Auswirkungen |
Folgekosten für die Unterhaltung öffentlicher
Verkehrsflächen |
Begründung
Der
aus zwei Teilflächen bestehende Geltungsbereich des Bebauungsplans ist
Bestandteil des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Diedrichshagen, der aufgrund
der Nähe zur Ostsee einem starken Ansiedlungsdruck unterliegt. Das Gebiet ist
geprägt durch die allseitig angrenzenden Nutzungen Hotel, Einfamilienhäuser,
Mehrfamilienhäuser sowie kleinteilige Wochenendhäuser und Bungalows für ein
vorübergehendes Wohnen. In der Praxis ergeben sich daraus Schwierigkeiten, im
Einzelfall eine eindeutige Zuordnung zu einer der Kategorien der BauNVO und
damit zur zulässigen Art und dem Maß der baulichen Nutzung vorzunehmen.
Aufgrund
der Gegebenheiten - keine wesentliche Änderung des sich aus der Eigenart der
näheren Umgebung ergebenden Zulässigkeitsmaßstabs in einem Gebiet nach § 34
BauGB - wurde das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB angewandt.
Die
öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 09.01.2006 bis zum 10.02.2006.
Im
Ergebnis der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurden geringfügige
Änderungen gegenüber dem ausgelegten Planentwurf vorgenommen. Diese betreffen
die Zuordnung von Geh- und Leitungsrechten, sowie die Aufnahme von Regelungen
zum Waldabstand.
Nach
Prüfung und Abwägung aller bekannt gewordenen Belange soll nunmehr die Satzung
über den Bebauungsplan beschlossen werden.
Roland
Methling