Beschlussvorlage - 0702/06-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0702/06-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

61,32.2301,60,66,67,73

Beschlussvorschriften

Datum

§ 22 (3) KV M-V

§ 10 BauGB

 

13.07.2006

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

06.09.2006 16:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Diedrichshagen (1)

Bau- und Planungsausschuss

01.08.2006 19:00

 

08.08.2006 17:00

VI, gez. Grüttner

 

Gegenstand

beteiligt

Bebauungsplan Nr. 01.W.140 für das Gebiet Diedrichshagen, "Nördlich des Streuwiesenwegs"


Satzungsbeschluss

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss Nr. 0965/05 vom 07.12.2005

keine

keine

 

Beschlussvorschlag

1.      Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock hat die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 01.W.140 für das Gebiet Diedrichshagen “Nördlich des Streuwiesenwegs“ mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft. Die als Anlage 1 beigefügten Abwägungsergebnisse sind Bestandteil des Beschlusses.

 

2.      Aufgrund des § 10  i. V. m § 13 BauGB (2004) sowie nach § 86 LBauO M-V beschließt die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock den Bebauungsplan Nr. 01.W.140 für das Gebiet Diedrichshagen “Nördlich des Streuwiesenwegs“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung. (Anlage 2)

 

3.      Die Begründung wird gebilligt. (Anlage 3)

 

 

finanzielle Auswirkungen

Folgekosten für die Unterhaltung öffentlicher Verkehrsflächen

 

Begründung

 

Der aus zwei Teilflächen bestehende Geltungsbereich des Bebauungsplans ist Bestandteil des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Diedrichshagen, der aufgrund der Nähe zur Ostsee einem starken Ansiedlungsdruck unterliegt. Das Gebiet ist geprägt durch die allseitig angrenzenden Nutzungen Hotel, Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser sowie kleinteilige Wochenendhäuser und Bungalows für ein vorübergehendes Wohnen. In der Praxis ergeben sich daraus Schwierigkeiten, im Einzelfall eine eindeutige Zuordnung zu einer der Kategorien der BauNVO und damit zur zulässigen Art und dem Maß der baulichen Nutzung vorzunehmen.

 

Aufgrund der Gegebenheiten - keine wesentliche Änderung des sich aus der Eigenart der näheren Umgebung ergebenden Zulässigkeitsmaßstabs in einem Gebiet nach § 34 BauGB - wurde das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB angewandt.

 

Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 09.01.2006  bis zum 10.02.2006.

 

Im Ergebnis der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurden geringfügige Änderungen gegenüber dem ausgelegten Planentwurf vorgenommen. Diese betreffen die Zuordnung von Geh- und Leitungsrechten, sowie die Aufnahme von Regelungen zum Waldabstand.

 

Nach Prüfung und Abwägung aller bekannt gewordenen Belange soll nunmehr die Satzung über den Bebauungsplan beschlossen werden.

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

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