Beschlussvorlage - 0697/06-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Terminverlängerung bis zum 15.09.2006 zum Beschluss der Bürgerschaft Nr. 1229/05-A Konzepte und Strategien der Personalentwicklung ("Mummert- und Ramboll-Gutachten") vom 01./02.02.2006
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 05.07.2006
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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05.07.2006
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05.07.2006
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05.07.2006
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05.07.2006
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05.07.2006
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05.07.2006
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Terminverlängerung
bis zum 15.09.2006 zum Beschluss der Bürgerschaft Nr. 1229/05-A Konzepte und
Strategien der Personalentwicklung ("Mummert- und
Ramboll-Gutachten") vom 01./02.02.2006 |
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bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
1229/05-A |
1229/05-A |
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Beschlussvorschlag |
Die Bürgerschaft stimmt der Terminverlängerung bis zum 15.09.2006 zum
Beschluss Nr. 1229/05-A Konzepte und Strategien der Personalentwicklung
("Mummert- und Ramboll-Gutachten") zu. |
finanzielle
Auswirkungen |
Begründung
Gemäß Beschluss der
Bürgerschaft Nr. 1229/05-A wurde der Oberbürgermeister beauftragt, der Bürgerschaft
bis zu deren Sitzung am 15. Mai 2006 eine Synopse vorzulegen, aus der sich
ergibt, welche der in dem externen Gutachten der Beratungsgesellschaft Mummert
+ Partner Unternehmensberatung AG sowie der Beratungsgesellschaft PLS Ramboll
Management GmbH vorgeschlagenen Maßnahmen bereits umgesetzt wurden bzw. bis
wann umgesetzt werden und welche Maßnahmen ohne weitere Beschlussfassung der
Bürgerschaft nicht mehr umgesetzt werden. Bei den nicht realisierten Maßnahmen
ist zu begründen, warum es nicht zur Umsetzung kam.
Die Bearbeitung wurde auftragsgemäß eingeleitet. Die Synopse wurde jedoch aus
folgenden Gründen bisher nicht abschließend erarbeitet:
-
intensive
Einbindung in zeitlich stringente Projektarbeit zur Haushaltskonsolidierung,
-
Bericht des Landesrechnungshofes
wird demnächst erwartet; evtl. sich daraus ergebende Konsequenz kann sein, dass
Vorschläge der externen Beratungsunternehmen nicht mehr oder nicht in der
vorgeschlagenen Form umsetzbar sein werden – diese Erkenntnisse sollen
dann eingearbeitet und aktualisiert werden.
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Im Rahmen der
Realisierung des Haushaltssicherungskonzeptes werden weiterführende Maßnahmen
zu den Vorschlägen der externen Beratungsunternehmen erarbeitet, die dann in
die Synopse gleich mit einfließen können
Die laufenden Arbeiten an den
Maßnahmen des Haushaltssicherungskonzeptes können darüber hinaus der aktuellen
Informationsvorlage an die Bürgerschaft entnommen werden.
Aus den vorgenannten Gründen
wird eine Fristverlängerung bis zum 15.09.2006 beantragt, um den Auftrag
sachgerecht und umfassend zu erledigen.
Roland Methling