Beschlussvorlage - 0697/06-BV

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0697/06-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

10

Beschlussvorschriften

Datum

§ 22 KV M-V

 

26.06.2006

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

05.07.2006 16:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

 

 

 

 

Gegenstand

beteiligt

Terminverlängerung bis zum 15.09.2006 zum Beschluss der Bürgerschaft Nr. 1229/05-A Konzepte und Strategien der Personalentwicklung ("Mummert- und Ramboll-Gutachten") vom 01./02.02.2006

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

1229/05-A

1229/05-A

 

 

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft stimmt der Terminverlängerung bis zum 15.09.2006 zum Beschluss Nr. 1229/05-A Konzepte und Strategien der Personalentwicklung ("Mummert- und Ramboll-Gutachten") zu.

 

 

finanzielle Auswirkungen

keine

 

Begründung

 

Gemäß Beschluss der Bürgerschaft Nr. 1229/05-A wurde der Oberbürgermeister beauftragt, der Bürgerschaft bis zu deren Sitzung am 15. Mai 2006 eine Synopse vorzulegen, aus der sich ergibt, welche der in dem externen Gutachten der Beratungsgesellschaft Mummert + Partner Unternehmensberatung AG sowie der Beratungsgesellschaft PLS Ramboll Management GmbH vorgeschlagenen Maßnahmen bereits umgesetzt wurden bzw. bis wann umgesetzt werden und welche Maßnahmen ohne weitere Beschlussfassung der Bürgerschaft nicht mehr umgesetzt werden. Bei den nicht realisierten Maßnahmen ist zu begründen, warum es nicht zur Umsetzung kam.

Die Bearbeitung wurde auftragsgemäß eingeleitet. Die Synopse wurde jedoch aus folgenden Gründen bisher nicht abschließend erarbeitet:

 

-          intensive Einbindung in zeitlich stringente Projektarbeit zur Haushaltskonsolidierung,

-          Bericht des Landesrechnungshofes wird demnächst erwartet; evtl. sich daraus ergebende Konsequenz kann sein, dass Vorschläge der externen Beratungsunternehmen nicht mehr oder nicht in der vorgeschlagenen Form umsetzbar sein werden – diese Erkenntnisse sollen dann eingearbeitet und aktualisiert werden.

-          Im Rahmen der Realisierung des Haushaltssicherungskonzeptes werden weiterführende Maßnahmen zu den Vorschlägen der externen Beratungsunternehmen erarbeitet, die dann in die Synopse gleich mit einfließen können

 

 

 

 

Die laufenden Arbeiten an den Maßnahmen des Haushaltssicherungskonzeptes können darüber hinaus der aktuellen Informationsvorlage an die Bürgerschaft entnommen werden.

 

Aus den vorgenannten Gründen wird eine Fristverlängerung bis zum 15.09.2006 beantragt, um den Auftrag sachgerecht und umfassend zu erledigen.

 

 

 

Roland Methling

 

 

 

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