Antrag - 0678/06-A

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

Bürgerschaft

0678/06-A

 

Antrag

Datum

 

 

Absender

Datum

Michael Hollmann für Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof

Jawaharlal-Nehru-Straße   33

18147 Rostock

21.6.2006

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

05.07.2006 16:00

gez. Eschenburg

Präsidentin

Beratungsfolge

Sitzungstermin

 

 

 

 

Gegenstand

 

Stellungnahme der Bürgerschaft zum Antrag zur Genehmigung der Anlage und des Betriebes des Wasserlandeplatzes Baltic Seabase Rostock gem. § 6 Luftfahrtgesetz beim Wirtschaftsministerium des Landes Mecklenburg/Vorpommern

 

 

 

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister den Antrag der "Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde", Bereich Maritimer Tourismus/Büro Hansesail zur Genehmigung der Anlage und des Betriebes des Wasserlandeplatzes Baltic Seabase Rostock gem. § 6 Luftfahrtgesetz beim Wirtschaftsministerium des Landes Mecklenburg/Vorpommern zurückzuziehen. 

 

 

finanzielle Auswirkungen

 

 

Begründung

Das grundlegende Konzept auf dem Weg zu einer nachhaltigen Entwicklung in der Stadt Rostock und der Region sind die gemeinsam von der Politik, der Verwaltung und der Stadtöffentlichkeit erarbeiteten „Leitlinien zur Stadtentwicklung der Hansestadt Rostock“. Diese Leitlinien stellen die Grundlage dar für alle weiteren langfristigen Planungen und Entscheidungen in unserer Stadt. Leider muss man immer wieder daran erinnern.

In diesen Leitlinien heißt es im Punkt B5: „Die Stadt setzt auf einen qualitätsorientierten Ganzjahrestourismus, der gleichsam erholsam für die Gäste, verträglich für die Umwelt, verantwortlich gegenüber der einheimischen Bevölkerung, sowie wirtschaftlich erfolgreich ist.“

Die entscheidende Frage bei der Festlegung ob Zustimmung oder Ablehnung zum o.g. Antrag ist also nicht, ob der Antrag in allen Punkten den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Das zu beurteilen ist ohnehin mehr die Aufgabe der Fachämter. Das Vorhaben des Antragstellers Hansesail-Büro“ Rostock, auf der Warnow zwischen Schmarl und Gehlsdorf im Sommerhalbjahr eine Genehmigung nach § 6 Luftfahrtgesetz zum Dauerbetrieb eines Wasserflugplatzes während der Sommermonate zu beantragen und in der Folge 1440 Starts und Landungen dort zu organisieren stellt eine wesentliche Beeinträchtigung der Wohnqualität in den angrenzenden Wohngebieten dar. Insbesondere das neu erschlossene B-Plangebiet „Ehemaliger Marinestützpunkt“ in Gehlsdorf ist davon betroffen.

 

Grundsätzlich sollten daher diese Fragen, die auch viele Gehlsdorfer auf der Sitzung des Ortsbeirates Gehlsdorf/Nordost am 12.06.2006 gestellt haben, beantwortet werden:

-          Ist die Einrichtung eines solchen dauerhaften Wasserstart- und –landeplatzes wirklich erholsam für die Mehrheit unserer Gäste oder bringt er nur Vorteile für einige wenige, die sich finanziell ein solches Erlebnis leisten können und vertreibt es dafür einen größeren Teil unserer potentieller Gäste, die sich Rostock gerade wegen seiner ruhigen, erholsamen Natur als Erholungsort ausgesucht haben bzw. aussuchen wollten?

-          Ist die Lärm- und Abgasbelästigung, die definitiv erhöht wird, für unsere überaus reichhaltige Umwelt und Natur, die sich nicht um berechnete Durchschnittswerte kümmert, tatsächlich verträglich?

-          Welche Vorteile hat die Mehrheit unserer Einwohner? Ist die Einrichtung eines solchen dauerhaften Wasserstart- und –landeplatzes wirklich verantwortlich gegenüber der Mehrheit der einheimischen Bevölkerung? Dient er wirklich der „Sicherung einer tragfähigen gesundheitsfördernden Infrastruktur …, der Entwicklung einer gesunden Stadt, …die die Bindung der Menschen an den eigenen Lebensort fördert    (Leitlinien A7).

Da werden auf der einen Seite mehrere Millionen Euro für die Verbesserung der Lebensbedingungen in den Plattensiedlungen, wie z.B. Schmarl investiert, um den Wohnort auch zum Erholungsort zu machen, damit die Menschen sich zunehmend auch mit ihren Wohnorten identifizieren, der Bevölkerungsschwund in diesen Plattenbausiedlungen gestoppt wird.

Da werden Millionen Euro für die Errichtung neuer Wohngebiete verbaut, die in hervorragender Wohnlage Menschen dazu bewegen sollen, hier in Rostock ihr Eigenheim zu errichten bzw. ihre Eigentumswohnung zu erwerben (ehemaliges Marinegelände in Gehlsdorf).

Und dann wird auf der anderen Seite für eine - nicht weg zu diskutierende - Verschlechterung der Lebens- und Wohnqualität in genau diesen Wohnsiedlungen gesorgt zum Vorteil nur einer kleinen Zahl von Nutznießern.

Welche Auswirkungen das insbesondere auch durch das entstehende Image für die weitere Entwicklung dieser und weiterer mehr oder weniger betroffener Wohngebiete haben kann, ist nur in Ansätzen an dem Sturm der Entrüstung, den dieser o. g. Antrag bei den Einwohnern ausgelöst hat, absehbar (siehe u.a. Sitzung des Ortsbeirates Gehlsdorf/Nordost vom 12.06.2006). Der Schaden für die Stadt Rostock ist evtl. gewaltig und mit Sicherheit um ein Vielfaches höher als es die ohnehin geringen Gebühreneinnahmen ausmachen.

Ein weiterer negativer Aspekt sind für die einheimische Bevölkerung auch die Auswirkungen auf den Naherholungswert in der Stadt Rostock. Das betrifft alle von den Flugrouten betroffenen Gebiete, wie evtl. Strand, Rostocker Heide, unsere geschützten Landschaftsbestandteile sowie die vielen Kleingartenanlagen. Es muss für jeden Kleingärtner wie ein Hohn erscheinen, wenn sorgsam darauf geachtet wird, dass an Sonn- und Feiertagen im Sinne der Naherholung lt. Lärmschutzverordnung das Betreiben von Rasenmähern, Häckslern, Baumaschinen etc. untersagt ist, an den gleichen Tagen aber in kurzer Folge - wenn auch nur kurzzeitig, ggf. sogar lautere - Flugzeuge über die Köpfe hinweg dröhnen. Das Lärmgutachten für die angrenzenden Wohngebiete aus dem Jahre 2003 wurde entsprechend der gesetzlichen Vorgaben – soweit welche hier gelten – erstellt, es kann aber der Bevölkerung kaum verständlich gemacht werden, warum ein 150 bis 200 m vor dem Wohnhaus startendes Flugzeug weniger Lärm verursachen sollte als ein Rasenmäher, dessen Betrieb an den Wochenenden untersagt ist, wobei sich die Werte des Lärmgutachtens auf Messungen von 8 Starts und Landungen und ein darauf basierendes Rechenmodell beziehen.

-          Gibt es alternative Möglichkeiten, die die Vorteile soweit wie möglich erhalten und die Nachteile weitestgehend ausschalten? Als Alternativen zum speziellen Start- und –landeort bieten sich zum einen der Flugplatz Laage an, in erster Linie für die Geschäftsreisenden aber ggf. auch für das Rundflugangebot. Hier sollte sich die Stadt zusammen mit dem Land in erster Linie um eine verbesserte Anbindung des Flugplatzes von der Autobahn A19 aus bemühen. Und zum anderen könnte auch der Flugplatz in Purkshof genutzt werden. Den meisten an den Rundflügen interessierten Kunden ist es in der Regel ohnehin nicht so wichtig, ob sie nun vom Wasser oder von Land aus starten. Für das eigentliche Erlebnis des Fluges an sich spielt das auch keine Rolle.

 

Was überwiegt nun bei den Auswirkungen, die die Einrichtung eines solchen dauerhaften Wasserstart- und –landeplatzes für die Stadt Rostock nach sich zieht, die Vor- oder die Nachteile? Neben dem Vorteil, dass die Stadt Rostock mit einer touristischen Attraktion mehr für sich werben kann, zumal es lt. Aussage des Hansesailbüros auch eine reale Nachfrage nach einem derartigen Angebot gibt, überwiegen für den Ortsbeirat, wie oben ausgeführt, eindeutig die Nachteile. Für vorher aber abgestimmte Großveranstaltungen wie der Hansesail ist die Mehrheit der Bevölkerung aber auch bereit, kurzzeitig diese Nachteile mit in Kauf zu nehmen. Der Ortsbeirat kann sich deshalb vorstellen, entsprechend einem abgestimmten Veranstaltungsplan einem temporären Flugplatzbetrieb zuzustimmen.

 

Da das Antrags- und Genehmigungsverfahren beim Wirtschaftsministerium zeitlich schon sehr weit fortgeschritten ist und die ursprüngliche Frist für die Stellungnahme der Hansestadt Rostock bereits abgelaufen ist, besteht aus Sicht des Ortsbeirates dringender Handlungsbedarf, der kein Verschieben dieses Antrages auf die Tagesordnung der nächsten Bürgerschaftssitzung zulässt.

 

 

Michael Hollmann

Ortsbeiratsvorsitzender

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05.07.2006 - Bürgerschaft