Beschlussvorlage - 0598/06-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Bitte um weitere Bestellung als Beauftragte in der Funktion der 1. Stellvertreterin des Oberbürgermeisters
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 14.06.2006
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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14.06.2006
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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§ 40 Abs. 3 i. V. m. § 83 Kommunalverfassung für das Land
Mecklenburg-Vorpommern i. d. F. der Bekanntmachtung vom 08. Juni 2004 |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Bitte
um weitere Bestellung als Beauftragte in der Funktion der 1. Stellvertreterin
des Oberbürgermeisters |
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bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
0137/06-DV v.
01./02.02.2006 |
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finanzielle
Auswirkungen |
Für
die Dauer der Bestellung ist eine angemessene Entschädigung zu zahlen. Die
Festlegung der Höhe erfolgt in Abstimmung mit der Rechtsaufsichtsbehörde. |
Begründung
Nach dem Weggang des Senators
für Finanzen, Verwaltung und Ordnung und 2. Stellvertreters des
Oberbürgermeisters ist es notwendig, die Handlungsfähigkeit der Stadt zu
gewährleisten.
Eine neue Senatorin/ein neuer
Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung und 1. Stellvertreterin/Stellvertreter
des Oberbürgermeisters könnte ggf. erst in der Bürgerschaftssitzung am 14. Juni
2006 gewählt werden. Der Ernennungszeitpunkt kann erst nach Bestätigung der
Wahl durch die Rechtsaufsichtsbehörde festgelegt werden.
Daher ist es geboten, bis zum
Ernennungszeitpunkt der neu gewählten Senatorin/des neu gewählten Senators für
Finanzen, Verwaltung und Ordnung und der 1. Stellvertreterin/des 1. Stellvertreters
Frau Helke weiterhin als Beauftragte in der Funktion der 1. Stellvertreterin
des Oberbürgermeisters vom Land Mecklenburg-Vorpommern zu bestellen. Bislang
wurde die Bestellung von Frau Helke mit Wirkung vom 9. Februar 2006 längstens
bis zum 30. Juni 2006 vorgenommen.
Die Bestellung hat
vorübergehenden Charakter.
Roland Methling