Antrag - 0546/06-A
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Geschäftsordnung der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 06.09.2006
- Vorlageart:
- Antrag
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft
|
|
|
|
06.09.2006
|
finanzielle
Auswirkungen |
|
Der Beschlussvorschlag erhält
damit folgende Fassung:
(2) Das Rederecht besitzen die Mitglieder der
Bürgerschaft, die Oberbürgermeisterin, die Senatorinnen in Angelegenheiten
ihrer Geschäftsbereiche und die Gleichstellungsbeauftragte in Angelegenheiten
ihres Geschäftsbereiches. Sachkundige Einwohnerinnen, die als Ausschussvorsitzende
gewählt wurden, haben in Angelegenheiten ihres Ausschusses Rederecht.
Sachkundigen Einwohnerinnen, die nicht als Ausschussvorsitzende gewählt wurden,
kann auf Antrag Rederecht für Angelegenheiten ihres Ausschusses eingeräumt
werden.
Bei allen Angelegenheiten, mit denen der Ortsbeirat befasst ist, hat die
Vorsitzende Rederecht.
Anderen Ortsbeiratsmitgliedern kann – sofern die Ortsbeiratsvorsitzende
verhindert ist – auf Antrag Rederecht für Angelegenheiten, mit denen der
Ortsbeirat befasst ist, eingeräumt werden.
Die Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes hat der Bürgerschaft in Angelegenheiten
des Rechnungsprüfungsamtes auf Anforderung Auskunft zu erteilen. Das Rederecht
des Personalrates gem. § 82 Abs. 1 Personalvertretungsgesetz ist zu beachten.
Begründung
Die
Bürgerschaftsfraktionen sind in ihrer Arbeit auf die Unterstützung durch
sachkundige Einwohner angewiesen.
Konsequenter Weise sollte den sachkundigen Einwohnern im Bedarfsfalle auch ein
Rederecht eingeräumt werden, zumal gem. § 21 Abs. 3 GO sogar jedem anderen
Einwohner, der von dem Gegenstand der Beratung betroffen ist, ein Rederecht
zusteht.
Zudem
wird die Motivation für das ehrenamtliche Engagement gestärkt.
Entsprechendes
gilt für Ortsbeiratsmitglieder.
André Specht
stellv. Fraktionsvorsitzender