Antrag - 0537/06-A

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

Bürgerschaft

0537/06-A

 

Antrag

Datum

 

 

Absender

Datum

 Prof.Dr.Dieter Neßelmann und Franz Laube (CDU-Fraktion)

Neuer Markt  1

 18055 Rostock

27.4.2006

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

14.06.2006 16:00

gez. Eschenburg

Präsidentin

Beratungsfolge

Sitzungstermin

 

Finanzausschuss

Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

11.05.2006 17:00

16.05.2006 17:00

 

Gegenstand

 

Regionaler Nahverkehrsplan Mittleres Mecklenburg / Rostock

 

 

 

Beschlussvorschlag

Der Beschluss 0924/05-BV vom 07.12.2005 (unter Beachtung der genehmigten Einwendung Anlage 1 zur Niederschrift der Bürgerschaftssitzung vom 01./02.02.2006) wird wie folgt geändert.

 

1. Die beiden letzten Sätze des Beschlusstextes werden gestrichen.

 

2. Folgende Sätze werden dafür angehängt:

 

- Diese Verhandlungen sollte die RSAG gemeinsam mit der DB Region AG führen.

    Das zuständige Fachamt, das Tief- und Hafenbauamt, sollte diese Verhandlungen

    unterstützend begleiten.

- Die Verhandlungsergebnisse sind mit den bereits vorhandenen Untersuchungs-

    ergebnissen der Machbarkeitsstudie, der standardisierten Bewertung und der

    Businessplanung abzugleichen.

    Die Bürgerschaft ist über die Verhandlungsergebnisse und deren Abgleich mit der

    standardisierten Bewertung sowie den Businessplänen mit Schlussfolgerungen zu

    informieren.

- Die Risikobetrachtung des Stadtbahnprojektes für den Haushalt der Hansestadt

    Rostock ist danach vorzunehmen.

 

 

 

 

 

 

finanzielle Auswirkungen

Im Nahverkehrsplan (NVP) wird der Umfang der Verkehrsleistung durch den Aufgabenträger definiert. Darauf beruhen die eigenwirtschaftlichen Linienkonzessionen der Verkehrsunternehmen. Die Finanzierung der Betriebsleistung und der Infrastruktur ist im Nahverkehrsplan dargestellt.

Über den Haushalt der Hansestadt Rostock wird diese jährlich aktualisiert.

 

 

 

 

Begründung

Der Beschlusstext in seiner ursprünglichen Fassung ließ eine Aufnahme von Gesprächen nicht zu. Diese Gespräche sind aber zügig aufzunehmen, damit eine Entscheidungsreife herbeigeführt werden kann.

 

---------------------------------------------------------------------------------------

 

Damit lautet der komplette Beschlusstext wie folgt:

 

Die Bürgerschaft beschließt den Teil A (Regionaler Teil) und den Teil B (Hansestadt Rostock) des Regionalen Nahverkehrsplanes Mittleres Mecklenburg/Rostock.

 

Die Entscheidung zur Realisierung des Stadtbahnkonzeptes bedarf eines gesonderten

Bürgerschaftsbeschlusses (dies betrifft auch alle in den Teilen A und B aufgeführten Maßnahmen, die sich auf das Stadtbahnkonzept beziehen), zu dessen Vorbereitung der Oberbürgermeister beauftragt wird, der RSAG ein Verhandlungsmandat gegenüber dem Wirtschaftsministerium M-V zu erteilen.

Das Verhandlungsmandat umfasst keine Bevollmächtigung zum Abschluss rechtsverbindlicher Vereinbarungen. Hierauf sind die Verhandlungspartner hinzuweisen.

 

- Diese Verhandlungen sollte die RSAG gemeinsam mit der DB Region AG führen.

    Das zuständige Fachamt, das Tief- und Hafenbauamt, sollten sie

    unterstützend begleiten.

- Die Verhandlungsergebnisse sind mit den bereits vorhandenen Untersuchungs-

    ergebnissen der Machbarkeitsstudie, der standardisierten Bewertung und der

    Businessplanung abzugleichen.

    Die Bürgerschaft ist über die Verhandlungsergebnisse und deren Abgleich mit der

    standardisierten Bewertung sowie den Businessplänen mit Schlussfolgerungen zu

    informieren.

- Die Risikobetrachtung des Stadtbahnprojektes für den Haushalt der Hansestadt

    Rostock ist danach vorzunehmen.

 

 

 

 

 

 

Prof. Dr. Dieter Neßelmann                                                                         Franz Laube

 

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Beschlüsse

Erweitern

11.05.2006 - Finanzausschuss

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16.05.2006 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

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14.06.2006 - Bürgerschaft