Beschlussvorlage - 0536/06-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0536/06-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

54,20,53,14

Beschlussvorschriften

Datum

§ 5 Abs. 1 Zif.3+6 Eig.VO i.V.m.§ 5 Zif. 6 Satzung des Eigenbetriebes "Klinikum Südstadt Rostock"

 

22.05.2006

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

05.07.2006 16:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Klinikausschuss

Finanzausschuss

Rechnungsprüfungsausschuss

15.06.2006 16:30

15.06.2006 17:00

22.06.2006 16:00

V, gez. Dr. Nitzsche

 

Gegenstand

beteiligt

Feststellung des Jahresabschlusses 2004 und Entlastung des Direktoriums des Eigenbetriebes “Klinikum Südstadt Rostock“ der Hansestadt Rostock

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

keine

keine

keine

 

Beschlussvorschlag

1. Der Jahresabschluss 2004 des Eigenbetriebes "Klinikum Südstadt Rostock" wird festgestellt, das Direktorium entlastet.

2. Der Jahresfehlbetrag des Jahres 2004 in Höhe von 1.645.555,31 EUR und der Verlustvortrag aus dem Jahr 2003 in Höhe von 119.821,55 EUR sind in das nächste Jahr vorzutragen und in Höhe von 425.000,00 EUR auszugleichen.

3. Die Entnahme aus der zweckgebundenen Rücklage und gleichzeitig Bildung des Sonderpostens für eigenfinanzierte Anlagen im Rahmen des Umbaus und der Rekonstruktion in Höhe von 41.578,60 EUR * wird bestätigt.

 

 

 

finanzielle Auswirkungen

keine

 

 

Begründung

Für das Jahr 2004 wird ein Jahresfehlbetrag von 1.645.555,31 €  ausgewiesen.

Von der PwC Deutsche Revision wurde uneingeschränkt der Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Während des laufenden Haushaltsjahres 2004 wurde zum Ausgleich des im Jahr 2004 nach dem Wirtschaftsplan des Klinikums erwarteten Jahresfehlbetrag durch die Hansestadt Rostock bereits ein Zuschuss in Höhe von 425.000,00 € ausgezahlt.

Der restliche  Ausgleichsbetrag ist bereits im Jahr 2005 durch die Hansestadt Rostock an das Klinikum Südstadt gezahlt worden. 


Trotz der Erhöhung der Erlöse und der Durchsetzung strengster Sparsamkeit zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit des Klinikums gibt es eine Reihe von Faktoren, die zum ausgewiesenen Jahresfehlbetrag führen:

 

1.      Die Tarifsteigerungen seit 1998 wurden durch die Krankenkassen nicht in der lt. BAT vereinbarten Höhe im Rahmen des Budgets ausgeglichen.
Ebenfalls fand die Steigerung der Personalkosten durch die Erhöhung der Beitrags­bemessungsgrenze für die Kranken- und Rentenversicherung keine Berücksichtigung.
Die eingetretene Personalkostensteigerung 2004 in Höhe von  4,3 % wurde nur mit 1,57 %
in der  Budgetvereinbarung durch die Kostenträger eingestellt. 

2.      Die Umlagen zur Zusatzversorgung für die Mitarbeiter, die gem. BAT seit dem 01.01.97 zu tätigen sind, werden von den Krankenkassen nicht finanziert. Für das Jahr 2004 sind hierfür Personalkosten in Höhe von 841 TEUR angefallen.

 

3.      Dem Klinikum entsteht aufgrund der in der Bundespflegesatzverordnung festgelegten Anrechnung von Krankenpflegeschülern/innen im Verhältnis von 7 zu 1 auf eine Stelle einer voll ausgebildeten Vollkraft im Pflegedienst ein jährliches Defizit von  500 TEUR.

 

4.      Im Jahr 2003 wurde gegen die Universität Rostock eine Forderung in Höhe von 749 TEUR
auf Erstattung der Kosten 2003 für das Vorhalten der Operations- Funktions- und Stations­räume im Zusammenhang mit der geplanten Zusammenführung der beiden Frauenkliniken
am Standort Klinikum Südstadt aktiviert. Diese Forderung wurde durch die Universität nicht beglichen.
Mit Antrag vom 11.03.04 wurden dann diese Umstellungs-/ Anlaufkosten (Leer­standskosten) für bereits fertiggestellte Funktionen der gemeinsamen Universitätsfrauenklinik aus dem Jahr 2003 sowie weitere im Jahr 2004 angefallene Leerstandskosten in Höhe von
573 TEUR beim Sozialministerium M-V beantragt. Eine Finanzierungszusage durch das Sozialministerium erfolgte nicht. Daher ist am 07.05.05 Klage gegen das Sozialministerium auf Kostenerstattung eingereicht worden. Aufgrund des ungewissen Ausgangs dieses Verfahrens wurde  im Jahr 2004 eine Einzelwertberichtigung dieser Forderung in Höhe von 400 TEUR vorgenommen.

 

5.      Der Feststellungsbescheid des Sozialministeriums vom 12.10.04 zum Umzug der Uni­versitätsfrauenklinik wurde am 15.10. 04 wieder aufgehoben mit dem Ziel, den von der Universität gewünschten Umzugstermin zum 30.11.04 zu bestätigen. Damit sind zusätzliche Leerstandskosten für 2004 in Höhe von 201 TEUR angefallen, wofür es lediglich eine Refinanzierung in Höhe von 30 TEUR vom Bildungsministerium gibt. Diese Kosten sind
u.a. auch durch Personalkosten für bereits eingestellte Mitarbeiter der Universität, die für die Vorbereitung des Umzugs erforderlich waren, entstanden.

 

6.      Im Zusammenhang mit dem Umbau und der Erweiterung des Klinikums sind zusätzliche Kosten  in Höhe von 70 TEUR entstanden, die nicht durch Fördermittel des Landes finanziert werden.

Das betrifft insbesondere

     - zusätzliche Gebäudereinigungen
     - Umzugskosten für die Interimslösungen
     - Mieten für anzumietende Räume

 

 


 

Auf der Grundlage eines Bürgerschaftsbeschlusses vom 10.10.2001 wurde zur anteiligen Finanzierung der losen Erstausstattung des Klinikums durch Umgliederung aus der Kapitalrücklage eine Investitionsrücklage in Höhe von 2.556 T€ gebildet. Im Jahr 2004 wurden zur Deckung der Abschreibungen eigenfinanzierter Investitionen aus der Investitionsrücklage 42 T€ in den Sonderposten für eigenfinanzierte Anlagen umgegliedert.

 

Die Entnahme aus der zweckgebundenen Rücklage und gleichzeitige Bildung eines Sonder­postens für eigenfinanzierte Anlagen erfordert die Zustimmung durch die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock. Die Zustimmung ist erforderlich, weil es sich hierbei um eine Entscheidung zur Verwendung des Eigenkapitals handelt.

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

 

 

Anlagen:  Lagebericht

                Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

                Bestätigungsvermerk

(liegen nur in Papierform vor)

 

 

 

*  Maßeinheit wurde in Sitzung der BS redaktionell korrigiert von TEUR auf EUR

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