Beschlussvorlage - 0536/06-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Jahresabschlusses 2004 und Entlastung des Direktoriums des Eigenbetriebes ?Klinikum Südstadt Rostock? der Hansestadt Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 05.07.2006
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Klinikausschuss
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15.06.2006
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●
Erledigt
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Rechnungsprüfungsausschuss
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22.06.2006
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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05.07.2006
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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§ 5 Abs. 1 Zif.3+6 Eig.VO i.V.m.§ 5 Zif. 6 Satzung des Eigenbetriebes
"Klinikum Südstadt Rostock" |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Finanzausschuss Rechnungsprüfungsausschuss |
15.06.2006 17:00 22.06.2006 16:00 |
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|
Gegenstand |
beteiligt |
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Feststellung
des Jahresabschlusses 2004 und Entlastung des Direktoriums des Eigenbetriebes
“Klinikum Südstadt Rostock“ der Hansestadt Rostock |
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bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
keine |
keine |
keine |
finanzielle
Auswirkungen |
Begründung
Für das Jahr 2004 wird ein
Jahresfehlbetrag von 1.645.555,31 €
ausgewiesen.
Von der PwC Deutsche Revision
wurde uneingeschränkt der Bestätigungsvermerk erteilt.
Während des laufenden
Haushaltsjahres 2004 wurde zum Ausgleich des im Jahr 2004 nach dem Wirtschaftsplan
des Klinikums erwarteten Jahresfehlbetrag durch die Hansestadt Rostock bereits
ein Zuschuss in Höhe von 425.000,00 € ausgezahlt.
Der restliche Ausgleichsbetrag ist bereits im Jahr 2005
durch die Hansestadt Rostock an das Klinikum Südstadt gezahlt worden.
Trotz der Erhöhung der Erlöse
und der Durchsetzung strengster Sparsamkeit zur Verbesserung der
Wirtschaftlichkeit des Klinikums gibt es eine Reihe von Faktoren, die zum
ausgewiesenen Jahresfehlbetrag führen:
1.
Die Tarifsteigerungen seit 1998 wurden durch die
Krankenkassen nicht in der lt. BAT vereinbarten Höhe im Rahmen des Budgets
ausgeglichen.
Ebenfalls fand die Steigerung der Personalkosten durch die Erhöhung der
Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Rentenversicherung keine Berücksichtigung.
Die
eingetretene Personalkostensteigerung 2004 in Höhe von 4,3 % wurde nur mit 1,57 %
in der Budgetvereinbarung durch die
Kostenträger eingestellt.
2.
Die Umlagen zur Zusatzversorgung für die Mitarbeiter,
die gem. BAT seit dem 01.01.97 zu tätigen sind, werden von den Krankenkassen
nicht finanziert. Für das Jahr 2004 sind hierfür Personalkosten in Höhe von 841
TEUR angefallen.
3.
Dem Klinikum entsteht aufgrund der in der
Bundespflegesatzverordnung festgelegten Anrechnung von
Krankenpflegeschülern/innen im Verhältnis von 7 zu 1 auf eine Stelle einer voll
ausgebildeten Vollkraft im Pflegedienst ein jährliches Defizit von 500 TEUR.
4.
Im Jahr 2003 wurde gegen die Universität Rostock eine
Forderung in Höhe von 749 TEUR
auf Erstattung der Kosten 2003 für das Vorhalten der Operations- Funktions- und
Stationsräume im Zusammenhang mit der geplanten Zusammenführung der beiden
Frauenkliniken
am Standort Klinikum Südstadt aktiviert. Diese Forderung wurde durch die
Universität nicht beglichen. Mit Antrag
vom 11.03.04 wurden dann diese Umstellungs-/ Anlaufkosten (Leerstandskosten)
für bereits fertiggestellte Funktionen der gemeinsamen Universitätsfrauenklinik
aus dem Jahr 2003 sowie weitere im Jahr 2004 angefallene Leerstandskosten in
Höhe von
573 TEUR beim Sozialministerium M-V beantragt. Eine Finanzierungszusage durch
das Sozialministerium erfolgte nicht. Daher ist am 07.05.05 Klage gegen das
Sozialministerium auf Kostenerstattung eingereicht worden. Aufgrund des ungewissen
Ausgangs dieses Verfahrens wurde im Jahr
2004 eine Einzelwertberichtigung dieser Forderung in Höhe von 400 TEUR
vorgenommen.
5.
Der
Feststellungsbescheid des Sozialministeriums vom 12.10.04 zum Umzug der Universitätsfrauenklinik
wurde am 15.10. 04 wieder aufgehoben mit dem Ziel, den von der Universität
gewünschten Umzugstermin zum 30.11.04 zu bestätigen. Damit sind zusätzliche
Leerstandskosten für 2004 in Höhe von 201 TEUR angefallen, wofür es lediglich
eine Refinanzierung in Höhe von 30 TEUR vom Bildungsministerium gibt. Diese
Kosten sind
u.a. auch durch Personalkosten für bereits eingestellte Mitarbeiter der
Universität, die für die Vorbereitung des Umzugs erforderlich waren,
entstanden.
6.
Im Zusammenhang mit dem Umbau und der Erweiterung des
Klinikums sind zusätzliche Kosten in
Höhe von 70 TEUR entstanden, die nicht durch Fördermittel des Landes finanziert
werden.
Das betrifft insbesondere
- zusätzliche Gebäudereinigungen
- Umzugskosten für die
Interimslösungen
- Mieten für anzumietende Räume
Auf der Grundlage eines Bürgerschaftsbeschlusses vom 10.10.2001 wurde
zur anteiligen Finanzierung der losen Erstausstattung des Klinikums durch
Umgliederung aus der Kapitalrücklage eine Investitionsrücklage in Höhe von
2.556 T€ gebildet. Im Jahr 2004 wurden zur Deckung der Abschreibungen
eigenfinanzierter Investitionen aus der Investitionsrücklage 42 T€ in den
Sonderposten für eigenfinanzierte Anlagen umgegliedert.
Die Entnahme aus der zweckgebundenen Rücklage und gleichzeitige Bildung
eines Sonderpostens für eigenfinanzierte Anlagen erfordert die Zustimmung
durch die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock. Die Zustimmung ist erforderlich,
weil es sich hierbei um eine Entscheidung zur Verwendung des Eigenkapitals
handelt.
Roland Methling
Anlagen: Lagebericht
Bilanz und
Gewinn- und Verlustrechnung
Bestätigungsvermerk
(liegen
nur in Papierform vor)
* Maßeinheit wurde in Sitzung
der BS redaktionell korrigiert von TEUR auf EUR