Beschlussvorlage - 0430/06-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Entgeltordnung des Volkstheaters Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 10.05.2006
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Kulturausschuss
|
|
|
|
20.04.2006
| |||
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss
|
|
|
|
20.04.2006
| |||
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft
|
|
|
|
10.05.2006
|
HANSESTADT ROSTOCK
|
Nummer |
|
|
DER OBERBÜRGERMEISTER |
|||
Amt |
|||
|
|||
Beschlussvorschriften |
Datum |
||
§ 22 Abs. 3 der
Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) |
|||
Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
|
|
|||
Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
|
Kulturausschuss |
20.04.2006 17:30 |
|
|
Gegenstand |
beteiligt |
||
Entgeltordnung
des Volkstheaters Rostock |
|
bereits
gefasste Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
0233//02-DV, 0476/05-BV |
- |
0233//02-DV, 0476/05-BV |
Beschlussvorschlag |
Die Entgeltordnung des Volkstheaters wird beschlossen (Anlage). |
finanzielle
Auswirkungen |
Begründung
Aufgrund
der Festlegungen des Haushaltssicherungskonzeptes soll eine Anpassung der
Entgeltordnung erfolgen. Es wird vermutet, dass die moderate Steigerung nicht
zu Besucherausfällen führt. Auf die wesentlichsten Veränderungen im Entwurf der
neuen Entgeltordnung wird im folgenden hingewiesen :
1. Im Großen Haus soll die billigste Preisgruppe IV
generell entfallen. Bei Premieren sowie Vorstellungen am Wochenende und
zwischen Sonntag bis Donnerstag wurden Anpassungen in den Preisgruppen I - III
in Höhe von 1 - 3 EUR wirksam. Das betrifft auch die Konzerte. Die Preise für
Kammerkonzerte, Kammerorchesterkonzerte sowie Classic light blieben konstant.
2. Für Preise im Theater im Stadthafen sowie in der
Kleinen Komödie und im Ateliertheater wird eine Steigerung um 1 - 2 EUR
vorgeschlagen.
3. Es wird vorgeschlagen, die Preise für Ersatzkarten bei
ausverkauften Vorstellungen auf den jeweils niedrigsten angebotenen Preis der
jeweiligen Veranstaltung anzuheben.
4. Im Punkt Ermäßigungen wird vorgeschlagen, dass
Inhaberinnen und Inhaber des Warnowpasses die Möglichkeit haben, pro
Vorstellung eine Karte zum Preis von 2 EUR zu erwerben. Dies war Gegenstand
der Ersten Änderung der Entgeltordnung
des Volkstheaters Rostock vom 09.11.2005. Die Erste Änderung der Entgeltordnung
ist befristet bis zum 31.07.2006. Aufgrund der positiven Erfahrungen soll eine
Aufnahme in die neue Entgeltordnung erfolgen.
Roland Methling
Oberbürgermeister
Anlage
Anlage zur Beschluss-Nr.
0430/06-BV
Entgeltordnung des
Volkstheaters Rostock
§ 1 Entgelte
(1) Alle Preise verstehen sich inklusive
Garderobengebühr und Programminformation. Die Eintrittskarte gilt als
Fahrschein für den ÖPNV.
- alle Preise in EUR -
Großes Haus
Premieren |
|||
Preisgruppe |
I |
II |
III |
Tagespreis |
32 |
26 |
21 |
Ermäßigt |
26 |
21 |
17 |
ABO |
23 |
19 |
15 |
ABO ermäßigt |
20 |
16 |
13 |
Vorstellungen
Fr./Sa. u. Feiertag |
Vorstellungen
So. - Do. |
||||||
Preisgruppe |
I |
II |
III |
Preisgruppe |
I |
II |
III |
Tagespreis |
27 |
22 |
18 |
Tagespreis |
23 |
19 |
15 |
Ermäßigt |
22 |
18 |
14 |
Ermäßigt |
19 |
15 |
12 |
ABO |
19 |
16 |
13 |
ABO |
16 |
14 |
11 |
ABO ermäßigt |
17 |
14 |
11 |
ABO ermäßigt |
14 |
12 |
9 |
Philharmonische
Konzerte |
Kammerkonzerte/Kammerorchesterkonzerte/ |
|||
Preisgruppe |
I |
II |
III |
|
Tagespreis |
32 |
26 |
21 |
16 |
Ermäßigt |
26 |
21 |
17 |
13 |
ABO |
23 |
19 |
15 |
12 |
ABO ermäßigt |
20 |
16 |
13 |
10 |
Theater im Stadthafen, Kleine Komödie und
Ateliertheater
|
Premieren |
Vorstellungen Fr./Sa./Feiertag |
Vorstellungen So. - Do. |
Freitagnacht- Foyer |
Tagespreis |
18 |
15 |
12 |
4 |
Ermäßigt |
15 |
12 |
10 |
- |
ABO |
13 |
11 |
9 |
- |
ABO ermäßigt |
11 |
9 |
8 |
- |
Kinder- und Puppentheatervorstellungen o.
Weihnachtsmärchen
Erwachsene |
8 |
Kinder |
4 |
Kinder Gruppe |
2 |
Der Kindergruppenpreis gilt nur für Kinder unter
15 Jahren.
Weihnachtsmärchen
Tagespreis |
10 |
Ermäßigt |
5 |
Kinder Gruppe |
5 |
(2) Reservierte Karten
sind in allen Spielstätten 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn abzuholen.
(3) Ab 15 Minuten vor
Vorstellungsbeginn werden bei ausverkauften Vorstellungen Ersatzkarten zum
Tagespreis (ohne Ermäßigung) der am niedrigsten angebotenen Preisgruppe der
jeweiligen Veranstaltung ohne festen Platz und Platzanspruch ausgegeben.
§ 2 Ermäßigungen
(1) Es gelten folgende
Ermäßigungen:
a) Berechtigt für den
ermäßigten Tages- und Abo-Preis sind:
-
Schwerbehinderte
ab 50 % Grad der Behinderung
-
die
im amtlichen Ausweis als erforderlich bestätigten Begleitpersonen für
Schwerbehinderte erhalten 100 % Ermäßigung,
-
Rentnerinnen
und Rentner,
-
Schülerinnen
und Schüler,
-
Studentinnen
und Studenten bis zum vollendeten 26. Lebensjahr,
-
Inhaberinnen
und Inhaber des Kurpasses, der RostockCard und der NDR-Kulturkarte
-
Auszubildende
bis zum vollendeten 26. Lebensjahr,
-
Arbeitslose.
b) Inhaberinnen
und Inhaber des Warnowpasses haben die Möglichkeit, gegen Vorlage des
Warnowpasses pro Vorstellung eine Karte zu erwerben. Der Preis der Karte
beträgt 2 EUR. Im Großen Haus ist die Ausgabe auf die Preisgruppe III
beschränkt. Diese Regelung gilt nicht für Gastspiele, Sonderveranstaltungen,
Premieren und Philharmonische Konzerte am Samstag und Sonntag.
c) Gruppenermäßigungen
erhalten Kinder, Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten und
Auszubildende. Bei einer Mindestzahl von 10 Personen wird ein Entgelt von
4 EUR pro Besucherin oder Besucher in allen Preisgruppen erhoben. Die
Gruppenermäßigung gilt auch für Begleitpersonen entsprechend gesetzlichen
Vorschriften (Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer und Eltern).
Die Gruppenermäßigung gilt nicht für Sonderveranstaltungen, Gastspiele,
Premieren und Philharmonische Konzerte am Samstag und Sonntag.
d) Die Theater Card wird ab
Beginn der Spielzeit 2006/2007 in zwei Kategorien ausgegeben:
TheaterCard silber
(Preis 30 EUR, ermäßigt 20 EUR)
TheaterCard gold (Preis 50 EUR)
Die TheaterCard gilt für
jeweils ein Jahr ab Kaufdatum und berechtigt zum Erwerb von Theaterkarten zu
Abo-Preisen.
Die TheaterCard silber
gilt nicht für Sonderveranstaltungen, Gastspiele, Premieren und Philharmonische
Konzerte am Samstag und Sonntag.
Die TheaterCard gold
gilt für alle Vorstellungen außer Sonderveranstaltungen und Gastspiele.
e) Am Theatertag gehen 2
Personen zum Preis für eine in die Vorstellungen.
f) Das Sponti-Anrecht gilt
für Kinder, Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten ohne Sonderveranstaltungen, Gastspiele,
Premieren und Philharmonische Konzerte am Samstag und Sonntag. Der Preis dieses
Anrechts beträgt 40 EUR für 10 Vorstellungen.
g) Das Vario-Anrecht kostet
bei
10 Scheinen 75 %
vom Tagespreis
20 Scheinen 70 %
vom Tagespreis
30 Scheinen 65 %
vom Tagespreis
40 Scheinen 60 %
vom Tagespreis
50 Scheinen 55 %
vom Tagespreis.
h) Das
Montagskonzert-Jugendanrecht (für Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und
Studenten, Azubis) wird nur in einer limitierten Stückzahl von 20 Anrechten in
Preisgruppe III ausgegeben. Der Preis beträgt 30 EUR für 5 Konzerte von
September bis Januar oder von Februar bis Juni.
(2) Die Generalintendantin oder der
Generalintendant oder die Verwaltungsdirektorin oder der Verwaltungsdirektor
werden ermächtigt,
a) bei Abnahme einer
geschlossenen Vorstellung oder eines Kartenkontingentes von mehr als einem
Drittel des Platzangebotes der jeweiligen Spielstätte Preisnachlässe bis zu den
ermäßigten Preisen zu gewähren;
b)
bei Ausfall der EDV-Anlage den Kartenverkauf zu
Kartenpreisen nach Ersatzkarten festzusetzen;
c) bei
Sonderveranstaltungen, Gastspielen und Vorstellungen mit besonders hohem oder
besonders geringem Aufwand, besonderen Spielstätten u. ä. die Eintrittspreise
entsprechend der Aufwendungen festzusetzen.
§ 3 Abonnement
Für Abonnentinnen und
Abonnenten gelten folgende Bedingungen:
- Das Abonnement gilt für
eine Spielzeit. Es verlängert sich automatisch um eine Spielzeit, wenn es nicht
jeweils bis zum 31. Mai der laufenden Spielzeit gekündigt wird. Der Termin gilt
auch für einen eventuellen Abo- bzw. Platztausch.
- Der Abonnementausweis
gilt als Eintrittskarte.
- Das Abonnement ist
übertragbar.
- Die Zahlung des
Abonnements kann als Gesamtsumme oder bei Erteilung einer Einzugsermächtigung
in zwei Raten erfolgen. Die erste Rate vor der ersten Vorstellung, die zweite
Rate bis 31. Januar der laufenden Spielzeit. Zahlungsverzug kann die Sperrung
des Abonnements zur Folge haben, ohne dass die vertragsgemäße Zahlungspflicht
erlischt. Bei Abonnementabschluss während der Spielzeit erfolgt die Zahlung
anteilmäßig. Die Zahlung kann auf folgende Weise erfolgen: Barzahlung oder
EC-cash in der Doberaner Straße an der Vorverkaufskasse,
Überweisung unter Angabe der Abonnementnummer, Bankeinzug durch das Theater
(Einzugsermächtigungsformulare zu erhalten im Abonnementbüro bzw. werden
zugeschickt).
- Bei Verhinderung am
Abonnements-Tag kann die Vorstellung getauscht werden, jedoch nur für das
gleiche Werk, in der gleichen Preisgruppe (Zuzahlung möglich, ohne Anspruch auf
den Stammplatz). Abonnement-Tauschscheine sind an der Vorverkaufskasse bis
spätestens zwei Tage vor der Abonnements-Vorstellung zu erhalten. Die
Tauschgebühr beträgt 1 EUR pro Platz. Tauschscheine gelten nur für die laufende
Spielzeit. Bei verspätetem Tausch oder versäumtem Besuch gibt es keinen
Anspruch auf eine Ersatzleistung. Bei Tausch per Post ist der
Abonnementausweis, die Tauschgebühr und ein frankierter Rückumschlag
beizufügen. Telefonisch wird kein Tausch vorgenommen.
- Änderungen
des Programms und der Aufführungstermine seitens des Theaters bleiben
vorbehalten.
- Bei Wohnungswechsel ist
das Abonnement-Büro umgehend zu benachrichtigen.
§ 4 Hörgeräte
Für das Ausleihen von
Hörgeräten wird ein Pfand einbehalten, das bei Rückgabe zurückgegeben wird.
§ 5 Kostümverleih
Das
Volkstheater vermietet grundsätzlich keine Kostüme.
§ 6 Sonderkarten
Die Vergabe von Sonderkarten wird durch die
Ordnung über die Ausgabe von Sonderkarten am Volkstheater Rostock geregelt.
§ 7 Schlussbestimmungen
(1) Diese
Entgeltordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die durch
diese Entgeltordnung festgesetzten Preise, Mieten usw. gelten ab dem 1. August
2006.
(2) Gleichzeitig tritt die Entgeltordnung des
Volkstheaters Rostock vom 30. April 2002 (veröffentlicht im Amts- und
Mitteilungsblatt der Hansestadt Rostock Nr. 10 am 15. Mai 2002), zuletzt
geändert durch die Erste Änderung der Entgeltordnung des Volkstheaters Rostock
vom 25. Oktober 2005 (veröffentlicht im Amts- und Mitteilungsblatt der
Hansestadt Rostock Nr. 22 am
9. November 2005), außer Kraft.
Rostock,
Roland Methling
Oberbürgermeister