Beschlussvorlage - 0430/06-BV

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0430/06-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

46,20,30

Beschlussvorschriften

Datum

§ 22 Abs. 3 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V)

 

04.04.2006

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

10.05.2006 16:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Finanzausschuss

Kulturausschuss

20.04.2006 17:00

20.04.2006 17:30

IV, gez. Schillen

 

Gegenstand

beteiligt

Entgeltordnung des Volkstheaters Rostock

 

 

 

 

bereits gefasste Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

0233//02-DV, 0476/05-BV

-

0233//02-DV, 0476/05-BV

 

Beschlussvorschlag

Die Entgeltordnung des Volkstheaters wird beschlossen (Anlage).

 

 

finanzielle Auswirkungen

jährliche Mehreinnahmen 120.000 EUR

 

Begründung

 

Aufgrund der Festlegungen des Haushaltssicherungskonzeptes soll eine Anpassung der Entgeltordnung erfolgen. Es wird vermutet, dass die moderate Steigerung nicht zu Besucherausfällen führt. Auf die wesentlichsten Veränderungen im Entwurf der neuen Entgeltordnung wird im folgenden hingewiesen :

 

1.    Im Großen Haus soll die billigste Preisgruppe IV generell entfallen. Bei Premieren sowie Vorstellungen am Wochenende und zwischen Sonntag bis Donnerstag wurden Anpassungen in den Preisgruppen I - III in Höhe von 1 - 3 EUR wirksam. Das betrifft auch die Konzerte. Die Preise für Kammerkonzerte, Kammerorchesterkonzerte sowie Classic light blieben konstant.

2.    Für Preise im Theater im Stadthafen sowie in der Kleinen Komödie und im Ateliertheater wird eine Steigerung um 1 - 2 EUR vorgeschlagen.

3.    Es wird vorgeschlagen, die Preise für Ersatzkarten bei ausverkauften Vorstellungen auf den jeweils niedrigsten angebotenen Preis der jeweiligen Veranstaltung anzuheben.

 

 

 

 

 

 

4.    Im Punkt Ermäßigungen wird vorgeschlagen, dass Inhaberinnen und Inhaber des Warnowpasses die Möglichkeit haben, pro Vorstellung eine Karte zum Preis von 2 EUR zu erwerben. Dies war Gegenstand der  Ersten Änderung der Entgeltordnung des Volkstheaters Rostock vom 09.11.2005. Die Erste Änderung der Entgeltordnung ist befristet bis zum 31.07.2006. Aufgrund der positiven Erfahrungen soll eine Aufnahme in die neue Entgeltordnung erfolgen.

 

 

 

Roland Methling

Oberbürgermeister

 

Anlage

 

 


Anlage zur Beschluss-Nr.

0430/06-BV

 

Entgeltordnung des Volkstheaters Rostock 

 

 

 

 

§ 1  Entgelte

 

(1)   Alle Preise verstehen sich inklusive Garderobengebühr und Programminformation. Die Eintrittskarte gilt als Fahrschein für den ÖPNV.

 

- alle Preise in EUR -

 

Großes Haus

 

Premieren

Preisgruppe

I

II

III

Tagespreis

32

26

21

Ermäßigt

26

21

17

ABO

23

19

15

ABO ermäßigt

20

16

13

 

Vorstellungen Fr./Sa. u. Feiertag

Vorstellungen So. - Do.

Preisgruppe

I

II

III

Preisgruppe

I

II

III

Tagespreis

27

22

18

Tagespreis

23

19

15

Ermäßigt

22

18

14

Ermäßigt

19

15

12

ABO

19

16

13

ABO

16

14

11

ABO ermäßigt

17

14

11

ABO ermäßigt

14

12

9

 

Philharmonische Konzerte
(Großes Haus und Nikolaikirche)

Kammerkonzerte/Kammerorchesterkonzerte/
Classic light

Preisgruppe

I

II

III

 

Tagespreis

32

26

21

16

Ermäßigt

26

21

17

13

ABO

23

19

15

12

ABO ermäßigt

20

16

13

10

 

Theater im Stadthafen, Kleine Komödie und Ateliertheater

 

 

Premieren

Vorstellungen

Fr./Sa./Feiertag

Vorstellungen

So. - Do.

Freitagnacht-

Foyer

Tagespreis

18

15

12

4

Ermäßigt

15

12

10

-

ABO

13

11

9

-

ABO ermäßigt

11

9

8

-

 

 

 

Kinder- und Puppentheatervorstellungen o. Weihnachtsmärchen

 

Erwachsene

8

Kinder

4

Kinder Gruppe

2

 

Der Kindergruppenpreis gilt nur für Kinder unter 15 Jahren.

 

Weihnachtsmärchen

 

Tagespreis

10

Ermäßigt

5

Kinder Gruppe

5

 

(2) Reservierte Karten sind in allen Spielstätten 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn abzuholen.

 

(3) Ab 15 Minuten vor Vorstellungsbeginn werden bei ausverkauften Vorstellungen Ersatzkarten zum Tagespreis (ohne Ermäßigung) der am niedrigsten angebotenen Preisgruppe der jeweiligen Veranstaltung ohne festen Platz und Platzanspruch ausgegeben.

 

 

§ 2  Ermäßigungen

 

(1) Es gelten folgende Ermäßigungen:

 

a)    Berechtigt für den ermäßigten Tages- und Abo-Preis sind:

-        Schwerbehinderte ab 50 % Grad der Behinderung

-        die im amtlichen Ausweis als erforderlich bestätigten Begleitpersonen für Schwerbehinderte erhalten 100 % Ermäßigung,

-        Rentnerinnen und Rentner,

-        Schülerinnen und Schüler,

-        Studentinnen und Studenten bis zum vollendeten 26. Lebensjahr,

-        Inhaberinnen und Inhaber des Kurpasses, der RostockCard und der NDR-Kulturkarte

-        Auszubildende bis zum vollendeten 26. Lebensjahr,

-        Arbeitslose.

 

b)   Inhaberinnen und Inhaber des Warnowpasses haben die Möglichkeit, gegen Vorlage des Warnowpasses pro Vorstellung eine Karte zu erwerben. Der Preis der Karte beträgt 2 EUR. Im Großen Haus ist die Ausgabe auf die Preisgruppe III beschränkt. Diese Regelung gilt nicht für Gastspiele, Sonderveranstaltungen, Premieren und Philharmonische Konzerte am Samstag und Sonntag.

 

c)    Gruppenermäßigungen erhalten Kinder, Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten und Auszubildende. Bei einer Mindestzahl von 10 Personen wird ein Entgelt von 4 EUR pro Besucherin oder Besucher in allen Preisgruppen erhoben. Die Gruppenermäßigung gilt auch für Begleitpersonen entsprechend gesetzlichen Vorschriften (Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerin­nen und Lehrer und Eltern). Die Gruppenermäßigung gilt nicht für Sonderveranstaltungen, Gastspiele, Premieren und Philharmonische Konzerte am Samstag und Sonntag.

 

d)   Die Theater Card wird ab Beginn der Spielzeit 2006/2007 in zwei Kategorien ausgegeben:

 

TheaterCard silber (Preis 30 EUR, ermäßigt 20 EUR)

TheaterCard gold  (Preis 50 EUR)

Die TheaterCard gilt für jeweils ein Jahr ab Kaufdatum und berechtigt zum Erwerb von Theaterkarten zu Abo-Preisen.

Die TheaterCard silber gilt nicht für Sonderveranstaltungen, Gastspiele, Premieren und Philharmonische Konzerte am Samstag und Sonntag.

Die TheaterCard gold gilt für alle Vorstellungen außer Sonderveranstaltungen und Gastspiele.

 

e)    Am Theatertag gehen 2 Personen zum Preis für eine in die Vorstellungen.

 

f)     Das Sponti-Anrecht gilt für Kinder, Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten  ohne Sonderveranstaltungen, Gastspiele, Premieren und Philharmonische Konzerte am Samstag und Sonntag. Der Preis dieses Anrechts beträgt 40 EUR für 10 Vorstellungen.

 

g)    Das Vario-Anrecht kostet bei

     10 Scheinen            75 % vom Tagespreis

     20 Scheinen            70 % vom Tagespreis

     30 Scheinen            65 % vom Tagespreis

     40 Scheinen            60 % vom Tagespreis

     50 Scheinen            55 % vom Tagespreis.

 

h)    Das Montagskonzert-Jugendanrecht (für Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, Azubis) wird nur in einer limitierten Stückzahl von 20 Anrechten in Preisgruppe III ausgegeben. Der Preis beträgt 30 EUR für 5 Konzerte von September bis Januar oder von Februar bis Juni.    

 

(2)   Die Generalintendantin oder der Generalintendant oder die Verwaltungsdirektorin oder der Verwaltungsdirektor werden ermächtigt,

a)    bei Abnahme einer geschlossenen Vorstellung oder eines Kartenkontingentes von mehr als einem Drittel des Platzangebotes der jeweiligen Spielstätte Preisnachlässe bis zu den ermäßigten Preisen zu gewähren;

b)   bei Ausfall der EDV-Anlage den Kartenverkauf zu Kartenpreisen nach Ersatzkarten festzusetzen;

c)    bei Sonderveranstaltungen, Gastspielen und Vorstellungen mit besonders hohem oder besonders geringem Aufwand, besonderen Spielstätten u. ä. die Eintrittspreise entsprechend der Aufwendungen festzusetzen.

 

 

§ 3  Abonnement

 

Für Abonnentinnen und Abonnenten gelten folgende Bedingungen:

-     Das Abonnement gilt für eine Spielzeit. Es verlängert sich automatisch um eine Spielzeit, wenn es nicht jeweils bis zum 31. Mai der laufenden Spielzeit gekündigt wird. Der Termin gilt auch für einen eventuellen Abo- bzw. Platztausch.

-     Der Abonnementausweis gilt als Eintrittskarte.

-     Das Abonnement ist übertragbar.

-     Die Zahlung des Abonnements kann als Gesamtsumme oder bei Erteilung einer Einzugsermächtigung in zwei Raten erfolgen. Die erste Rate vor der ersten Vorstellung, die zweite Rate bis 31. Januar der laufenden Spielzeit. Zahlungsverzug kann die Sperrung des Abonnements zur Folge haben, ohne dass die vertragsgemäße Zahlungspflicht erlischt. Bei Abonnementabschluss während der Spielzeit erfolgt die Zahlung anteilmäßig. Die Zahlung kann auf folgende Weise erfolgen: Barzahlung oder EC-cash in der Doberaner Straße an der Vorverkaufskasse,
Überweisung unter Angabe der Abonnementnummer, Bankeinzug durch das Theater (Einzugsermächtigungsformulare zu erhalten im Abonnementbüro bzw. werden zugeschickt).

-     Bei Verhinderung am Abonnements-Tag kann die Vorstellung getauscht werden, jedoch nur für das gleiche Werk, in der gleichen Preisgruppe (Zuzahlung möglich, ohne Anspruch auf den Stammplatz). Abonnement-Tauschscheine sind an der Vorverkaufskasse bis spätestens zwei Tage vor der Abonnements-Vorstellung zu erhalten. Die Tauschgebühr beträgt 1 EUR pro Platz. Tauschscheine gelten nur für die laufende Spielzeit. Bei verspätetem Tausch oder versäumtem Besuch gibt es keinen Anspruch auf eine Ersatzleistung. Bei Tausch per Post ist der Abonnementausweis, die Tauschgebühr und ein frankierter Rückumschlag beizufügen. Telefonisch wird kein Tausch vorgenommen.

-     Änderungen des Programms und der Aufführungstermine seitens des Theaters bleiben vorbehalten.

-     Bei Wohnungswechsel ist das Abonnement-Büro umgehend zu benachrichtigen.

 

 

 

§ 4  Hörgeräte

 

Für das Ausleihen von Hörgeräten wird ein Pfand einbehalten, das bei Rückgabe zurückgegeben wird.

 

 

 

§ 5  Kostümverleih

 

Das Volkstheater vermietet grundsätzlich keine Kostüme.

 

 

 

§ 6  Sonderkarten

 

Die Vergabe von Sonderkarten wird durch die Ordnung über die Ausgabe von Sonderkarten am Volkstheater Rostock geregelt.

 

 

 

§ 7  Schlussbestimmungen

 

 (1)  Diese Entgeltordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die durch diese Entgeltordnung festgesetzten Preise, Mieten usw. gelten ab dem 1. August 2006.

 

 

 

 

 

 

 

(2)   Gleichzeitig tritt die Entgeltordnung des Volkstheaters Rostock vom 30. April 2002 (veröffentlicht im Amts- und Mitteilungsblatt der Hansestadt Rostock Nr. 10 am 15. Mai 2002), zuletzt geändert durch die Erste Änderung der Entgeltordnung des Volkstheaters Rostock vom 25. Oktober 2005 (veröffentlicht im Amts- und Mitteilungsblatt der Hansestadt Rostock Nr. 22 am
9. November 2005), außer Kraft.

 

 

 

Rostock,

 

 

 

Roland Methling

Oberbürgermeister

 

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

20.04.2006 - Finanzausschuss

Erweitern

20.04.2006 - Kulturausschuss

Erweitern

10.05.2006 - Bürgerschaft