Beschlussvorlage - 0397/06-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 10.MK.63
?Kerngebiet Werftdreieck" - Beitrittsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 10.05.2006
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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11.04.2006
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●
Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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18.04.2006
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Erledigt
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Bürgerschaft
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10.05.2006
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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§ 10 BauGB |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Ortsbeirat Kröpeliner Tor-Vorstadt (11) Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus |
12.04.2006 19:00 18.04.2006 17:00 |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Änderung der Satzung über den Bebauungsplan |
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bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
Satzungsbeschluss Nr.1218/44/1997 vom
04.06.1997 |
keine |
keine |
Beschlussvorschlag |
1.
Die mit
der Genehmigung des Bebauungsplans verbundenen Nebenbestimmungen werden, wie
im Einzelnen in den Anlagen 1 und 2 dargestellt, erfüllt. Der Bebauungsplan
und die Begründung werden entsprechend geändert. Die Anlage 1 ist Bestandteil
des Beschlusses. 2. Auf Grund des § 10 des BauGB 1986
beschließt die Bürgerschaft den Bebauungsplan Nr. 10.MK.63 "Kerngebiet
Werftdreieck", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text
(Teil B), in der geänderten Fassung erneut als Satzung (Anlage 2). 3. Die geänderte Begründung wird gebilligt
(Anlage 3). |
finanzielle
Auswirkungen |
Begründung
Der von der Bürgerschaft am
04.06.1997 beschlossene Bebauungsplan Nr. 10.MK.63 „Kerngebiet
Werftdreieck“ wurde durch das Ministerium für Arbeit, Bau und
Landesentwicklung M-V mit Bescheid vom 11.11.1997 (Az. VIII 230b – 512.
113-03.000 (10.MK. 63)) genehmigt. Die Genehmigung erfolgte unter Erteilung von
vier Maßgaben und vier Auflagen. Zur
Erfüllung dieser Nebenbestimmungen wird der am 04.06.1997 als Satzung
beschlossene Bebauungsplan geändert. Er ist deshalb in der geänderten Fassung
erneut zu beschließen. Eine Betroffenenbeteiligung wurde durchgeführt.
Die Erfüllung der Maßgaben,
insbesondere der Maßgabe 1 (Umgang mit Kampfmittel- belasteten Bereichen)
konnte erst zum jetzigen Zeitpunkt erfolgen, da die Stadt nicht Eigentümer der
betroffenen Flächen ist und somit auch nicht die geforderten Maßnahmen zum
damaligen Zeitpunkt veranlassen und durchführen konnte. Aus rechtlicher Sicht
hält die Hansestadt Rostock entsprechende Maßgaben zur Munitionsbergung für
nicht begründet, da laut Sicherheits- und Ordnungsgesetz – SOG MV der
jeweilige Eigentümer für die Sicherheit und Ordnung auf seinem Grundstück
verantwortlich ist und eine Kampfmittelsondierung nur durch den Eigentümer der
betreffenden Fläche beantragt werden kann. Der Eigentümer der Flächen
konnte zum Zeitpunkt der Erteilung der Genehmigung des Bebauungsplans nicht
dazu verpflichtet werden, die erforderlichen Sondierungen und ggf. Beräumungen
zu veranlassen. An den Planungsabsichten, Entwicklung eines Kerngebietes an der
Werftstraße, hat sich im vergangenen Zeitraum nichts geändert. Die erfolgte
Abwägung im Bebauungsplanverfahren hat ebenso Bestand und entspricht auch aus
heutiger Sicht dem Planungs- und Entwicklungswillen der Stadt. Im
Bebauungsplan erfolgte die Kennzeichnung der Flächen, deren Böden erheblich mit
umweltgefährdenden Stoffen belastet sind. Im vorliegenden Fall bezieht sich das
auf die Kampfmittelbelastung. Die Aufgabe der Stadt besteht darin, die
Belastungen und Gefahren im Plangebiet zu ermitteln und darzustellen, um damit
über die Hinweisfunktion Eigentümer und Bauinteressenten zu informieren.
Diese Hinweisfunktion wurde
erfüllt und damit kann die Maßgabenerfüllung nachgewiesen werden.
Mit
dem Bebauungsplan werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen,
eine bedeutende innerstädtische zzt. größtenteils noch brachliegende Fläche zu
einem Kerngebiet entwickeln zu können.
Roland Methling