Beschlussvorlage - 0397/06-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0397/06-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

61,03,32.26,60,67,73

Beschlussvorschriften

Datum

§ 22 Abs. 3 KV M-V

§ 10 BauGB

 

27.03.2006

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

10.05.2006 16:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Bau- und Planungsausschuss

Ortsbeirat Kröpeliner Tor-Vorstadt (11)

Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus

11.04.2006 17:00

12.04.2006 19:00

18.04.2006 17:00

VI, gez. Grüttner

 

Gegenstand

beteiligt

 Änderung der Satzung über den Bebauungsplan
Nr. 10.MK.63 „Kerngebiet Werftdreieck"
Beitrittsbeschluss

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

Satzungsbeschluss Nr.1218/44/1997 vom 04.06.1997

keine

keine

 

Beschlussvorschlag

 

 

1.        Die mit der Genehmigung des Bebauungsplans verbundenen Nebenbestimmungen werden, wie im Einzelnen in den Anlagen 1 und 2 dargestellt, erfüllt. Der Bebauungsplan und die Begründung werden entsprechend geändert. Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2.    Auf Grund des § 10 des BauGB 1986 beschließt die Bürgerschaft den Bebauungsplan Nr. 10.MK.63 "Kerngebiet Werftdreieck", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), in der geänderten Fassung erneut als Satzung (Anlage 2).

 

3.    Die geänderte Begründung wird gebilligt (Anlage 3).

 

 

 

finanzielle Auswirkungen

keine

 

 

 


 

Begründung

 

Der von der Bürgerschaft am 04.06.1997 beschlossene Bebauungsplan Nr. 10.MK.63 „Kerngebiet Werftdreieck“ wurde durch das Ministerium für Arbeit, Bau und Landesentwicklung M-V mit Bescheid vom 11.11.1997 (Az. VIII 230b – 512. 113-03.000 (10.MK. 63)) genehmigt. Die Genehmigung erfolgte unter Erteilung von vier  Maßgaben und vier Auflagen. Zur Erfüllung dieser Nebenbestimmungen wird der am 04.06.1997 als Satzung beschlossene Bebauungsplan geändert. Er ist deshalb in der geänderten Fassung erneut zu beschließen. Eine Betroffenenbeteiligung wurde durchgeführt.

 

Die Erfüllung der Maßgaben, insbesondere der Maßgabe 1 (Umgang mit Kampfmittel- belasteten Bereichen) konnte erst zum jetzigen Zeitpunkt erfolgen, da die Stadt nicht Eigentümer der betroffenen Flächen ist und somit auch nicht die geforderten Maßnahmen zum damaligen Zeitpunkt veranlassen und durchführen konnte. Aus rechtlicher Sicht hält die Hansestadt Rostock entsprechende Maßgaben zur Munitionsbergung für nicht begründet, da laut Sicherheits- und Ordnungsgesetz – SOG MV der jeweilige Eigentümer für die Sicherheit und Ordnung auf seinem Grundstück verantwortlich ist und eine Kampfmittelsondierung nur durch den Eigentümer der betreffenden Fläche beantragt werden kann. Der Eigentümer der Flächen konnte zum Zeitpunkt der Erteilung der Genehmigung des Bebauungsplans nicht dazu verpflichtet werden, die erforderlichen Sondierungen und ggf. Beräumungen zu veranlassen. An den Planungsabsichten, Entwicklung eines Kerngebietes an der Werftstraße, hat sich im vergangenen Zeitraum nichts geändert. Die erfolgte Abwägung im Bebauungsplanverfahren hat ebenso Bestand und entspricht auch aus heutiger Sicht dem Planungs- und Entwicklungswillen der Stadt. Im Bebauungsplan erfolgte die Kennzeichnung der Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind. Im vorliegenden Fall bezieht sich das auf die Kampfmittelbelastung. Die Aufgabe der Stadt besteht darin, die Belastungen und Gefahren im Plangebiet zu ermitteln und darzustellen, um damit über die Hinweisfunktion Eigentümer und Bauinteressenten zu informieren.

Diese Hinweisfunktion wurde erfüllt und damit kann die Maßgabenerfüllung nachgewiesen werden.

 

Mit dem Bebauungsplan werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, eine bedeutende innerstädtische zzt. größtenteils noch brachliegende Fläche zu einem Kerngebiet entwickeln zu können.

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

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Beschlüsse

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11.04.2006 - Bau- und Planungsausschuss

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18.04.2006 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus

Erweitern

10.05.2006 - Bürgerschaft