Antrag - 0342/06-A
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundstücksverkäufe
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 10.05.2006
- Vorlageart:
- Antrag
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Vergabeausschuss
|
|
|
|
09.03.2006
| |||
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss
|
|
|
|
09.03.2006
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
|
|
|
|
21.03.2006
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
|
|
|
25.04.2006
| |||
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft
|
|
|
|
10.05.2006
|
Beschlussvorschlag |
Die Hansestadt Rostock
veräußert in ihrem Besitz befindliche Grundstücke, wenn sie bebaut oder
bebaubar sind, nur nach einer vorangegangenen Ausschreibung. Bei der Erteilung des
Zuschlags ist nicht allein die Höhe des Gebotes entscheidend, es soll auch
die Sinnhaftigkeit der vorgesehenen Bebauung und der Bieter selbst
Berücksichtigung finden. Auf die grundsätzliche
Verpflichtung zur Ausschreibung kann in begründeten Ausnahmefällen der
Hauptausschuss auf Antrag des Oberbürgermeisters verzichten. |
finanzielle
Auswirkungen |
Begründung
Durch die Ausschreibung wird
das gesamte Verfahren transparent.
Kay-Uwe Nissen
Fraktionsvorsitzender