Antrag - 0324/06-A

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

Bürgerschaft

0324/06-A

 

Antrag

Datum

 

 

Absender

Datum

 Frau Dr. Rittiger (Unterausschuss JHPL)

Neuer Markt 3 

 18055 Rostock

13.02.2006

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Jugendhilfeausschuss

21.02.2006 16:15

gez. Borchmann

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

 

 

 

 

Gegenstand

 

Leitsätze

 

 

 

Beschlussvorschlag

Der Unterausschuss Jugendhilfeplanung empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock, die Leitsätze für das Herangehen an die Umsetzung der Haushaltskonsolidierung (siehe Anlage) als Grundlage für die Entscheidung im Rahmen der Förderung nach §§ 11 bis 16 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) zu beschließen.

 

 

finanzielle Auswirkungen

Im Rahmen der Haushaltsmittel für die Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe nach §§ 11 bis 16 SGB (VIII)

 

Begründung

 

Begründung:

 

Laut Beschluss der Bürgerschaft zur Haushaltskonsolidierung 2006/8/01.6 sollen die Fördermittel für gesetzliche Aufgaben, deren Umfang nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt werden kann, ab 2007 um 10 % reduziert werden. Die Verwaltung des Jugendamtes schlägt vor, die Hälfte der 500.000 EUR, die dem Jugendhilfehaushalt im Jahr 2007 dafür weniger zur Verfügung stehen, bereits im Förderjahr 2006 einzusparen.

 

Gründe dafür sind:

a)     der desolaten Haushaltslage der Stadt bereits jetzt verantwortungsgemäß Rechnung zu tragen,

b)     dem Rückgang der Landeszuweisungen im Rahmen der Landesvereinbarung (KJFG) und der Landesinitiative Jugend- und Schulsozialarbeit zu begegnen sowie

c)      den mit der Kürzung der Fördermittel verbundenen Stellen- und Leistungsabbau bei Trägern der freien Jugendhilfe zeitlich zu strecken.

 

Die Verwaltung prüft gegenwärtig, ob dieses Vorgehen haushaltstechnisch möglich ist, ohne dass sich die für 2007 beschlossene Einsparsumme weiter erhöht.

 

Zur Vorbereitung entsprechender Entscheidungen ist es notwendig, Orientierungen in Form von Leitsätzen zu geben, die einen Handlungsrahmen darstellen.

 

 

 

Aus jugendhilfepolitischer Sicht geht es darum, der im SGB VIII geforderten Gesamtverantwortung zur Absicherung der Kinder- und Jugendhilfeleistungen und einer notwendigen sozialen Infrastruktur unter den vorgegebenen finanziellen Rahmenbedingungen der Stadt weiter gerecht zu werden. Dazu ist es erforderlich, fachliche Schwerpunktsetzungen vorzunehmen, die dazu beitragen, die Lebens- und Zukunftsfähigkeit der Kommune zu sichern und sozialen Spaltungsprozessen und Ausgrenzung entgegenzuwirken. Die fachliche Ausrichtung zum sozialraumorientierten Herangehen in der Kinder- und Jugendhilfe der Hansestadt Rostock, die durch den Jugendhilfeausschuss mit der „Rahmenkonzeption Stadtteil- und Begegnungszentren“ beschlossen wurde, soll konsequent weitergeführt werden.

 

 

 

Grundlagen für die aufgestellten Leitsätze sind:

 

a)     das Ergebnis des gemeinsamen Workshops Jugendhilfeausschuss und Verwaltung des Jugendamtes im Dezember 2005 - Entwurf möglicher strategischer Grobziele des Jugendamtes bis zum Jahr 2010,

b)     neueste sozialwissenschaftliche Erkenntnisse zur Nachhaltigkeit sozialer Leistungen und

c)      die aktuelle Situationsbeschreibung von Kindern und Jugendlichen in dem von der Universität Rostock erarbeiteten „Kinder- und Jugendbericht 2005“.

 

 

 

 

Dr. Andrea Rittiger

 

 

 

Anlage

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage zum Antrag 0324/06-A

 

 

Ergänzung zu den Leitsätzen

 

 

Der Fördervorschlag für 2006 basiert auf folgenden Leitsätzen:

 

 

  1. Keine Kürzung der Förderung im Bereich Jugendsozialarbeit, Schulsozialarbeit, Jugendberufshilfe und berufliche Eingliederung sowie Drogenarbeit

    Angebote zur Vermeidung von sozialer Benachteiligung oder Unterstützung bei individueller Beeinträchtigung, die sich sowohl aus persönlichen Lebenslagen, als auch gesellschaftlichen Bedingungen junger Menschen ergeben.

 

 

  1. Keine Kürzung im Bereich Fachdienste für Migrantinnen/Migranten und Familienbildung

    Wohnraumnahe Beratungsangebote zur Unterstützung und Förderung des Integrationsprozesses auf der Grundlage des Rahmenkonzeptes „Fachdienste sozial benachteiligter Migrantinnen und Migranten in der Hansestadt Rostock“.
    Beitrag zur Erhöhung der elementaren Bedeutung der Familie im gesellschaft-lichen Kontext, vor allem für das gelingende Aufwachsen junger Menschen und Stärkung der Erziehungskraft in den Familien auf der Grundlage des Rahmenkonzeptes der Eltern- und Familienbildung in der Hansestadt Rostock.

 

 

  1. Kürzung der Förderung, vor allem im Bereich der stadtweiten Angebote der Jugendarbeit, der internationalen Jugendarbeit und der jugendpolitischen Arbeit

            Alle sozialwissenschaftlichen Erkenntnisse weisen darauf hin, dass mit     kleinräumigen, stadtteilbezogenen, sozialräumlichen Handlungsansätzen    nachhaltige Ergebnisse hinsichtlich des Erhalts und der Stärkung sozialer            Kohärenz, der Verhinderung von Ausgrenzung und der Integration             benachteiligter Gruppen erzielt werden. Die Wirksamkeit und Nachhaltigkeit        der      stadtweiten, zentralen Angebote der Jugendarbeit muss für den sozialen            Zusammenhalt und die soziale Lebensfähigkeit weitaus geringer eingeschätzt             werden.

   

            Die Finanzierung der stadtweiten Angebote ist zu einem großen Teil als   Opportunitätskosten zu bewerten.

           
            Schwerpunktsetzung auf originäre Aufgaben der Jugendhilfe unter             Berücksichtigung ämterübergreifender Kooperation in den Bereichen    Gesundheit und Schule.

 

      Aufbau neuer Struktur- und Organisationsmodelle zur Aufgabenerfüllung bedarfsgerechter Jugendhilfeangebote bei Trägern der freien Jugendhilfe. Multiplikatoren- und Anleiterfunktion der professionellen Fachkräfte zum Ausbau des Ehrenamtes.

 

 

  1. Die Verteilung der Fördermittel für stadtteilbezogene Arbeit orientiert an der Zahl der jungen Menschen im Alter zwischen 10 und 27 Jahren in den Stadtbereichen, an der vorhandenen Angebots- und Infrastruktur und an der Einschätzung des sozialpädagogischen Bedarfes

      Umsetzung des Sozialraumprinzips als kleinräumlicher Ansatz zum zielgenaueren Einsatz der Jugendhilfemittel, Ressourcenbündelung und Erhöhung der Flexibilität der Angebote auf der Grundlage der Rahmenkon-zeption Stadtteil- und Begegnungszentrum in der Hansestadt Rostock.

 

 

 

 

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Beschlüsse

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