Antrag - 0324/06-A
Grunddaten
- Betreff:
-
Leitsätze
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 21.02.2006
- Vorlageart:
- Antrag
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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21.02.2006
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Nummer |
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Bürgerschaft |
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Datum |
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Absender |
Datum |
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Frau Dr. Rittiger (Unterausschuss JHPL) Neuer Markt 3 18055 Rostock |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
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Gegenstand |
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finanzielle
Auswirkungen |
Im Rahmen der Haushaltsmittel für die Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe nach §§ 11 bis 16 SGB (VIII) |
Begründung
Begründung:
Laut Beschluss der
Bürgerschaft zur Haushaltskonsolidierung 2006/8/01.6 sollen die Fördermittel
für gesetzliche Aufgaben, deren Umfang nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt
werden kann, ab 2007 um 10 % reduziert werden. Die Verwaltung des Jugendamtes
schlägt vor, die Hälfte der 500.000 EUR, die dem Jugendhilfehaushalt im Jahr
2007 dafür weniger zur Verfügung stehen, bereits im Förderjahr 2006
einzusparen.
Gründe dafür sind:
a) der desolaten Haushaltslage der Stadt bereits jetzt
verantwortungsgemäß Rechnung zu tragen,
b) dem Rückgang der Landeszuweisungen im Rahmen der
Landesvereinbarung (KJFG) und der Landesinitiative Jugend- und
Schulsozialarbeit zu begegnen sowie
c) den mit der Kürzung der Fördermittel verbundenen
Stellen- und Leistungsabbau bei Trägern der freien Jugendhilfe zeitlich zu
strecken.
Die Verwaltung prüft
gegenwärtig, ob dieses Vorgehen haushaltstechnisch möglich ist, ohne dass sich
die für 2007 beschlossene Einsparsumme weiter erhöht.
Zur Vorbereitung
entsprechender Entscheidungen ist es notwendig, Orientierungen in Form von
Leitsätzen zu geben, die einen Handlungsrahmen darstellen.
Aus
jugendhilfepolitischer Sicht geht es darum, der im SGB VIII geforderten
Gesamtverantwortung zur Absicherung der Kinder- und Jugendhilfeleistungen und
einer notwendigen sozialen Infrastruktur unter den vorgegebenen finanziellen
Rahmenbedingungen der Stadt weiter gerecht zu werden. Dazu ist es erforderlich,
fachliche Schwerpunktsetzungen vorzunehmen, die dazu beitragen, die Lebens- und
Zukunftsfähigkeit der Kommune zu sichern und sozialen Spaltungsprozessen und
Ausgrenzung entgegenzuwirken. Die fachliche Ausrichtung zum
sozialraumorientierten Herangehen in der Kinder- und Jugendhilfe der Hansestadt
Rostock, die durch den Jugendhilfeausschuss mit der „Rahmenkonzeption
Stadtteil- und Begegnungszentren“ beschlossen wurde, soll konsequent
weitergeführt werden.
Grundlagen
für die aufgestellten Leitsätze sind:
a) das Ergebnis des gemeinsamen Workshops
Jugendhilfeausschuss und Verwaltung des Jugendamtes im Dezember 2005 - Entwurf
möglicher strategischer Grobziele des Jugendamtes bis zum Jahr 2010,
b) neueste sozialwissenschaftliche Erkenntnisse zur
Nachhaltigkeit sozialer Leistungen und
c)
die aktuelle
Situationsbeschreibung von Kindern und Jugendlichen in dem von der Universität
Rostock erarbeiteten „Kinder- und Jugendbericht 2005“.
Dr.
Andrea Rittiger
Anlage
Anlage
zum Antrag 0324/06-A
Ergänzung
zu den Leitsätzen
Der Fördervorschlag für
2006 basiert auf folgenden Leitsätzen:
- Keine Kürzung der
Förderung im Bereich Jugendsozialarbeit, Schulsozialarbeit,
Jugendberufshilfe und berufliche Eingliederung sowie Drogenarbeit
Angebote zur Vermeidung von sozialer Benachteiligung oder Unterstützung bei individueller Beeinträchtigung, die sich sowohl aus persönlichen Lebenslagen, als auch gesellschaftlichen Bedingungen junger Menschen ergeben.
- Keine Kürzung im
Bereich Fachdienste für Migrantinnen/Migranten und Familienbildung
Wohnraumnahe Beratungsangebote zur Unterstützung und Förderung des Integrationsprozesses auf der Grundlage des Rahmenkonzeptes „Fachdienste sozial benachteiligter Migrantinnen und Migranten in der Hansestadt Rostock“.
Beitrag zur Erhöhung der elementaren Bedeutung der Familie im gesellschaft-lichen Kontext, vor allem für das gelingende Aufwachsen junger Menschen und Stärkung der Erziehungskraft in den Familien auf der Grundlage des Rahmenkonzeptes der Eltern- und Familienbildung in der Hansestadt Rostock.
- Kürzung der
Förderung, vor allem im Bereich der stadtweiten Angebote der Jugendarbeit,
der internationalen Jugendarbeit und der jugendpolitischen Arbeit
Alle sozialwissenschaftlichen
Erkenntnisse weisen darauf hin, dass mit kleinräumigen,
stadtteilbezogenen, sozialräumlichen Handlungsansätzen nachhaltige Ergebnisse hinsichtlich des Erhalts und der Stärkung
sozialer Kohärenz, der
Verhinderung von Ausgrenzung und der Integration benachteiligter Gruppen erzielt werden. Die Wirksamkeit
und Nachhaltigkeit der stadtweiten, zentralen Angebote der
Jugendarbeit muss für den sozialen Zusammenhalt
und die soziale Lebensfähigkeit weitaus geringer eingeschätzt werden.
Die Finanzierung der stadtweiten
Angebote ist zu einem großen Teil als Opportunitätskosten
zu bewerten.
Schwerpunktsetzung auf
originäre Aufgaben der Jugendhilfe unter Berücksichtigung
ämterübergreifender Kooperation in den Bereichen Gesundheit und Schule.
Aufbau
neuer Struktur- und Organisationsmodelle zur Aufgabenerfüllung bedarfsgerechter
Jugendhilfeangebote bei Trägern der freien Jugendhilfe. Multiplikatoren- und
Anleiterfunktion der professionellen Fachkräfte zum Ausbau des Ehrenamtes.
- Die Verteilung der
Fördermittel für stadtteilbezogene Arbeit orientiert an der Zahl der
jungen Menschen im Alter zwischen 10 und 27 Jahren in den Stadtbereichen,
an der vorhandenen Angebots- und Infrastruktur und an der Einschätzung des
sozialpädagogischen Bedarfes
Umsetzung
des Sozialraumprinzips als kleinräumlicher Ansatz zum zielgenaueren Einsatz der
Jugendhilfemittel, Ressourcenbündelung und Erhöhung der Flexibilität der
Angebote auf der Grundlage der Rahmenkon-zeption Stadtteil- und
Begegnungszentrum in der Hansestadt Rostock.