Antrag - 0305/06-A

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

Bürgerschaft

0305/06-A

 

Antrag

Datum

 

 

Absender

Datum

 Ortsbeirat Markgrafenheide/Hohe Düne

Alexandrinenstraße   119

 18119 Rostock

13.02.2006

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

01.03.2006 16:00

gez. Eschenburg

Präsidentin

Beratungsfolge

Sitzungstermin

 

Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

28.02.2006 17:00

 

Gegenstand

 

Satzung über die Ordnung im Badestrandgebiet der Hansestadt Rostock

 

 

 

Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wir gebeten, der Bürgerschaft eine Änderung der Satzung über die Ordnung im Badestrandgebiet der Hansestadt Rostock wie folgt vorzulegen:

 

In § 6 Absatz 1 ist als dritter Abstrich  der o.g. Satzung hinzuzufügen:

 

- Markgrafenheide

Strandblock 18 zwischen den Strandzugängen 18 und 20 mit Leinenzwang, wobei 2 m Leinenlänge nicht überschritten werden darf.

 

 

 

finanzielle Auswirkungen

nicht erkennbar, jedoch ist mit gewissen Mehreinnahmen für das Gewerbe, insbesondere das Beherbergungsgewerbe, zu rechnen.

 

Begründung

 

Im Jahre 2002 befasste sich der Ortsbeirat „Heide“ eingehend mit der Problematik, für den Bereich der Ortslage Markgrafenheide einen Hundestrand einzurichten. Hierzu fand schließlich am 20.12.2002 eine Vorortbegehung mit der Tourismuszentrale statt. Der Hundestrand sollte ab Saisonbeginn 2003 probeweise (Ausnahmegenehmigung lt. Strandsatzung durch die Tourismuszentrale) westlich des Strandaufganges 20 entstehen.

In der Saisonauswertung 2003 wurde der Hundestrand im Ort insgesamt als Erfolg, sowohl im Interesse der Gäste als auch der einheimischen Hundebesitzer, bewertet. Der OBR musste sogar feststellen, dass dieser Abschnitt sauberer als die anderen waren. Der Parkplatz „Stubbenwiese“  war durch die Hundebesitzer besser ausgelastet. Dieser Pilotversuch wurde von der Bürgerschaft als unzulässig gerügt.

In den Entwurf der Strandsatzung von 2005 ist der Wunsch des Ortsbeirates, einen Hundestrand im Strandblock 18 zwischen den Strandzugängen 18 und 20 anzulegen, eingeflossen. Leider erhielt der Antrag in der Bürgerschaft keine Mehrheit.

Es ist zwingend erforderlich, für Urlauber und auch Einheimische einen Hundestrand in unmittelbarer Nähe ihrer Unterkunft zu gestatten. Die Erreichbarkeit des Hundestrandes

in Hohe Düne ist kaum zumutbar (Entfernung 2 km, keine Parkplätze, überfüllte Busse).


 

Bei Abwägung aller Gesichtspunkte, die für oder gegen das Mitführen von Hunden am Strand sprechen, scheint die vorgeschlagene Lösung ein gerechter Interessenausgleich,

zumal sich der vorgeschlagene Hundestrand am westlichen Ortsrand von Markgrafenheide befindet und nicht in der Ortsmitte





Jürgen Dudek

Vorsitzender des Ortsbeirates

 

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