Antrag - 0305/06-A
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die Ordnung im Badestrandgebiet der Hansestadt Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 01.03.2006
- Vorlageart:
- Antrag
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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28.02.2006
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28.02.2006
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Erledigt
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Bürgerschaft
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01.03.2006
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01.03.2006
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01.03.2006
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Nummer |
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Bürgerschaft |
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Datum |
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Absender |
Datum |
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Ortsbeirat Markgrafenheide/Hohe Düne Alexandrinenstraße 119 18119 Rostock |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Präsidentin |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
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Ausschuss
für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung |
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Gegenstand |
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Satzung
über die Ordnung im Badestrandgebiet der Hansestadt Rostock |
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finanzielle
Auswirkungen |
nicht erkennbar, jedoch ist mit gewissen Mehreinnahmen für das Gewerbe, insbesondere das Beherbergungsgewerbe, zu rechnen. |
Begründung
Im Jahre 2002 befasste sich der Ortsbeirat
„Heide“ eingehend mit der Problematik, für den Bereich der Ortslage
Markgrafenheide einen Hundestrand einzurichten. Hierzu fand schließlich am
20.12.2002 eine Vorortbegehung mit der Tourismuszentrale statt. Der Hundestrand
sollte ab Saisonbeginn 2003 probeweise (Ausnahmegenehmigung lt. Strandsatzung
durch die Tourismuszentrale) westlich des Strandaufganges 20 entstehen.
In der Saisonauswertung 2003 wurde der
Hundestrand im Ort insgesamt als Erfolg, sowohl im Interesse der Gäste als auch
der einheimischen Hundebesitzer, bewertet. Der OBR musste sogar feststellen,
dass dieser Abschnitt sauberer als die anderen waren. Der Parkplatz „Stubbenwiese“ war durch die Hundebesitzer besser
ausgelastet. Dieser Pilotversuch wurde von der Bürgerschaft als unzulässig
gerügt.
In den Entwurf der Strandsatzung von 2005
ist der Wunsch des Ortsbeirates, einen Hundestrand im Strandblock 18 zwischen
den Strandzugängen 18 und 20 anzulegen, eingeflossen. Leider erhielt der Antrag
in der Bürgerschaft keine Mehrheit.
Es ist zwingend erforderlich, für Urlauber
und auch Einheimische einen Hundestrand in unmittelbarer Nähe ihrer Unterkunft
zu gestatten. Die Erreichbarkeit des Hundestrandes
in Hohe Düne ist kaum zumutbar (Entfernung
2 km, keine Parkplätze, überfüllte Busse).
Bei Abwägung aller Gesichtspunkte, die für
oder gegen das Mitführen von Hunden am Strand sprechen, scheint die
vorgeschlagene Lösung ein gerechter Interessenausgleich,
zumal sich der
vorgeschlagene Hundestrand am westlichen Ortsrand von Markgrafenheide befindet
und nicht in der Ortsmitte
Jürgen Dudek
Vorsitzender des
Ortsbeirates