Beschlussvorlage - 0130/06-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellflächen Thomas-Müntzer-Platz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 06.09.2006
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11)
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12.07.2006
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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08.08.2006
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05.09.2006
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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24.08.2006
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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06.09.2006
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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§ 9 Straßen- und Wegegesetz
M-V |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Ortsbeirat
Kröpeliner Tor-Vorstadt (11) Bau- und Planungsausschuss Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt
und Ordnung |
08.08.2006 17:00 24.08.2006 17:00 |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Stellflächen
Thomas-Müntzer-Platz |
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bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
keine |
keine |
keine |
Beschlussvorschlag |
Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag auf Einziehung der
Stellflächen Thomas-Müntzer-Platz beim Wirtschaftsministerium M-V zu stellen. |
finanzielle
Auswirkungen |
Begründung
Die Randflächen der nördlichen und östlichen Seiten entlang der Grünfläche des Thomas-Müntzer-Platzes sollen an den Eigentümer der angrenzenden Wohnbebauung verkauft werden.
Auf diesen Flächen
(Flurbezirk IV, Flurstück 547/5 teilweise) sind für den öffentlichen Verkehr
gewidmete Stellflächen für Pkw eingerichtet. Da die Stellplätze aufgrund der
städtebaulichen Gestaltung ausschließlich von den Anwohnern genutzt werden, ist
in der Stadtverwaltung Einigkeit über den Verkauf der Flächen erzielt worden.
Diese Stellplätze sollen dann
durch den Käufer neu gestaltet werden. Dazu sind größere Investitionen
notwendig, welche die Hansestadt Rostock gegenwärtig und auch mittelfristig
nicht aufwenden kann. Unter anderem müssen Bäume gefällt werden und
Neuanpflanzungen erfolgen. Dadurch wird eine Neuordnung der Parkplätze
ermöglicht und die Stellplatzanzahl erhöht. Diese sollen ausschließlich den
Anwohnern zur Verfügung gestellt werden. Für die Besucher sind am Fahrbahnrand
ausreichend Stellflächen vorhanden.
Voraussetzung für den Verkauf
ist die Einziehung der öffentlichen Verkehrsflächen, die beim Wirtschaftsministerium
gemäß Straßen- und Wegegesetz M-V einzuleiten ist.
Für die Einziehung ist das öffentliche Interesse zu begründen, welches durch die Zustimmung der Bürgerschaft gegeben ist.
Roland Methling