Ergänzung Beschlussvorlage - 0124/06-EV

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

 

 

 

HANSESTADT ROSTOCK

 

 2.

Erg. zur Beschlussvorlage

1193/05-BV

Nummer

 

 

 

0124/06-EV

 

Absender

Datum

Michael Hollmann für Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof,

Jawaharlal-Nehru-Straße 33

18147 Rostock

24.01.2006

Gegenstand

Genehmigungsvermerk

Beschluss über den Flächennutzungsplan der Hansestadt Rostock

 

 

Liesel Eschenburg

 

Beschlussvorschlag

 

Im Erläuterungsbericht des Flächennutzungsplanes ist im Punkt 6.4 Flächenausweisungen, 

auf Seite 50 der 1. Absatz wie folgt zu ändern:

 

Die Splittersiedlungen Krummendorfs, die sich überwiegend westlich der im Zusammenhang bebauten Ortslage bis zur Warnow erstrecken, sind zu entwickeln.

Durch eine Entwicklungssatzung wird der Bestand gesichert und eine straßenbegleitende Bebauung ermöglicht.

Analog ist in der Karte Flächennutzungsplan und im Beiplan 3 an den Straßen "Warnowrande", "Up´n Warnowsand", "Oldendorfer Str." und "An den Oldendorfer Tannen" der vorhandene Wohnungsbestand auszuweisen.

 

 

Begründung

Die Splittersiedlung Krummendorf hat einen Umfang von 37 Grundstücken bebaut mit Ein‑ und Zweifamilienhäusern, Nebengebäuden und einigen Wochenendhäusern. Da es sich um eine erhebliche Bebauung handelt, ist durch den Bau‑ und Planungsausschuss am 07.06.2005 eine Entwicklungssatzung festgelegt worden. Voraussetzung dafür ist lt. BauGB § 35 (6) die vorhandene Bebauung im Flächennutzungsplan darzustellen. Eine straßenbegleitende Bebauung im westlichen Bereich Krummendorfs führt nicht zur Zersiedlung von Natur‑ und Landschaftsräumen, denn es sollen nur Lücken an den vorhanden und voll erschlossenen und teilweise bebauten Straßen geschlossen werden. Was den Bürgern in anderen dörflichen Lagen Rostocks ermöglicht wird, z. B. Splittersiedlung Langenort oder Dalwitzhof, muss auch den Einwohnern Krummendorfs gewährt werden.

Die Entwicklung des Hafens kann dadurch nicht beeinträchtigt werden. Die Entfernung zum Hafen beträgt  600 m bis 1,5 km. Die vorhandene Bebauung hat Bestandsschutz. Die dem Hafen am nächsten liegende Straße ist die Straße "An den Oldendorfer Tannen", die bisher vom Amt für Stadtplanung als Innenbereich im Außenbereich bezeichnet wurde und fast vollständig bebaut ist. Ein schalltechnisches Gutachten der DSR belegt, dass bei einer Verdopplung der Umschlags-leistungen auch nachts gesundes Wohnen möglich ist. Das Gutachten liegt der Verwaltung vor.

Alle Bereiche Krummendorfs sind wesentlich weiter vom Hafengelände entfernt, als das nordöstliche Mischgebiet Krummendorfs, für das jetzt eine Klarstellungs- und Ergänzungssatzung vorgelegt wird. Wenn die Entwicklung des Hafens durch das Mischgebiet Krummendorfs nicht gestört wird, ist sie in den  weiter entfernten Gebieten erst recht nicht gegeben.

Der OBR bittet um Zustimmung zu der Textänderung.

 

Die Bürgerschaft hat dem Antrag des OBR Nr. 0024/04‑EV zum Flächennutzungsplan am 13.1.2004 zugestimmt, der beinhaltet, dass zusammenhängende Wohnungsstandorte an den voll erschlossenen Straßen "Warnowrande", "Oldendorfer Straße",  "Up´n Warnowsand" und "An den Oldendorfer Tannen" auszuweisen sind. Der Beschluss wurde in dem 1. geänderten Entwurf des F‑Plans umgesetzt und ausgelegt. In der jetzt vorliegenden Fassung ist der F‑Plan verändert worden, in dem der Beschluss nicht umgesetzt worden ist. Die vorliegende Fassung wird der Bürgerschaft ohne neuerliche Beteiligung der Bürger zur Beschlussfassung vorgelegt.

Aus dem Gesprächsvermerk des Planungsamtes mit dem Ministerium für Arbeit, Bau und Landesentwicklung (Frau Röser) geht hervor:  s. Gesprächsvermerk v. 28.11.2005

Zitat: "... dass Bauflächenänderungen gegenüber dem geänderten 1. Entwurf zu einer erneuten Auslegung führen. Dies trifft gleichermaßen auf die Rückkehr zu Darstellungen aus dem Vorentwurf (2003) oder dem 1. Entwurf (2004) zu. Aufgrund der Zeiträume der ersten Beteiligungsverfahren und möglicher veränderter Betroffenheit sowie damit verbundener neuer Belange wäre eine erneute Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, Träger öffentlicher Belange usw. durch eine nochmalige öffentliche Auslegung unumgänglich.

Damit könnte die Rechtswirksamkeit des Flächennutzungsplanes nach altem Baurecht nicht mehr sicher gestellt werden."

Um sicher zu stellen, dass der von allen geforderte Flächennutzungsplan nach altem Baurecht noch möglich wird, bittet der OBR die Bürgerschaft, dem Antrag zuzustimmen bzw. den schon gefassten Beschluss 0024/04‑EV zu bekräftigen.

 

 

 

 

Michael Hollmann

Ortsbeiratsvorsitzender

 

 

Anlagen

Änderung Kartenteil Wohnungsbestand

Gesprächsvermerk Amt für Stadtplanung/Ministerium für Arbeit, Bau und Landesentwicklung

Protokollauszug Sitzung des Bau- und Planungsausschuss vom 07.06.2005

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

07.02.2006 - Bau- und Planungsausschuss

Erweitern

14.02.2006 - Ortsbeirat Reutershagen (8)

Erweitern

15.02.2006 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus

Erweitern

16.02.2006 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

Erweitern

01.03.2006 - Bürgerschaft