Ergänzung Beschlussvorlage - 0124/06-EV
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über den Flächennutzungsplan der Hansestadt Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 01.03.2006
- Vorlageart:
- Ergänzung Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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07.02.2006
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Erledigt
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Ortsbeirat Reutershagen (8)
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14.02.2006
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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15.02.2006
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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16.02.2006
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Erledigt
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Bürgerschaft
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01.03.2006
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Nummer |
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Absender |
Datum |
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Jawaharlal-Nehru-Straße 33 18147 Rostock |
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Gegenstand |
Genehmigungsvermerk |
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Beschluss über den
Flächennutzungsplan der Hansestadt Rostock |
Beschlussvorschlag |
Im Erläuterungsbericht
des Flächennutzungsplanes ist im Punkt 6.4 Flächenausweisungen, auf Seite 50 der 1.
Absatz wie folgt zu ändern: Die Splittersiedlungen
Krummendorfs, die sich überwiegend westlich der im Zusammenhang bebauten
Ortslage bis zur Warnow erstrecken, sind zu entwickeln. Durch eine
Entwicklungssatzung wird der Bestand gesichert und eine straßenbegleitende
Bebauung ermöglicht. Analog ist in der Karte
Flächennutzungsplan und im Beiplan 3 an den Straßen "Warnowrande",
"Up´n Warnowsand", "Oldendorfer Str." und "An den
Oldendorfer Tannen" der vorhandene Wohnungsbestand auszuweisen. |
Begründung
Die
Splittersiedlung Krummendorf hat einen Umfang von 37 Grundstücken bebaut mit
Ein‑ und Zweifamilienhäusern, Nebengebäuden und einigen Wochenendhäusern.
Da es sich um eine erhebliche Bebauung handelt, ist durch den Bau‑ und
Planungsausschuss am 07.06.2005 eine Entwicklungssatzung festgelegt worden.
Voraussetzung dafür ist lt. BauGB § 35 (6) die vorhandene Bebauung im
Flächennutzungsplan darzustellen. Eine straßenbegleitende Bebauung im
westlichen Bereich Krummendorfs führt nicht zur Zersiedlung von Natur‑
und Landschaftsräumen, denn es sollen nur Lücken an den vorhanden und voll
erschlossenen und teilweise bebauten Straßen geschlossen werden. Was den
Bürgern in anderen dörflichen Lagen Rostocks ermöglicht wird, z. B.
Splittersiedlung Langenort oder Dalwitzhof, muss auch den Einwohnern
Krummendorfs gewährt werden.
Die Entwicklung des
Hafens kann dadurch nicht beeinträchtigt werden. Die Entfernung zum Hafen
beträgt 600 m bis 1,5 km. Die vorhandene
Bebauung hat Bestandsschutz. Die dem Hafen am nächsten liegende Straße ist die
Straße "An den Oldendorfer Tannen", die bisher vom Amt für
Stadtplanung als Innenbereich im Außenbereich bezeichnet wurde und fast
vollständig bebaut ist. Ein schalltechnisches Gutachten der DSR belegt, dass
bei einer Verdopplung der Umschlags-leistungen auch nachts gesundes Wohnen
möglich ist. Das Gutachten liegt der Verwaltung vor.
Alle Bereiche
Krummendorfs sind wesentlich weiter vom Hafengelände entfernt, als das
nordöstliche Mischgebiet Krummendorfs, für das jetzt eine Klarstellungs- und
Ergänzungssatzung vorgelegt wird. Wenn die Entwicklung des Hafens durch das
Mischgebiet Krummendorfs nicht gestört wird, ist sie in den weiter entfernten Gebieten erst recht nicht
gegeben.
Der OBR bittet um
Zustimmung zu der Textänderung.
Die Bürgerschaft
hat dem Antrag des OBR Nr. 0024/04‑EV zum Flächennutzungsplan am
13.1.2004 zugestimmt, der beinhaltet, dass zusammenhängende Wohnungsstandorte
an den voll erschlossenen Straßen "Warnowrande", "Oldendorfer
Straße", "Up´n Warnowsand"
und "An den Oldendorfer Tannen" auszuweisen sind. Der Beschluss wurde
in dem 1. geänderten Entwurf des F‑Plans umgesetzt und ausgelegt. In der
jetzt vorliegenden Fassung ist der F‑Plan verändert worden, in dem der
Beschluss nicht umgesetzt worden ist. Die vorliegende Fassung wird der
Bürgerschaft ohne neuerliche Beteiligung der Bürger zur Beschlussfassung
vorgelegt.
Aus dem
Gesprächsvermerk des Planungsamtes mit dem Ministerium für Arbeit, Bau und
Landesentwicklung (Frau Röser) geht hervor:
s. Gesprächsvermerk v. 28.11.2005
Zitat: "...
dass Bauflächenänderungen gegenüber dem geänderten 1. Entwurf zu einer erneuten
Auslegung führen. Dies trifft gleichermaßen auf die Rückkehr zu Darstellungen
aus dem Vorentwurf (2003) oder dem 1. Entwurf (2004) zu. Aufgrund der Zeiträume
der ersten Beteiligungsverfahren und möglicher veränderter Betroffenheit sowie
damit verbundener neuer Belange wäre eine erneute Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger, Träger öffentlicher Belange usw. durch eine nochmalige öffentliche
Auslegung unumgänglich.
Damit könnte die
Rechtswirksamkeit des Flächennutzungsplanes nach altem Baurecht nicht mehr
sicher gestellt werden."
Um sicher zu
stellen, dass der von allen geforderte Flächennutzungsplan nach altem Baurecht
noch möglich wird, bittet der OBR die Bürgerschaft, dem Antrag zuzustimmen bzw.
den schon gefassten Beschluss 0024/04‑EV zu bekräftigen.
Michael Hollmann
Ortsbeiratsvorsitzender
Anlagen
Änderung Kartenteil
Wohnungsbestand
Gesprächsvermerk Amt für
Stadtplanung/Ministerium für Arbeit, Bau und Landesentwicklung
Protokollauszug Sitzung des
Bau- und Planungsausschuss vom 07.06.2005