Beschlussvorlage - 0118/06-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die Klarstellung und Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils im Bereich der nördlichen Oldendorfer Straße/Kirchsteig in Krummendorf nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 BauGB
Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 01.03.2006
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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07.02.2006
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Erledigt
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Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof (19)
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13.02.2006
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Erledigt
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Bürgerschaft
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01.03.2006
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER
OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und Nr.
3 BauGB und § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Ortsbeirat Gehlsdorf-Nordost (19) |
13.02.2006 19:00 |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Satzung über die Klarstellung und Ergänzung des im
Zusammenhang bebauten Ortsteils im Bereich der nördlichen Oldendorfer
Straße/Kirchsteig in Krummendorf nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3
BauGB Satzungsbeschluss |
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bereits gefaßte Beschlüsse |
zu ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende Beschlüsse |
Auslegungsbeschluss
Nr. 704/05 vom 05.10.2005 |
keine |
keine |
Beschlussvorschlag |
1. Die während der öffentlichen Auslegung des
Satzungsentwurfes vorgebrachten Anregungen
der Öffentlichkeit sowie die Stellungnahmen der berührten Träger
öffentlicher Belange/Behörden zum Entwurf der Klarstellungs- und
Ergänzungsatzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils im Bereich der
nördlichen Oldendorfer Straße/Kirchsteig in Krummendorf wurden mit dem in
Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft. 2. Aufgrund des § 34 Abs. 4 und 6 i. V. m § 13
des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.
September 2004 (BGBl. I, S. 2414), geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom
21. Juni 2005 (BGBl. I, S. 1818), beschließt die Bürgerschaft der Hansestadt
Rostock die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung des im Zusammenhang bebauten
Ortsteils im Bereich der nördlichen Oldendorfer Straße/Kirchsteig in
Krummendorf nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB (Anlage 2). 3. Die Begründung (Anlage 3) wird gebilligt. |
finanzielle Auswirkungen |
Begründung
Für den genannten städtebaulichen Ortsteil im Bereich der
nördlichen Oldendorfer Straße/Kirchsteig in Krummendorf im Norden der
Hansestadt Rostock unmittelbar im Süden des Hafens und der Trasse der festen
Warnowquerung bestehen seit geraumer Zeit Bestrebungen zu einer baulichen
Nutzung durch die Eigentümer und die Einwohnerschaft.
Da in diesem Raum eine unklare Situation hinsichtlich der
Zuordnung bebauter und unbebauter Flächen zum Innenbereich (§ 34 BauGB) oder
zum Außenbereich (§ 35 BauGB) besteht, bzw. die Abgrenzung dieser Bereiche in
der Praxis offensichtlich Schwierigkeiten bereitet, ist es sinnvoll und
notwendig, auf dem Wege einer Innenbereichssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr.
1 und 3 BauGB (Klarstellungssatzung nach Nr. 1 in Kombination mit einer
Ergänzungssatzung nach Nr. 3) Klarheit zur baulichen und sonstigen Nutzung der
Grundstücke zu schaffen.
Entgegen der Situation in dem aufeinander folgend bebauten
Bereich an den Oldendorfer Tannen sowie den bebauten Bereichen Up’ n
Warnowsand und Warnowrande bestehen im Bereich der nördlichen Oldendorfer
Straße/Kirchsteig wesentlich ausgeprägtere Bedingungen für die Feststellung der
Innenbereichsqualität und auch der Abrundung bzw. Ergänzung dieses Gebiets.
Die vorgesehenen Ergänzungen des Innenbereichs entsprechen
im vorliegenden Fall einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und räumlichen
Ergänzung des bestehenden städtebaulichen Ortsteils. Eine fingerartige
Ausdehnung in den Außenbereich wird vermieden und die Geschlossenheit des
Siedlungskörpers bleibt gewahrt und wird verbessert.
Durch die Festlegung und Ergänzung des Innenbereichs (§ 34
BauGB) wird für die Grundstückseigentümer Klarheit zur baulichen und sonstigen
Nutzung ihrer Grundstücke geschaffen. Der Hansestadt Rostock und der unteren
Bauaufsichtsbehörde wird eine Entscheidungshilfe für die Beurteilung von
Bauanträgen an die Hand gegeben.
Bei der Aufstellung der Klarstellungs- und
Ergänzungssatzung waren die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung im vereinfachten Verfahren nach
§ 13 BauGB anzuwenden: In diesem vereinfachten Verfahren wurde von der Umweltprüfung
abgesehen.
Der Geltungsbereich der Satzung umfasst ein Areal von ca.
172.134 m². Davon nehmen die Ergänzungsflächen eine Fläche von etwa 14.395 m²
ein.
Roland Methling