Beschlussvorlage - 0118/06-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0118/06-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

61,32.28,60,67,73

Beschlussvorschriften

Datum

§ 22 (3) KV M-V

§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 BauGB und § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2

 

 

27.01.2006

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

01.03.2006 16:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Bau- und Planungsausschuss

Ortsbeirat Gehlsdorf-Nordost (19)

07.02.2006 17:00

13.02.2006 19:00

VI, gez. Grüttner

 

Gegenstand

beteiligt

Satzung über die Klarstellung und Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils im Bereich der nördlichen Oldendorfer Straße/Kirchsteig in Krummendorf nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 BauGB

 

Satzungsbeschluss

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

Auslegungsbeschluss Nr. 704/05 vom 05.10.2005

keine

keine

 

Beschlussvorschlag

 

1.   Die während der öffentlichen Auslegung des Satzungsentwurfes vorgebrachten Anregungen  der Öffentlichkeit sowie die Stellungnahmen der berührten Träger öffentlicher Belange/Behörden zum Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungsatzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils im Bereich der nördlichen Oldendorfer Straße/Kirchsteig in Krummendorf wurden mit dem in Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.

 

2.   Aufgrund des § 34 Abs. 4 und 6 i. V. m § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I, S. 2414), geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I, S. 1818), beschließt die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils im Bereich der nördlichen Oldendorfer Straße/Kirchsteig in Krummendorf nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB (Anlage 2).

 

3.   Die Begründung (Anlage 3) wird gebilligt.

 

 

 

finanzielle Auswirkungen

keine

 

Begründung

 

Für den genannten städtebaulichen Ortsteil im Bereich der nördlichen Oldendorfer Straße/Kirchsteig in Krummendorf im Norden der Hansestadt Rostock unmittelbar im Süden des Hafens und der Trasse der festen Warnowquerung bestehen seit geraumer Zeit Bestrebungen zu einer baulichen Nutzung durch die Eigentümer und die Einwohnerschaft.

 

Da in diesem Raum eine unklare Situation hinsichtlich der Zuordnung bebauter und unbebauter Flächen zum Innenbereich (§ 34 BauGB) oder zum Außenbereich (§ 35 BauGB) besteht, bzw. die Abgrenzung dieser Bereiche in der Praxis offensichtlich Schwierigkeiten bereitet, ist es sinnvoll und notwendig, auf dem Wege einer Innenbereichssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB (Klarstellungssatzung nach Nr. 1 in Kombination mit einer Ergänzungssatzung nach Nr. 3) Klarheit zur baulichen und sonstigen Nutzung der Grundstücke zu schaffen.

 

Entgegen der Situation in dem aufeinander folgend bebauten Bereich an den Oldendorfer Tannen sowie den bebauten Bereichen Up’ n Warnowsand und Warnowrande bestehen im Bereich der nördlichen Oldendorfer Straße/Kirchsteig wesentlich ausgeprägtere Bedingungen für die Feststellung der Innenbereichsqualität und auch der Abrundung bzw. Ergänzung dieses Gebiets.

 

Die vorgesehenen Ergänzungen des Innenbereichs entsprechen im vorliegenden Fall einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und räumlichen Ergänzung des bestehenden städtebaulichen Ortsteils. Eine fingerartige Ausdehnung in den Außenbereich wird vermieden und die Geschlossenheit des Siedlungskörpers bleibt gewahrt und wird verbessert.

 

Durch die Festlegung und Ergänzung des Innenbereichs (§ 34 BauGB) wird für die Grundstückseigentümer Klarheit zur baulichen und sonstigen Nutzung ihrer Grundstücke geschaffen. Der Hansestadt Rostock und der unteren Bauaufsichtsbehörde wird eine Entscheidungshilfe für die Beurteilung von Bauanträgen an die Hand gegeben.

 

Bei der Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung waren die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im vereinfachten Verfahren nach
§ 13 BauGB anzuwenden: In diesem vereinfachten Verfahren wurde von der Umweltprüfung abgesehen.

 

Der Geltungsbereich der Satzung umfasst ein Areal von ca. 172.134 m². Davon nehmen die Ergänzungsflächen eine Fläche von etwa 14.395 m² ein.

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

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Beschlüsse

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07.02.2006 - Bau- und Planungsausschuss

Erweitern

13.02.2006 - Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof (19)

Erweitern

01.03.2006 - Bürgerschaft