Beschlussvorlage - 0078/06-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung des Gesellschaftsvertrages der IGA Rostock 2003 GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 01.03.2006
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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15.02.2006
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Erledigt
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Bürgerschaft
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01.03.2006
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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§ 22 Abs. 3 Nr. 10 Kommunalverfassung des Landes M-V |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Änderung
des Gesellschaftsvertrages der IGA Rostock 2003 GmbH |
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bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
1080/40/1997 0127/04-BV |
0127/04-BV |
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finanzielle
Auswirkungen |
Begründung
Bereits
im Jahr 2004 wurde der Gesellschaftsvertrag der IGA Rostock 2003 im
Wesentlichen im § 2 an die neuen Aufgaben nach der Durchführung der
Veranstaltung IGA 2003 in Rostock, die Abwicklung der Veranstaltung und
Betreibung einer Parkanlage, angepasst und damit die Nachnutzung
festgeschrieben.
Die
jetzige Änderung des § 2 – Gegenstand des Unternehmens – wird wie
folgt begründet:
Die
Abwicklung der Veranstaltung IGA 2003 ist im Wesentlichen abgeschlossen.
Die
IGA Rostock 2003 GmbH ist ein gemeinnütziges Unternehmen. Um die
Gemeinnützigkeit der Gesellschaft nicht zu gefährden, wurde in Absprache mit
der zuständigen Finanzbehörde der Gegenstand des Unternehmens insgesamt neu
formuliert, um den Status der Gemeinnützigkeit zu erhalten.
In
Verbindung mit der Förderung der Warnowpromenade steht die Forderung des
Fördermittelgebers, das Landesförderinstitut in Verbindung mit dem
Wirtschaftsministerium Abteilung Tourismus, dass sich der Park zu einem
touristischen Anziehungspunkt von überregionaler Bedeutung entwickeln soll. Um
den Bedingungen des Fördermittelgebers zu entsprechen, wurde diese Aufgabe im
Pkt. 4 des § 2 neu aufgenommen.
Mit
dieser Anpassung des Unternehmensgegenstandes kann nicht bis zum Ausscheiden
des 2. Gesellschafters ZVG gewartet werden. Es
besteht die Gefahr, dass der Status der Gemeinnützigkeit seitens der
Finanzbehörde aufgehoben wird, da die Gesellschaft gemeinnützig tätig ist,
jedoch die gesellschaftsrechtliche Grundlage hierfür noch nicht geschaffen.
Im
März 2006 wird voraussichtlich die Entscheidung getroffen, wann sich der ZVG
aus dem Unternehmen herausziehen wird. Danach erfolgt eine weitere Änderung des
Gesellschaftsvertrages auch hinsichtlich der Streichung des § 19
„Kostenersatz“.
Die
Gesellschafterversammlung der IGA Rostock 2003 GmbH hat diesen Änderungen am
07.11.2005 zugestimmt.
Roland Methling
Anlage
Anlage zur Beschlussvorlage
derzeit gültige Fassung § 2 Gegenstand des
Unternehmens 1.
Gegenstand des Unternehmens ist die Abwicklung der IGA Rostock 2003
GmbH, die Umsetzung des entwickelten Nachnutzungskonzeptes sowie die
Betreibung und Bewirtschaftung des Landschaftsparks. Die Integration des
Schifffahrtsmuseums als eigenständiger Bereich in und um das Traditionsschiff
wird den maritimen Schwerpunkt des Parks bilden.
3.
Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gegenstand des
Unternehmens dienen, diesen fördern oder wirtschaftlich berühren. 4.
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke gem. § 52 ff der
Abgabenordnung. Sie fördert im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung die
Allgemeinheit, und zwar insbesondere auf den Gebieten des Naturschutzes; des
Umweltschutzes, des Landschaftsschutzes, des Sports, der Kunst und Kultur,
der Bildung und Erziehung sowie der Wissenschaft und Forschung 5.
Im einzelnen werden die unter Nr. 4 genannten Zwecke verwirklicht
durch a.
Betreibung eines Schifffahrtsmuseums sowie die Ausstellung und Pflege
des maritimen Museumsgutes b.
Bildungsarbeit c.
Durchführung von künstlerischen Aktionen in der Parkanlage d.
Unterhaltung eines Parks zur besuchergerechten Nutzung unter
besonderer Berücksichtigung der Anforderungen des Landschafts- und
Naturschutzes und des Erhalts schutzwürdiger Landschaftsflächen und Biotope 6.
Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster
Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 7.
Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke
verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln
der Gesellschaft. 8.
Niemand darf durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd
sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 9.
Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung
der Gesellschaft nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile zurück. |
neue Fassung § 2 Gegenstand des Unternehmens
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