Antrag - 0035/06-A

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

Bürgerschaft

0035/06-A

 

Antrag

Datum

 

 

Absender

Datum

 Ortsbeirat Warnemünde, Diedrichshagen

Alexandrinenstraße   119

 18119 Rostock

26.01.2006

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

01.03.2006 16:00

gez. Eschenburg

Präsidentin

Beratungsfolge

Sitzungstermin

 

Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

16.02.2006 17:00

 

Gegenstand

 

Satzung über die Ordnung im Badestrandgebiet der Hansestadt Rostock

 

 

 

 

Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird gebeten, der Bürgerschaft eine Änderung der Satzung über die Ordnung im Badestrandgebiet der Hansestadt Rostock wie folgt vorzulegen:

 

In § 6 Absatz 1 zweiter Anstrich der o.g. Satzung ist hinzuzufügen:

 

-Warnemünde

Strandblock 15, westliche Seite, zwischen den Strandzugängen 14 und 15 mit

Leinenzwang, wobei 2 m Leinenlänge nicht überschritten werden darf.

 

 

finanzielle Auswirkungen: keine, jedoch ist mit gewissen Mehreinnahmen für das Gewerbe, insbesondere das Unterbringungsgewerbe, zu rechnen.

 

 

Begründung: Bereits in den Jahren 2003, 2004 und 2005 sind vergleichbare Anträge gestellt worden (vgl. Prot. des OBR v. 3.2.04 und vom 11.1.05). Ein – als unzulässig gerügter- Pilotversuch in der Saison 2004 ist von den Urlaubern wie auch von den Warnemünder Gewerbetreibenden, insbesondere den Hotel- und Pensionbesitzern, als positiv aufgenommen worden.

Es wird als unabweisbar angesehen, gerade für ältere Urlauber in Hotelnähe die Möglichkeit zu bieten, sich auch in der Saison im Strandkorb-Bereich mit ihren Hunden aufzuhalten.

Denn es ist diesem Urlauberkreis nicht zuzumuten, als Hundestrandabschnitte ausgewiesene Strandbereiche in Diedrichshagen oder außerhalb des Geltungsbereiches der genannten Satzung aufzusuchen, zumal die Erreichbarkeit solcher Strandabschnitte mit öffentlichen Verkehrsmitteln von Warnemünde aus nicht gewährleistet und darüber hinaus nicht zumutbar ist.

Der derzeitige Zustand führt unweigerlich zu einem Ausbleiben der genannten Urlauberklientel und verschlechtert die Wettbewerbschancen der Warnemünder Hotel- und Pensionsbetreiber, da andere Ostseebäder verstärkt damit werben, dass Gäste mit Hunden willkommen sind. So bietet nur beispielsweise das Ostseebad Sellin einen Hundestrand direkt neben der Seebrücke Sellin und hat damit ebenso wie andere Strandorte gute Erfahrungen gemacht.




Den vereinzelt vorgetragenen Bedenken, dass mehrere Hunde in einem Strandabschnitt die Gefahr von Beißereien untereinander mit sich bringen und dass bei freilaufenden Hunden ein Restrisiko bleibt, dass Strandbesucher gebissen werden, trägt der vorgelegte Antrag dadurch Rechnung, dass ein Leinenzwang auferlegt wird.

Bei Abwägung aller Gesichtspunkte, die für oder gegen das Mitführen von Hunden am Strand sprechen, scheint die vorgeschlagene Lösung ein gerechter Interessenausgleich. Ein halber Strandabschnitt für Hunde schränkt die anderen Strandbenutzer in Warnemünde nicht in unzumutbarer Weise ein. Auch ist damit zu rechnen, dass dadurch die Strandbenutzung von Besuchern mit Hunden kanalisiert wird, worauf der Strandvogt auf der Grundlage der von ihm in den vergangenen Jahren gemachten Erfahrungen hingewiesen hat (vgl. hierzu auch OZ v. 8.10.05). Nicht zuletzt sollten die einheitlichen Voten des OBR, die Stellungnahme des Unternehmerverbandes (vgl. u. a. OZ vom 15. und 18. Oktober 2005 sowie Wirtschaftsreport vom Dezember 2005), die zahlreichen Meinungsäußerungen von Anwohnern, Unternehmern und Urlaubern in den Medien (vgl. statt aller NNN vom 8.November 2005) und nicht zuletzt die positive Zusage des OB gegenüber dem OBR und zahlreichen Warnemünder Bürgern am 2. August 2005 bei der Beschlussfassung Berücksichtigung finden.

 

 

 

 

gez. Alexander Prechtel

Vors. OBR Warnemünde/Diedrichshagen

 

 

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Beschlüsse

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