Antrag - 0035/06-A
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die Ordnung im Badestrandgebiet der Hansestadt Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 05.04.2006
- Vorlageart:
- Antrag
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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16.02.2006
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09.03.2006
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Erledigt
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Bürgerschaft
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01.03.2006
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05.04.2006
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Nummer |
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Bürgerschaft |
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Datum |
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Absender |
Datum |
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Ortsbeirat Warnemünde, Diedrichshagen Alexandrinenstraße 119 18119 Rostock |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Präsidentin |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
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Ausschuss
für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung |
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Gegenstand |
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Satzung
über die Ordnung im Badestrandgebiet der Hansestadt Rostock |
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finanzielle
Auswirkungen: keine, jedoch ist mit gewissen Mehreinnahmen für das Gewerbe,
insbesondere das Unterbringungsgewerbe, zu rechnen. |
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Begründung:
Bereits in den Jahren 2003, 2004 und 2005 sind vergleichbare Anträge gestellt
worden (vgl. Prot. des OBR v. 3.2.04 und vom 11.1.05). Ein – als
unzulässig gerügter- Pilotversuch in der Saison 2004 ist von den Urlaubern wie
auch von den Warnemünder Gewerbetreibenden, insbesondere den Hotel- und
Pensionbesitzern, als positiv aufgenommen worden.
Es
wird als unabweisbar angesehen, gerade für ältere Urlauber in Hotelnähe die
Möglichkeit zu bieten, sich auch in der Saison im Strandkorb-Bereich mit ihren
Hunden aufzuhalten.
Denn
es ist diesem Urlauberkreis nicht zuzumuten, als Hundestrandabschnitte
ausgewiesene Strandbereiche in Diedrichshagen oder außerhalb des
Geltungsbereiches der genannten Satzung aufzusuchen, zumal die Erreichbarkeit
solcher Strandabschnitte mit öffentlichen Verkehrsmitteln von Warnemünde aus
nicht gewährleistet und darüber hinaus nicht zumutbar ist.
Der
derzeitige Zustand führt unweigerlich zu einem Ausbleiben der genannten
Urlauberklientel und verschlechtert die Wettbewerbschancen der Warnemünder
Hotel- und Pensionsbetreiber, da andere Ostseebäder verstärkt damit werben,
dass Gäste mit Hunden willkommen sind. So bietet nur beispielsweise das
Ostseebad Sellin einen Hundestrand direkt neben der Seebrücke Sellin und hat
damit ebenso wie andere Strandorte gute Erfahrungen gemacht.
Den
vereinzelt vorgetragenen Bedenken, dass mehrere Hunde in einem Strandabschnitt
die Gefahr von Beißereien untereinander mit sich bringen und dass bei
freilaufenden Hunden ein Restrisiko bleibt, dass Strandbesucher gebissen
werden, trägt der vorgelegte Antrag dadurch Rechnung, dass ein Leinenzwang
auferlegt wird.
Bei Abwägung aller Gesichtspunkte, die für oder gegen
das Mitführen von Hunden am Strand sprechen, scheint die vorgeschlagene Lösung
ein gerechter Interessenausgleich. Ein halber Strandabschnitt für Hunde
schränkt die anderen Strandbenutzer in Warnemünde nicht in unzumutbarer Weise
ein. Auch ist damit zu rechnen, dass dadurch die Strandbenutzung von Besuchern
mit Hunden kanalisiert wird, worauf der Strandvogt auf der Grundlage der von
ihm in den vergangenen Jahren gemachten Erfahrungen hingewiesen hat (vgl.
hierzu auch OZ v. 8.10.05). Nicht zuletzt sollten die einheitlichen Voten des
OBR, die Stellungnahme des Unternehmerverbandes (vgl. u. a. OZ vom 15. und 18.
Oktober 2005 sowie Wirtschaftsreport vom Dezember 2005), die zahlreichen
Meinungsäußerungen von Anwohnern, Unternehmern und Urlaubern in den Medien
(vgl. statt aller NNN vom 8.November 2005) und nicht zuletzt die positive
Zusage des OB gegenüber dem OBR und zahlreichen Warnemünder Bürgern am 2.
August 2005 bei der Beschlussfassung Berücksichtigung finden.
gez.
Alexander Prechtel
Vors.
OBR Warnemünde/Diedrichshagen