Beschlussvorlage - 0030/06-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0030/06-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

40,05,06,07,08,10,20,30,32,37,

41,43,44,51,53,61,62,66,67,88,

S 2,S 5,S 6

Beschlussvorschriften

Datum

- Schulgesetz M-V vom 13.02.2006

- Verordnung über die Schulentwicklungsplanung M-V vom 04.10.2005

03.05.2006

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

14.06.2006 16:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Schul- und Sportausschuss

Finanzausschuss

17.05.2006 17:00

18.05.2006 17:00

IV, gez. Schillen

 

Gegenstand

beteiligt

3. Fortschreibung der langfristigen Schulentwicklungsplanung der Schulnetze der allgemein bildenden Schulen der Hansestadt Rostock für den Planungszeitraum der Schuljahre 2006/07 bis 2010/11

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

0226/02-BV

keine

0226/02-BV

 

Beschlussvorschlag

1. Vorbehaltlich der Genehmigung durch die oberste Schulaufsichtsbehörde wird die 3. Fortschreibung der langfristigen Schulentwicklungsplanung der Hansestadt Rostock für den Zeitraum bis zum Schuljahr 2010/11 als Grundlage für die mittel- und langfristige Planung der Schulnetze der Hansestadt Rostock bestätigt.

Dem Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock wird empfohlen, die 3. Fortschreibung der langfristigen Schulentwicklungsplanung der Schulnetze der allgemein bildenden Schulen der Hansestadt Rostock als Planungsdokument für den Zeitraum bis 2010/11 in Kraft zu setzen.

 

2. Die Fortschreibung der langfristigen Schulentwicklungsplanung für den Zeitraum bis zum Schuljahr 2010/11 erhält den Charakter einer Leit- und Rahmenplanung. Sie ist jährlich zu aktualisieren und kontinuierlich fortzuschreiben. Die im Punkt 3 aufgeführte detaillierte Prognose der einzelnen Schulstandorte für den Zeitraum bis 2010/2011 wird gemäß dem Schulgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern § 107 sowie der Verordnung über die Schulentwicklungsplanung in Mecklenburg-Vorpommern § 1 - 4 als  Planungsdokument zur mittelfristigen Schulnetzgestaltung beschlossen. Gleichermaßen beschlossen  sind die im vorliegenden Schulentwicklungsplan ausgewiesenen jährlichen Aufhebungen und    Organisationsänderungen für die einzelnen Schulen gemäß § 108 Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern zu den jeweils genannten Aufhebungs- bzw. Organisationsänderungsterminen.

 

3. In den Folgejahren nicht mehr zu Schulzwecken benötigte bisherige Schulgebäude sind rechtzeitig aus den Schulnetzen herauszulösen und anderen Verwendungszwecken zuzuführen.

 

4. Die unter Punkt 6 beiliegende Maßnahmeliste der Schul- und Sporthallenbaumaßnahmen im Planungszeitraum der langfristigen Schulentwicklungsplanung der Hansestadt Rostock wird zur Kenntnis genommen.

Der Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock wird beauftragt, die Prioritäten der Vorhaben dieser Maßnahmeliste der noch bestehenden Sanierungserfordernisse an Schulgebäuden und Schulsporthallen in das „Schulsanierungsprogramm" für die verbleibenden Schulgebäudenetze der Hansestadt Rostock einzuarbeiten und deren Einordnung in die Haushaltspläne 2007 bis 2011 zu prüfen.

 

finanzielle Auswirkungen

Die finanziellen Auswirkungen der erneuten Fortschreibung der langfristigen Schulentwicklungsplanung der Hansestadt Rostock für den Zeitraum bis 2010/11 beziehen sich grundsätzlich auf die Gesamtheit aller Schulen der Schulnetze der Hansestadt Rostock. Ausgewiesen werden nachfolgend die durch Schulstrukturmaßnahmen eintretenden Veränderungen zum Ende des Planungszeitraumes der gültigen Schulentwicklungsplanungsverordnung 2010/11 im Vergleich zum Basisjahr 2005.

 

Mit dem Arbeitsstand Mai 2000 musste an der Gesamtheit aller Schulgebäude ein noch bestehender Sanierungsbedarf von 168.472.730,00 EURO festgestellt werden. Umfangreiche Sanierungsmaßnahmen an Schulgebäuden wurden und werden grundsätzlich nur in Abhängigkeit von einer dauerhaften Bestandssicherheit vorgenommen. Auch die Fortführung der Entnahme zukünftig nicht mehr benötigter Schulgebäude aus den gegenwärtigen Schulnetzen entsprechend der 3. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung der HRO reduziert den zukünftig noch bestehenden Investitionsbedarf an Schulgebäuden weiter auf insgesamt 97.970.997,00 EURO. Durch die jährliche Weiterführung der Stilllegung nicht mehr benötigter Schulgebäude sinkt in den Folgeschuljahren auch weiterhin der Anteil städtischen Personals im nicht unterrichtenden Bereich. Damit verbunden sind die daraus resultierenden Personalkosteneinsparungen mit einem jährlichen Gesamtumfang von 123.750,00 EURO ab dem Haushaltsjahr 2009 gegenüber 2005. Die auch weiterhin sinkende Anzahl von Schulstandorten ist darüber hinaus mit der Reduzierung bei den Betriebskosteneinsparungen in einem jährlichem Gesamtumfang von 777.000,00 EURO ab dem Haushaltsjahr 2009 gegenüber 2005 verbunden.

 

 

Begründung

Das Schulgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V) vom 13. Februar 2006 (Gesetz M-V GL.-Nr. 223-6) weist im § 107 - Schulentwicklungsplanung - die Forderung an die Schulträger aus, Schulentwicklungspläne aufzustellen, regelmäßig zu überprüfen und fortzuschreiben. Entsprechend der Verordnung über die Schulentwicklungsplanung ist die Schulentwicklungsplanung eine Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises der Landkreise und der kreisfreien Städte. Der § 108 -Errichtung, Organisationsänderung und Aufhebung von Schulen- regelt fortführend erforderliche Verfahrensfragen bei der Gestaltung der Schulnetze. Insbesondere wird darauf verwiesen, dass Beschlüsse der Schulträger über Errichtung, Organisationsänderung und Aufhebung von Schulen auf der Grundlage genehmigter Schulentwicklungspläne erfolgen und dass damit die Schulentwicklungspläne einer Genehmigung durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur bedürfen.

 

Die Hansestadt Rostock hatte bereits im Juni 1994 sowie als 1. Fortschreibung im Juni 1997 und als 2. Fortschreibung im Juli 2002  entsprechende Schulentwicklungspläne aufgestellt, beschlossen und durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur genehmigt bekommen.

 

Mit Datum vom 04. Okt. 2005 wurde die Verordnung über die Schulentwicklungsplanung in Mecklenburg-Vorpommern (SEP-VO-M-V), veröffentlicht im Gesetz M-V GL.-Nr. 223-3-70 wirksam. Diese Verordnung fordert die Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes auch der Hansestadt Rostock für den Zeitraum bis zum Schuljahr 2010/11.

Dabei ist insbesondere eine Vorausschau auf die Bestandsfähigkeit jedes einzelnen Schulstandortes bis zum Jahr 2011 abzugeben.

 

Der Schulentwicklungsplan der Hansestadt Rostock vom 03. Juli 2002 hat sich seit seiner Beschlussfassung bewährt, war Arbeitsgrundlage für die Gestaltung der Schulnetze der Hansestadt Rostock im zurückliegenden Zeitraum und hatte einen Planungszeitraum bis zum Schuljahr 2009/10 und einen Genehmigungszeitraum bis zum Schuljahr 2005/06.

 

Insofern wurde die nunmehr geforderte Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes für den Planungszeitraum bis zum Jahr 2016 als 3. Fortschreibung des bisherigen Schulentwicklungsplanes aufgestellt.  Der Genehmigungszeitraum erstreckt sich bis zum Schuljahr 2010/11. Damit beinhaltet die vorliegende 3. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung alle aktuellen schulgesetzgeberischen Rahmenbedingungen sowie die in deren Folge bislang ergangenen Erlasslagen.

 

Die aus der vollständigen Überarbeitung resultierende 3. Fortschreibung des langfristigen Schulentwicklungsplanes der Hansestadt Rostock wurde mit dem Staatlichen Schulamt der Hansestadt Rostock als untere Schulaufsichtsbehörde des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Detail abgestimmt und nachfolgend am 31. Januar 2006 in eine umfassende Diskussion gegeben. Alle Schulkonferenzen der Schulen der Hansestadt Rostock, der Stadtelternrat sowie der Kreisschülerrat erhielten den Entwurf der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung mit der Bitte um Stellungnahme.

Alle Schulen haben sich im Ergebnis dieser Beteiligung geäußert.

Der Stadtelternrat befürwortet die 3. Fortschreibung des langfristigen Schulentwicklungsplanes der Hansestadt Rostock.

 

Die Abstimmung mit dem Umland der Hansestadt Rostock erfolgte mit dem Landkreis Bad Doberan. Seitens des Landkreises Bad Doberan liegt die Zustimmung vor.

 

Im Zeitraum vom 20. März bis 26. April 2006 waren alle Ortsbeiräte der Hansestadt Rostock an der Diskussion der vorliegenden 3. Fortschreibung des langfristigen Schulentwicklungsplanes der Hansestadt Rostock beteiligt. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse liegt dieser Begründung bei.

 

Der Schul- und Sportausschuss der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock begleitete

den gesamten zurückliegenden Diskussionszeitraum mit einer interfraktionellen

Arbeitsgruppe.

 

Im Ergebnis aller Anhörungen, Diskussionen und Stellungnahmen wurde der Erstentwurf der Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes mehrfach überarbeitet und entsprechende Veränderungen, soweit wie schulgesetzlich möglich, vorgenommen.

 

Damit liegt im Ergebnis dieses Mitwirkungszeitraumes nunmehr der überarbeitete Beschlussentwurf vor.

 

Basismaterial für die Schülerprognose sind sowohl die Angaben der Kommunalen Statistikstelle der Hansestadt Rostock als auch die Prognoseaussagen zur Bevölkerungsentwicklung der Hansestadt Rostock des Wirtschaftsinstitutes für Marktforschung, Evaluation und Strukturentwicklung (WIMES) mit Aktualitätsstand 31. Dezember 2004 und die Gesamtheit aller statistischen Erhebungen, die turnusmäßig vom Schulträger erhoben werden.

 

Berücksichtigt wurden bei der Schülerprognose bevorstehende demographische Veränderungen, Wanderungsverluste und Wanderungsgewinne sowie im Prognosezeitraum vorgesehene zusätzliche Wohnungsbaustandorte in der Hansestadt Rostock. Zusammenfassend muss festgestellt werden, dass auch zukünftige Schulentwicklung begleitet wird von gravierenden und signifikanten Veränderungen in der demographischen Entwicklung.

 

Insbesondere hinsichtlich der Geburtenentwicklung in den zurückliegenden 15 Jahren, aber auch bezüglich der Schülerabwanderung in das Umland, ergeben sich im Prognosezeitraum zu berücksichtigende Veränderungen in der Schullandschaft. Um hierbei auch zukünftig kontinuierlich die höchstmögliche Prognosesicherheit gewährleisten zu können, werden wie bislang alle erforderlichen Basisdaten halbjährlich mit der Kommunalen Statistikstelle der Hansestadt Rostock sowie mit dem tatsächlichen Schülerbestand jeder einzelnen Schule abgeglichen und erforderlichenfalls korrigiert.

 

Schulen in freier Trägerschaft wurden und werden im Rahmen der vorliegenden 3. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung der Hansestadt Rostock im erforderlichen Umfang berücksichtigt.

 

Nachdrücklich sei abschließend nochmals formuliert, dass auch die vorliegende Fortschreibung der langfristigen Schulenwicklungsplanung der Hansestadt Rostock eine Leitplanung ist. Insofern handelt es sich nicht um eine starre bzw. statische Planungsgrundlage. Demgemäß ist die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung auch zukünftig jährlich zu aktualisieren und bei Bedarf an gegebenenfalls zukünftig vorliegende und heute noch nicht erkennbare Veränderungen anzupassen.

 

 

 

Roland Methling

 


 

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Beschlüsse

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17.05.2006 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport

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18.05.2006 - Finanzausschuss

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07.06.2006 - Finanzausschuss

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14.06.2006 - Bürgerschaft