Antrag - 1254/05-A

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

Bürgerschaft

1254/05-A

 

Antrag

Datum

 

13.12.2005

Absender

Datum

 Dr. Sybille Bachmann für die Fraktion Rostocker Bund/AfR

Neuer Markt   1

 18055 Rostock

15.12.2005

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

01.03.2006 16:00 *
01.02.2006

gez. Eschenburg

Präsidentin

Beratungsfolge

Sitzungstermin

 

Hauptausschuss

Präsidium der Bürgerschaft

17.01.2006 17:00

23.01.2006 15:30

 

Gegenstand

 

Rederecht für die Personalvertretung in Angelegenheiten des Haushalts

 

 

 

Beschlussvorschlag

Die Präsidentin der Bürgerschaft wird beauftragt,

dem Gesamtpersonalrat ohne gesonderten Geschäftsordnungsantrag eines Mitgliedes der Bürgerschaft alljährlich in Sachen Haushalt und Haushaltssicherung Rederecht zu den Punkten Stellenplan sowie organisatorische und personalwirtschaftliche Maßnahmen zu erteilen. 

 

finanzielle Auswirkungen

keine

 

Begründung

Es sollte selbstverständlich sein, dass die Personalvertretung in Angelegenheiten von Haushaltsplan und Haushaltssicherung einbezogen wird, unabhängig vom konkreten Wortlaut des Landespersonalvertretungsgesetzes M-V (LPersVG M-V). Nur im Miteinander können gerade einschneidende Maßnahmen umgesetzt werden, ohne den betrieblichen Frieden zu stören, der Grundsatz des Zusammenwirkens von Personalvertretung und Dienststelle ist.

 

Die Personalvertretung als Wahrnehmungsinstanz kollektiver Arbeits- und Sozialrechte der Beschäftigten ist selbstverständlich nicht nur verwaltungsintern einzubeziehen, sondern muss auch die Möglichkeit haben, sich direkt an die Bürgerschaft zu wenden, in Angelegenheiten, die durch sie vertreten werden. Bei Bürgervertretungen wie den Ortsbeiräten zweifelt dies auch niemand an.

 

Wenn die Verwaltung bezweifelt, dass die Angelegenheiten Haushaltssatzung und Haushaltssicherungskonzept nicht die Beteiligungstatbestände des LPersVG M-V in den §§ 68-70 erfasst, so muss sie sich fragen lassen, ob die Bürgerschaft tatsächlich keinerlei Entscheidungen zu sozialen Angelegenheiten (wie z.B. dem derzeit diskutierten Haustarifvertrag mit einer Absenkung von Lohn und Gehalt durch Senkung der Arbeitszeit oder Streichung der Zuwendungen) oder zu organisatorischen Maßnahmen wie der Auflösung und Zusammenlegung von Dienststellen bzw. Teilen derselben fasst.

Selbst wenn auch dies verneint wird, so besteht – jedenfalls anderen Ortes – Konsens darüber, dass eine Beteiligung das Betriebsklima beeinflusst, die Konfrontation hingegen nicht zielführend ist.

 

Bis dato wurden die Anträge der Personalvertretung auf ein Rederecht regelmäßig abgelehnt. Dies hat nicht zur Verbesserung des Klimas beigetragen. Die Fraktionen wiederum sind sehr wohl in der Lage, die Positionen des Gesamtpersonalrates, die aufgrund des Rederechts Eingang in die Bürgerschaftssitzung finden, zu beurteilen. Eine Bevormundung mittels Redeverbot ist weder erforderlich noch länger hinnehmbar.

 

Dr. Sybille Bachmann

Fraktionsvorsitzende

 

* Anmerkung Sitzungsdienst/Wo. (17.02.2006): gegen den Beschluss vom 01.02.06 hat der OB mit Schreiben vom 08.02.06 Widerspruch eingelegt, deshalb erneute Behandlung am 0 1.03.2006

 

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Beschlüsse

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17.01.2006 - Hauptausschuss

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01.02.2006 - Bürgerschaft

Erweitern

01.03.2006 - Bürgerschaft