Antrag - 1175/05-A

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

Bürgerschaft

1175/05-A

 

Antrag

Datum

 

 

Absender

Datum

 Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock

Neuer Markt  3

 18055 Rostock

30.11.2005

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

01.02.2006 16:00

gez. Eschenburg

Präsidentin

Beratungsfolge

Sitzungstermin

 

Finanzausschuss

Kulturausschuss

Sozial- und Gesundheitsausschuss

Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Diedrichshagen (1)

Ortsbeirat Markgrafenheide, Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke (2)

Ortsbeirat Lichtenhagen (3)

Ortsbeirat Groß Klein (4)

Ortsbeirat Lütten Klein (5)

Ortsbeirat Evershagen (6)

Ortsbeirat Schmarl (7)

Ortsbeirat Reutershagen (8)

Ortsbeirat Hansaviertel (9)

Ortsbeirat Gartenstadt (10)

Ortsbeirat Kröpeliner Tor-Vorstadt (11)

Ortsbeirat Südstadt (12)

Ortsbeirat Biestow (13)

Ortsbeirat Stadtmitte (14)

Ortsbeirat Brinckmansdorf (15)

Ortsbeirat Dierkow-Neu (16)

Ortsb. Dierkow-Ost, Dierkow-West (17)

Ortsbeirat Toitenwinkel (18)

Ortsbeirat Gehlsdorf-Nordost (19)

 

12.01.2006 17:00

15.12.2005 16:30

11.01.2006 17:00

 

 

 

 

25.01.2006 19:00

31.01.2006 18:30

17.01.2006 18:30

05.01.2006 18:30

10.01.2006 18:30

03.01.2006 19:00

10.01.2006 18:00

24.01.2006 18:00

05.01.2006 18:00

11.01.2005 19:00

12.01.2006 18:30

11.01.2006 19:00

21.12.2005 19:00

03.01.2006 18:30

10.01.2006 19:00

03.01.2006 18:30

05.01.2006 19:00

09.01.2006 19:00

 

Gegenstand

 

Rahmenkonzeption Stadtteil- und Begegnungszentren

 

 

 

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschließt die Rahmenkonzeption 2005 "Stadtteil- und Begegnungszentren in der Hansestadt Rostock" (siehe Anlage) als Grundlage für die weitere Entwicklung der stadtteilorientierten und gemeinwesenbezogenen sozialen Arbeit und die künftige soziale Infrastrukturausstattung. 

 

 

finanzielle Auswirkungen

Gesamteinsparung jährlich:        509.000 EUR  (jährliche Minderausgaben gegenüber dem         

                                                                           Haushaltsansatz 2004)

Jährlicher Finanzbedarf:             3 Mio EUR

 

 


 

Begründung

 

Die bereits im Jahr 2003 durch den Jugendhilfeausschuss beschlossene Rahmenkonzeption "Stadtteil- und Begegnungszentren in der Hansestadt Rostock" findet in der vorgelegten Form eine Präzisierung und Aktualisierung. Als Grundlage für den konzeptionellen Rahmen der Tätigkeit von Stadtteil- und Begegnungszentren sind aktuelle fachliche Hintergründe, aber auch fiskalische Gesichtspunkte zu nennen.

 

Aus fachlicher Sicht der Jugendhilfe sind die Umsetzung der Prinzipien Lebenswelt- und Sozialraumorientierung, Ganzheitlichkeit sowie Selbstverantwortung und Integration hervorzuheben. Dabei geht es zukünftig immer mehr um die Stärkung zivilgesellschaftlicher Strukturen und die Gestaltungsmacht der Menschen in ihrem Sozialraum. Ein Paradigmenwechsel von einer schwerpunktmäßig zielgruppenorientierten und freizeitpädagogischen zu einer stadtteilorientierten und ganzheitlichen Jugendhilfe ist in diesem Zusammenhang unabdingbar.

 

Die finanzielle Situation der Hansestadt Rostock - ein weiterer Auslöser für dieses Konzept - zwingt alle Verantwortlichen, die Fördermittel wirtschaftlich optimal und damit möglichst zielgenau und wirkungsorientiert einzusetzen, um die gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen und die in den Leitlinien der Hansestadt Rostock  vorgegebenen Handlungsziele zu erreichen.

 

Handlungsleitend für die Entwicklung dieses Rahmenkonzeptes waren die Beschlüsse zur Reduzierung der Fördermittel an freie Träger und die Kostenentwicklung bei den erzieherischen Hilfen.

 

Für die Finanzierung der vorgeschlagenen Stadtteil- und Begegnungszentren werden pro Jahr ca. 3 Mio EUR benötigt. Kurzfristig entsteht ein Investitionsbedarf in einzelnen Begegnungsstätten, der unter anderem auch durch Städtebaufördermittel gedeckt werden kann.

 

An vielen Standorten lässt sich das Konzept kurzfristig auch ohne umfängliche Sanierung realisieren. Allerdings gibt es an allen Standorten mittel- oder langfristig Sanierungsbedarf, der aber nicht unmittelbar mit dem Rahmenkonzept zusammenhängt. Langfristig ist bei Umsetzung dieses Konzeptes mit einer jährlichen Einsparung von 509.000 EUR zu rechnen.

 

Mit der Zusammenführung zielgruppenbezogener und zielgruppenübergreifender Angebote in den Stadtteilen wird nicht nur die Auslastung der Einrichtungen und die Effizienz des Einsatzes der finanziellen Ressourcen verbessert, es steigt gleichzeitig die Attraktivität und Bedeutung der Einrichtung, die so zu einer Aufwertung der Stadtteile führt.

 

Zur weiteren Ausgestaltung und Konkretisierung des Rahmenkonzepts der Tätigkeit von Stadtteil- und Begegnungszentren macht es sich erforderlich, dass durch Professionelle Standards zu fachlichen, räumlichen und personellen Voraussetzungen erarbeitet werden, deren Bestätigung dann im Jugendhilfeausschuss erfolgt.

 

Träger von Stadtteil- und Begegnungszentren sollen künftig mit anderen sozialen und kulturellen Leistungsanbietern, die stadtteilorientiert und/oder stadtteilübergreifend tätig sind sowie mit den jeweiligen Ortsbeiräten, eng zusammenarbeiten.

 

Aufgrund der Bedeutung der Einrichtungen für die Gestaltung der Lebensbedingungen von Bewohnerinnen und Bewohnern der Stadtteile sowie für den sozialen Zusammenhalt in der Stadt soll der Tätigkeit von Stadtteil- und Begegnungszentren ein hoher Stellenwert in der jugendhilfepolitischen Schwerpunktsetzung und somit im Haushalt der Hansestadt beigemessen werden.

 

 

 

 

Uwe Borchmann

Vorsitzender

 

 

Im Vorfeld werden der Finanzausschuss, der Sozial- und Gesundheitsauschuss, der Kulturausschuss und die Ortsbeiräte um Stellungnahme gegenüber der Bürgerschaft gebeten. Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Bürgerschaft die Rahmenkonzeption ohne Gegenstimme. 

 

 

 

Anlagen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen zum Antrag 1175/05-A 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stadtteil- und Begegnungszentren

in der Hansestadt Rostock

 

 

 

 

 

-         Rahmenkonzeption -

    Stand: 08.11.2005

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1. Ziele und Aufgaben

 

Die Stadtteil- und Begegnungszentren sind die institutionelle, organisatorische und konzeptionelle Zusammenfassung gemeinwesenorientierter Kinder- und Jugendarbeit, der Schulsozialarbeit als eine Form der Jugendsozialarbeit und der stadtteilbezogenen Gemeinwesenarbeit. Dort wo sich die Möglichkeit bietet, sollen und / oder können auch Kindertageseinrichtungen diesen Nachbarschaftszentren zugeordnet werden.

 

Gemeinwesenarbeit ist ein Prinzip und ein methodischer Ansatz stadtteilbezogener Sozialer Arbeit, mit dem Ziel der Verhinderung, Beseitigung oder Linderung sozialer Probleme in einem Stadtteil und der Verbesserung der Lebensbedingungen der Bewohner. Mit dieser Form stadtteilbezogener Sozialer Arbeit wird ein Paradigmenwechsel vorgenommen, von einer schwerpunktmäßig zielgruppenorientierten und freizeitpädagogischen Jugendhilfe zu einer stadtteilorientierten und ganzheitlichen Jugendhilfe. Die Bildung von Stadtteil- und Begegnungszentren bedeutet jedoch nicht automatisch den Abbruch bestehender Angebote.

 

Leitgedanke der Arbeit der Stadtteil- und Begegnungszentren ist es, Menschen mit und ohne Behinderung, unterschiedlichen Alters, Geschlechts, Nationalität und Weltanschauung in ihrer sozialen und kulturellen Entfaltung zu unterstützen und zu fördern. Die Stadtteil- und Begegnungszentren sollen möglichst viele Menschen und soziale Gruppen in ihren Stadtteilen anregen und ansprechen sowie Möglichkeiten und Gelegenheiten zur Begegnung, Kommunikation und eigener Aktivität schaffen.

 

Die Bewohnerinnen und Bewohner der Stadtteile sollen sich kennen und tolerieren lernen und im gemeinsamen Tun gegenseitige Wertschätzung, Ergänzung und Bereicherung erleben, ohne bestehende Unterschiede zu verwischen. Ziel ist, die gleichberechtigte Teilhabe von Jungen und Mädchen, von Müttern und Vätern, von Frauen und Männern am Stadtteilleben zu fördern und zu stärken. Den Menschen in den Stadtteilen sollen vielfältige Möglichkeiten angemessener Beteiligung gegeben werden.

 

Die Arbeit der Stadtteil- und Begegnungszentren lebt davon, dass sich die Besucherinnen und Besucher sowie Nutzerinnen und Nutzer mit deren Zielen und deren Umsetzung identifizieren. Dafür müssen geeignete Formen der Mitsprache und Mitgestaltung entwickelt und etabliert werden. Die Bürgerinnen und Bürger sind die Experten für die Gestaltung ihres Lebensraumes.

 

Die Gestaltung der Lebenswelten mit den Betroffenen erfordert zum einen die Verankerung der entsprechenden Aktivitäten im Stadtteil und zum anderen die Zusammenarbeit mit den anderen Institutionen Sozialer Arbeit (z. B Jugendzentren), den Kultur-, Bildungs- und kirchlichen Einrichtungen. Die Aufgabe der Stadtteil- und Begegnungszentren ist es durch stadtteilorientierte Arbeit zur Vernetzung zwischen den Bereichen Politik, Verwaltung und Wirtschaft beizutragen.

 

Das heißt auch, dass die detaillierten methodischen Konzepte und Angebote der Stadtteil- und Begegnungszentren mit Blick auf ihre jeweils spezifische Ausgangslage situationsbezogen und prozessorientiert entwickelt werden.

 

 

 

 

 

2. Leitstandards stadtteilorientierter Sozialer Arbeit

 

Basierend auf den Leitlinien der Lebenswelt-, Alltags-, Bedürfnisorientierung, des Dialogs und der Kommunikation, der Integration und Prävention wird die grundlegende Programmatik der Stadtteil- und Begegnungszentren durch folgende Leitstandards umgesetzt:

 

1. Zielgruppenübergreifendes Handeln und zielgruppenübergreifende Angebote:

 

Neben den zielgruppenspezifischen Angeboten, die selbstverständlich weiterhin Bestandteil der Arbeit der Stadtteil- und Begegnungszentren sind, sollen die Themen, die die Stadtteil- und Begegnungszentren aufgreifen nicht nur eine Zielgruppe betreffen. Die Herangehensweise und Betrachtungsweise ist grundsätzlich sozialraumbezogen und damit auch zielgruppenübergreifend. Zielgruppenübergreifendes Handeln und zielgruppenspezifische Angebote beziehen die Seniorinnen und Senioren in den Stadtteilen mit ein.

 

2. Orientierung der Arbeit an den Bedürfnissen und Themen der Menschen:

 

Die Stadtteil- und Begegnungszentren greifen alle Themen auf, die in ihrem Stadtteil die Menschen bewegen. Gerade auch die scheinbar kleinen Themen und Bedarfe des Alltags nehmen sie ernst, auch wenn sie aus Sicht der im Stadtteil tätigen Professionellen als nicht so wichtig erachtet werden.

 

3. Förderung der Selbstorganisation, Selbsthilfekräfte sowie der Beteiligung

 

Die stadtteilorientierte Soziale Arbeit der Stadtteil- und Begegnungszentren ermuntert alle Bewohner und Bewohnerinnen ihre Themen selbst anzusprechen. Sie unterstützen und aktivieren die Bewohner/innen bei der Selbstorganisation, sie schaffen Beteiligungsmöglichkeiten sowie (Stadtteil-)Öffentlichkeit durch die Organisation öffentlicher Diskurse. Die Stadtteil- und Begegnungszentren handeln also nicht für die Menschen, sie agieren, wo und wann immer es geht, mit ihnen. So ermöglichen sie den Bewohner/innen, jungen und alten, neue Kompetenz- und Lernerfahrungen.

 

4. Nutzung der vorhandenen Ressourcen:

 

Einerseits fördern, aktivieren und nutzen die Stadtteil- und Begegnungszentren die Potenziale der Stadtteile. Sie fördern, aktivieren und nutzen die persönlichen Ressourcen einzelner Stadtteilbewohner/innen, das soziale und kulturelle Kapital von Bewohnergruppen und die materiellen und infrastrukturellen Ressourcen der Einrichtungen im Stadtteil. Eine unverzichtbare Ressource in den Stadtteilen sind die Erfahrungen, Kompetenzen und Fähigkeiten der Seniorinnen und Senioren, die deshalb so weit wie möglich in die Arbeit der Stadtteil- und Begegnungszentren mit einbezogen werden sollen.

 

 

 

 

 

 

 

 

5. Verbesserung der materiellen und infrastrukturellen Bedingungen im Stadtteil:

 

Die Stadtteil- und Begegnungszentren leisten einen aktiven Beitrag zur Stadtteilentwicklung, orientiert am Bedarf des Sozialraumes. Durch die Bündelung von Ressourcen, die Gewinnung von Kooperationspartnern und die Umsetzung von Projektideen sollen die materiellen und infrastrukturellen Bedingungen im Stadtteil gehalten, nach Möglichkeit verbessert werden.

 

 

6. Verbesserung der immateriellen Bedingungen im Stadtteil:

 

Stadtteil- und Begegnungszentren entwickeln die sozialen und kulturellen Lebensbedingungen gezielt und systematisch, in dem sie das soziale Klima, die Identifikation mit dem Stadtteil, bürgerschaftliches Engagement, das kulturelle Milieu, Alltagskontakte, Nachbarschaft, Partizipation, Demokratieverständnis, Akzeptanz anderer Lebensentwürfe und Bildung stimulieren. Hierzu bieten die Stadtteil- und Begegnungszentren ihre Ressourcen an zur Beratung, Qualifizierung, zum Zuhören und Moderieren usw.

 

 

7. Ressortübergreifendes Handeln:

 

Die Arbeit der Stadtteil- und Begegnungszentren bezieht sich auf die Bereiche Wohnen, Gesundheit, Arbeit, Freizeit, Bildung, Kultur und Stadtteilentwicklung. Zur Verbesserung der Lebensbedingungen im Sozialraum kooperieren sie bereichsübergreifend mit den sozialraum- und stadtteilübergreifenden Einrichtungen und Institutionen.

 

 

8. Vernetzung und Kooperation:

 

Die Stadtteil- und Begegnungszentren stärken und schaffen durch vielfältige Bewohneraktivitäten stadtteilbezogene Netzwerke unter den Stadtteilbewohner/innen und den im Stadtteil tätigen anderen Professionellen. Vernetzung ist dabei nicht das Ziel, sondern ein Mittel, um mit anderen zur Lösung von Problemen und Aufgaben zu kooperieren. Die Aktivierung der Bewohner/innen in und mit diesen sozialen Netzwerken erreichen die Stadtteil- und Begegnungszentren durch die Bereitstellung einer Infrastruktur für niederschwellige, informelle, soziale Alltagskontakte, die den Aufbau und die Erweiterung von sozialen Netzen und Stützsystemen im Stadtteil fördern.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3. Das Struktur- und Wirkungsmodell Sozialer Arbeit in der Jugendhilfe

 

Das Konzept der Stadtteil- und Begegnungszentren basiert auf der Erkenntnis, dass soziale Verwerfungen zuerst in den Stadtteilen, wo die Menschen leben, sichtbar werden. Da diese Verwerfungen in der Regel zunächst bei jungen Menschen und Familien sichtbar werden, ist es berechtigt das Struktur- und Wirkungsmodell der Jugendhilfe zu Grunde zu legen. Je wirkungsvoller und tragfähiger die sozialen Netzwerke in den Stadtteilen sind, desto größer ist die Chance, dass individuelle und soziale Fehlentwicklungen frühzeitig gelindert oder eingedämmt und so Folgekosten reduziert werden können. Ausgehend von der Lebenswelt der Menschen, geprägt durch Wohnen, Arbeit, Bildung / Schule, Kultur, Gesundheit, Freizeit, sind die Stadtteil- und Begegnungszentren auf der ersten Struktur- und Wirkungsebene neben den Kindertageseinrichtungen, den Schulen, den Jugendfreizeiteinrichtungen und den Einrichtungen der Familienbildung und den stadtteilbezogenen Vereinsangeboten (Sport, Musik, Feuerwehr etc.) die zentralen sozialen Infrastruktureinrichtungen

 

Zur zweiten Struktur- und Wirkungsebene gehören spezialisierte Unterstützungs-, Beratungs-, niederschwellige und formlos arbeitende soziale Einrichtungen.

 

Auf der dritten Struktur- und Wirkungsebene sind alle individuellen Hilfe- und Unterstützungsleistungen angesiedelt, auf die jede Person bei Bedarf einen individuellen Rechtsanspruch hat, dem auf Antrag zu entsprechen ist.

 

Die vierte Struktur- und Wirkungsebene umfasst alle Formen der direkten staatlichen Intervention in individuelle Lebensverhältnisse.

 

Je tragfähiger die sozialen Netzwerke im Sozialraum und je wirkungsvoller die Arbeit der Stadtteil- und Begegnungszentren, desto geringer die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme der Leistungen der dritten Strukturebene und desto geringer die Zahl der staatlichen Interventionen in individuelle Lebensverhältnisse.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abbildung: Struktur- und Wirkungsmodell der Sozialen Arbeit in der Jugendhilfe 

(nach Christian Schrapper)

 

 


IV. Krisenintervention

 

Inobhutnahme/ Familiengerichtliche Maßnahmen (Sorgerechtsentzug)

Jugendgerichtshilfe

 

 

 

 

 


III. Hilfe in Einzelfällen

(Hilfen zur Erziehung)

 

 

stationäre Erziehungshilfe (Heimerziehung/ betreutes Wohnen/ Vollzeitpflege)/

teilstationäre Erziehungshilfe (Tagesgruppen)/

ambulante Erziehungshilfe (sozialpädagogische. Familienhilfe/ Erziehungsbeistandschaft/ Erziehungsberatung)

 

 

 

 

 


II. Beratung, Entlastung, Unterstützung

 

 

Erziehungsberatung/ Trennungs- und Scheidungsberatung/

Jugendsozialarbeit – Schulsozialarbeit/Jugendberufshilfe/ Streetwork

 

 

 

 

 


I. Jugendhilfeinfrastruktur

 

 

Kindertagesstätten/ Jugendarbeit/ Jugendbildung/ Familienbildung/ Stadtteilarbeit

 

 

 

 


Lebenswelt und Lebensbedingungen von Kindern, Jugendlichen und Familien bestimmt durch:

 

Wohnen, Arbeit, Bildung/ Schule, Kultur, Gesundheit, Freizeit

 

 

4. Zusammenarbeit im Stadtteil

 

1. Zusammenarbeit mit Schulen

 

Auch wenn in vielen Stadtteilen die Schulen keine Stadtteilschulen sind, weil ein großer Teil der Schüler/innen aus anderen Stadtgebieten kommt, so sind sie dennoch Schulen in einem Stadtteil. Die Schüler/innen verbringen einen erheblichen Teil ihres Tages in diesem Stadtteil. Schule und Stadtteil sind Teil ihres Lebensraumes. Gleichzeitig sind die Schulen Teil der Infrastruktur der Stadtteile. Immer mehr Schulen entwickeln ein Schulkonzept, das das geographische Umfeld der Schule, den Stadtteil, als Lernfeld für die Schüler/innen betrachtet. Die Teilnahme der Schule an Stadtteilaktivitäten ermöglicht den Schüler/innen erste öffentliche Auftritte außerhalb der Schule. Der Stadtteil wird so zu einem wichtigen Erfahrungs- und Lernfeld.

 

Die Stadtteil- und Begegnungszentren arbeiten eng mit den Schulen im Stadtteil zusammen, um den Stadtteil als Lernfeld für die Schüler/innen zu erschließen und die Schulen an der Stadteilentwicklung zu beteiligen. Deshalb werden den Teams der Kinder- und Jugendarbeit in den Stadtteil- und Begegnungszentren die Schulsozialarbeiter der jeweiligen Schule organisatorisch zugeordnet. Arbeitsort der Schulsozialarbeiter/innen bleibt die Schule, sie sind aber fachlich und organisatorisch in die Stadtteil- und Begegnungszentren eingebunden. Schulsozialarbeit ist eine von mehreren Schnittstellen zwischen den Struktur- und Wirkungsebenen I und II und zwischen den Ebenen II und III. Ihre Aufgabe ist es in der Schule rechtzeitig Unterstützungsbedarfe festzustellen und zu organisieren, unter Zuhilfenahme des Stadtteil- und Begegnungszentrums und der Netzwerke im Stadtteil.

 

2.  Zusammenarbeit mit Kindertageseinrichtungen

 

Auch Kindertageseinrichtungen nutzen den Stadtteil als Erfahrungsfeld. Durch regelmäßige Zusammenarbeit der Stadtteil- und Begegnungszentren mit Kindertageseinrichtungen sollen Kinder und Eltern frühzeitig über die Angebote der SBZ informiert und an Beteiligungsmöglichkeiten herangeführt werden. So wird die Wahrscheinlichkeit einer späteren individuellen Nutzung der Angebote der SBZ erhöht.

 

3. Zusammenarbeit mit Kultureinrichtungen und Sportvereine

 

Wichtige Kooperationspartner sind auch die Kultureinrichtungen und Sportvereine. Durch die Zusammenarbeit mit den Kultureinrichtungen und Sportvereinen soll einerseits das Kulturangebot sowie das kulturelle und sportliche Leben in den Stadtteilen bereichert werden, andererseits sollen die Stadtteil- und Begegnungszentren insbesondere durch die Kooperation mit den Kultureinrichtungen diesen Zugang zu bisher nicht erreichten Bevölkerungsgruppen öffnen. Die unterschiedlichen Aufgaben der Kultur- und Sporteinrichtungen und der Stadtteil- und Begegnungszentren sollen vernetzt aber nicht verwischt werden.

 

 

4. Zusammenarbeit mit den Ortsbeiräten

 

Die Ortsbeiräte stellen ein Expertengremium ihres Stadtteils dar. Sie bündeln die Ansichten der Menschen, kennen und artikulieren deren Bedürfnisse. Sie sollen daher im Vorfeld der Zuwendungsbeantragung ihr Votum zu den geplanten Maßnahmen des Stadtteils abgeben.

 

 

5. Angebotsstruktur

 

 

Ein wesentlicher Angebotsschwerpunkt in den Stadtteil- und Begegnungszentrum sind generationsübergreifende und stadtteilbelebende Aktivitäten. Je nach Bedarf des Sozialraumes sollen die SBZ folgende Angebotsstruktur haben:

 

a)                 Angebote für Kinder im Vorschulalter und deren Eltern

-                      Eltern- und Familienbildung und Beratung

 

b)                 Angebote für Kinder im Schulalter

-                      offene Kinder- und Jugendarbeit

-                      Angebote von Räumlichkeiten zur projektbezogenen Eigennutzung

 

c)                  Angebote für Erwachsene und Familien

-                      Familientreffs

-                      Kurse und Vorträge

-                      Initiierung von Nachbarschaftshilfe

-                      Begegnung und Freizeitgestaltung für Senioren

 

Diese Aufzählung an möglichen Angeboten ist nicht abschließend. Es ist auch nicht erforderlich, dass jedes Stadtteil- und Begegnungszentrum alle Angebotsfelder umfasst.

 

 

6. Räumliche Voraussetzung

 

Stadtteil- und Begegnungszentren sind die Grundausstattung sozialer Infrastruktur der Stadtteile. Sie bieten den Vorteil, dass sie im Gegensatz zu zielgruppenspezifischen sozialen Einrichtungen wie Jugendfreizeitstätten, Seniorentreffs usw., entsprechend dem sich ändernden sozialen und demographischen Bedarf, flexibel und multifunktional nutzbar sind. Sie verbessern die Wirtschaftlichkeit gegenüber den einzelnen zielgruppenspezifischen Einrichtungen erheblich und führen zu einer wesentlich bedarfsgerechteren Ressourcenallokation.

 

Die räumlichen Voraussetzungen orientieren sich am Charakter und der weiteren Infrastrukturausstattung der Stadtteile.

 

 

 

7. Personalausstattung

 

Die jeweils konkrete Personalausstattung hängt ab von der Größe der Einrichtung, dem Aufgabenvolumen und der Personalausstattung der übrigen sozialen Einrichtungen im Stadtteil. Schwerpunkt der personellen Besetzung soll die Kinder- und Jugendarbeit sein. Die Einrichtungen können mit bis zu 5 Personalstellen ausgestattet werden. Ausnahmen müssen begründet werden. Die Stellen für Schulsozialarbeiterinnen  und Sozialarbeiter sind bedarfsgerecht zusätzlich anzugliedern.

 

 

 

 

 

8. Finanzierung

 

Die Finanzierung erfolgt als institutionelle Förderung aus den Fördermitteln des Jugendamtes auf der Basis von Zuwendungsbescheiden. Den Zuwendungen an die Träger der Einrichtungen liegen Zuwendungsverträge auf der Grundlage der Förderrichtlinie (Richtlinie zur Förderung der freien Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock) zugrunde, die eine Leistungskontrolle ermöglichen und die bei erheblichem Leistungsversagen aufgrund unzureichender fachlicher methodischer und wirtschaftlicher Kompetenz, die Beendigung der Förderung zur Folge haben.

 

 

9. Trägerschaft

 

Betreiber der Stadtteil- und Begegnungszentren sollen Träger der Jugend- und Familienarbeit sein, die über ausreichende Erfahrung in der Arbeit mit den Zielgruppen verfügen und langfristig im Sozialraum etabliert sind.

 

 

Finanzausschuss

Kulturausschuss

Sozial- und Gesundheitsausschuss

Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Diedrichshagen (1)

Ortsbeirat Markgrafenheide, Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke (2)

Ortsbeirat Lichtenhagen (3)

Ortsbeirat Groß Klein (4)

Ortsbeirat Lütten Klein (5)

Ortsbeirat Evershagen (6)

Ortsbeirat Schmarl (7)

Ortsbeirat Reutershagen (8)

Ortsbeirat Hansaviertel (9)

Ortsbeirat Gartenstadt (10)

Ortsbeirat Kröpeliner Tor-Vorstadt (11)

Ortsbeirat Südstadt (12)

Ortsbeirat Biestow (13)

Ortsbeirat Stadtmitte (14)

Ortsbeirat Brinckmansdorf (15)

Ortsbeirat Dierkow-Neu (16)

Ortsb. Dierkow-Ost, Dierkow-West (17)

Ortsbeirat Toitenwinkel (18)

Ortsbeirat Gehlsdorf-Nordost (19)

 

12.01.2006 17:00

15.12.2005 16:30

11.01.2006 17:00

 

06.12.2005 19:00

 

 

25.01.2006 19:00

31.01.2006 18:30

17.01.2006 18:30

05.01.2006 18:30

10.01.2006 18:30

03.01.2006 19:00

10.01.2006 18:00

24.01.2006 18:00

05.01.2006 18:00

11.01.2005 19:00

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05.01.2006 19:00

09.01.2006 19:00

 

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Beschlüsse

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15.12.2005 - Kulturausschuss

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03.01.2006 - Ortsbeirat Dierkow-Ost, Dierkow-West (17)

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03.01.2006 - Ortsbeirat Brinckmansdorf (15)

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03.01.2006 - Ortsbeirat Schmarl (7)

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05.01.2006 - Ortsbeirat Gartenstadt/ Stadtweide (10)

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05.01.2006 - Ortsbeirat Lütten Klein (5)

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05.01.2006 - Ortsbeirat Toitenwinkel (18)

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09.01.2006 - Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof (19)

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10.01.2006 - Ortsbeirat Reutershagen (8)

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10.01.2006 - Ortsbeirat Evershagen (6)

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10.01.2006 - Ortsbeirat Dierkow-Neu (16)

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11.01.2006 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration

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11.01.2006 - Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11)

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11.01.2006 - Ortsbeirat Biestow (13)

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12.01.2006 - Finanzausschuss

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12.01.2006 - Kulturausschuss

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12.01.2006 - Kulturausschuss

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12.01.2006 - Kulturausschuss

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12.01.2006 - Kulturausschuss

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12.01.2006 - Kulturausschuss

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12.01.2006 - Kulturausschuss

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12.01.2006 - Kulturausschuss

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12.01.2006 - Kulturausschuss

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12.01.2006 - Ortsbeirat Südstadt (12)

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17.01.2006 - Ortsbeirat Groß Klein (4)

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18.01.2006 - Ortsbeirat Seebad Markgrafenheide, Seebad Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke (2)

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24.01.2006 - Ortsbeirat Hansaviertel (9)

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31.01.2006 - Ortsbeirat Lichtenhagen (3)

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14.02.2006 - Hauptausschuss

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16.02.2006 - Finanzausschuss

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01.03.2006 - Bürgerschaft

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20.04.2006 - Finanzausschuss

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20.04.2006 - Finanzausschuss