Antrag - 1175/05-A
Grunddaten
- Betreff:
-
Rahmenkonzeption Stadtteil- und Begegnungszentren
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 01.03.2006
- Vorlageart:
- Antrag
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kulturausschuss
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15.12.2005
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12.01.2006
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12.01.2006
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12.01.2006
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12.01.2006
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12.01.2006
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12.01.2006
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12.01.2006
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12.01.2006
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Dierkow-Ost, Dierkow-West (17)
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03.01.2006
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Erledigt
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Ortsbeirat Brinckmansdorf (15)
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03.01.2006
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Schmarl (7)
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03.01.2006
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Toitenwinkel (18)
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05.01.2006
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Gartenstadt/ Stadtweide (10)
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05.01.2006
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Lütten Klein (5)
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05.01.2006
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof (19)
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09.01.2006
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Evershagen (6)
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10.01.2006
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Dierkow-Neu (16)
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10.01.2006
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Reutershagen (8)
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10.01.2006
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●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration
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11.01.2006
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11)
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11.01.2006
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Erledigt
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Ortsbeirat Biestow (13)
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11.01.2006
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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12.01.2006
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16.02.2006
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20.04.2006
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20.04.2006
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Südstadt (12)
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12.01.2006
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Groß Klein (4)
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17.01.2006
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Erledigt
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Ortsbeirat Seebad Markgrafenheide, Seebad Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke (2)
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18.01.2006
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Hansaviertel (9)
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24.01.2006
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Lichtenhagen (3)
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31.01.2006
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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14.02.2006
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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01.03.2006
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finanzielle
Auswirkungen |
Gesamteinsparung
jährlich: 509.000 EUR (jährliche Minderausgaben gegenüber
dem
Haushaltsansatz 2004) Jährlicher
Finanzbedarf: 3 Mio EUR |
Begründung
Die
bereits im Jahr 2003 durch den Jugendhilfeausschuss beschlossene
Rahmenkonzeption "Stadtteil- und Begegnungszentren in der Hansestadt
Rostock" findet in der vorgelegten Form eine Präzisierung und
Aktualisierung. Als Grundlage für den konzeptionellen Rahmen der Tätigkeit von
Stadtteil- und Begegnungszentren sind aktuelle fachliche Hintergründe, aber
auch fiskalische Gesichtspunkte zu nennen.
Aus
fachlicher Sicht der Jugendhilfe sind die Umsetzung der Prinzipien Lebenswelt-
und Sozialraumorientierung, Ganzheitlichkeit sowie Selbstverantwortung und
Integration hervorzuheben. Dabei geht es zukünftig immer mehr um die Stärkung
zivilgesellschaftlicher Strukturen und die Gestaltungsmacht der Menschen in
ihrem Sozialraum. Ein Paradigmenwechsel von einer schwerpunktmäßig
zielgruppenorientierten und freizeitpädagogischen zu einer
stadtteilorientierten und ganzheitlichen Jugendhilfe ist in diesem Zusammenhang
unabdingbar.
Die
finanzielle Situation der Hansestadt Rostock - ein weiterer Auslöser für dieses
Konzept - zwingt alle Verantwortlichen, die Fördermittel wirtschaftlich optimal
und damit möglichst zielgenau und wirkungsorientiert einzusetzen, um die
gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen und die in den Leitlinien der Hansestadt
Rostock vorgegebenen Handlungsziele zu
erreichen.
Handlungsleitend
für die Entwicklung dieses Rahmenkonzeptes waren die Beschlüsse zur Reduzierung
der Fördermittel an freie Träger und die Kostenentwicklung bei den
erzieherischen Hilfen.
Für
die Finanzierung der vorgeschlagenen Stadtteil- und Begegnungszentren werden
pro Jahr ca. 3 Mio EUR benötigt. Kurzfristig entsteht ein Investitionsbedarf in
einzelnen Begegnungsstätten, der unter anderem auch durch Städtebaufördermittel
gedeckt werden kann.
An
vielen Standorten lässt sich das Konzept kurzfristig auch ohne umfängliche
Sanierung realisieren. Allerdings gibt es an allen Standorten mittel- oder
langfristig Sanierungsbedarf, der aber nicht unmittelbar mit dem Rahmenkonzept
zusammenhängt. Langfristig ist bei Umsetzung dieses Konzeptes mit einer
jährlichen Einsparung von 509.000 EUR zu rechnen.
Mit
der Zusammenführung zielgruppenbezogener und zielgruppenübergreifender Angebote
in den Stadtteilen wird nicht nur die Auslastung der Einrichtungen und die
Effizienz des Einsatzes der finanziellen Ressourcen verbessert, es steigt
gleichzeitig die Attraktivität und Bedeutung der Einrichtung, die so zu einer
Aufwertung der Stadtteile führt.
Zur
weiteren Ausgestaltung und Konkretisierung des Rahmenkonzepts der Tätigkeit von
Stadtteil- und Begegnungszentren macht es sich erforderlich, dass durch
Professionelle Standards zu fachlichen, räumlichen und personellen
Voraussetzungen erarbeitet werden, deren Bestätigung dann im
Jugendhilfeausschuss erfolgt.
Träger
von Stadtteil- und Begegnungszentren sollen künftig mit anderen sozialen und
kulturellen Leistungsanbietern, die stadtteilorientiert und/oder
stadtteilübergreifend tätig sind sowie mit den jeweiligen Ortsbeiräten, eng
zusammenarbeiten.
Aufgrund
der Bedeutung der Einrichtungen für die Gestaltung der Lebensbedingungen von
Bewohnerinnen und Bewohnern der Stadtteile sowie für den sozialen Zusammenhalt
in der Stadt soll der Tätigkeit von Stadtteil- und Begegnungszentren ein hoher
Stellenwert in der jugendhilfepolitischen Schwerpunktsetzung und somit im
Haushalt der Hansestadt beigemessen werden.
Uwe Borchmann
Vorsitzender
Im
Vorfeld werden der Finanzausschuss, der Sozial- und Gesundheitsauschuss, der
Kulturausschuss und die Ortsbeiräte um Stellungnahme gegenüber der Bürgerschaft
gebeten. Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Bürgerschaft die
Rahmenkonzeption ohne Gegenstimme.
Anlagen
Anlagen zum Antrag
1175/05-A
Stadtteil- und Begegnungszentren
in der Hansestadt Rostock
-
Rahmenkonzeption
-
Stand: 08.11.2005
1.
Ziele und Aufgaben
Die
Stadtteil- und Begegnungszentren sind die institutionelle, organisatorische und
konzeptionelle Zusammenfassung gemeinwesenorientierter Kinder- und
Jugendarbeit, der Schulsozialarbeit als eine Form der Jugendsozialarbeit und
der stadtteilbezogenen Gemeinwesenarbeit. Dort wo sich die Möglichkeit bietet,
sollen und / oder können auch Kindertageseinrichtungen diesen
Nachbarschaftszentren zugeordnet werden.
Gemeinwesenarbeit
ist ein Prinzip und ein methodischer Ansatz stadtteilbezogener Sozialer Arbeit,
mit dem Ziel der Verhinderung, Beseitigung oder Linderung sozialer Probleme in
einem Stadtteil und der Verbesserung der Lebensbedingungen der Bewohner. Mit
dieser Form stadtteilbezogener Sozialer Arbeit wird ein Paradigmenwechsel
vorgenommen, von einer schwerpunktmäßig zielgruppenorientierten und
freizeitpädagogischen Jugendhilfe zu einer stadtteilorientierten und
ganzheitlichen Jugendhilfe. Die Bildung von Stadtteil- und Begegnungszentren
bedeutet jedoch nicht automatisch den Abbruch bestehender Angebote.
Leitgedanke
der Arbeit der Stadtteil- und Begegnungszentren ist es, Menschen mit und ohne
Behinderung, unterschiedlichen Alters, Geschlechts, Nationalität und
Weltanschauung in ihrer sozialen und kulturellen Entfaltung zu unterstützen und
zu fördern. Die Stadtteil- und Begegnungszentren sollen möglichst viele
Menschen und soziale Gruppen in ihren Stadtteilen anregen und ansprechen sowie
Möglichkeiten und Gelegenheiten zur Begegnung, Kommunikation und eigener
Aktivität schaffen.
Die
Bewohnerinnen und Bewohner der Stadtteile sollen sich kennen und tolerieren
lernen und im gemeinsamen Tun gegenseitige Wertschätzung, Ergänzung und
Bereicherung erleben, ohne bestehende Unterschiede zu verwischen. Ziel ist, die
gleichberechtigte Teilhabe von Jungen und Mädchen, von Müttern und Vätern, von
Frauen und Männern am Stadtteilleben zu fördern und zu stärken. Den Menschen in
den Stadtteilen sollen vielfältige Möglichkeiten angemessener Beteiligung
gegeben werden.
Die
Arbeit der Stadtteil- und Begegnungszentren lebt davon, dass sich die
Besucherinnen und Besucher sowie Nutzerinnen und Nutzer mit deren Zielen und
deren Umsetzung identifizieren. Dafür müssen geeignete Formen der Mitsprache
und Mitgestaltung entwickelt und etabliert werden. Die Bürgerinnen und Bürger
sind die Experten für die Gestaltung ihres Lebensraumes.
Die
Gestaltung der Lebenswelten mit den Betroffenen erfordert zum einen die
Verankerung der entsprechenden Aktivitäten im Stadtteil und zum anderen die
Zusammenarbeit mit den anderen Institutionen Sozialer Arbeit (z. B
Jugendzentren), den Kultur-, Bildungs- und kirchlichen Einrichtungen. Die
Aufgabe der Stadtteil- und Begegnungszentren ist es durch stadtteilorientierte
Arbeit zur Vernetzung zwischen den Bereichen Politik, Verwaltung und Wirtschaft
beizutragen.
Das
heißt auch, dass die detaillierten methodischen Konzepte und Angebote der
Stadtteil- und Begegnungszentren mit Blick auf ihre jeweils spezifische
Ausgangslage situationsbezogen und prozessorientiert entwickelt werden.
2.
Leitstandards stadtteilorientierter Sozialer Arbeit
Basierend
auf den Leitlinien der Lebenswelt-, Alltags-, Bedürfnisorientierung, des
Dialogs und der Kommunikation, der Integration und Prävention wird die
grundlegende Programmatik der Stadtteil- und Begegnungszentren durch folgende
Leitstandards umgesetzt:
1.
Zielgruppenübergreifendes Handeln und zielgruppenübergreifende Angebote:
Neben
den zielgruppenspezifischen Angeboten, die selbstverständlich weiterhin Bestandteil
der Arbeit der Stadtteil- und Begegnungszentren sind, sollen die Themen, die
die Stadtteil- und Begegnungszentren aufgreifen nicht nur eine Zielgruppe
betreffen. Die Herangehensweise und Betrachtungsweise ist grundsätzlich
sozialraumbezogen und damit auch zielgruppenübergreifend.
Zielgruppenübergreifendes Handeln und zielgruppenspezifische Angebote beziehen
die Seniorinnen und Senioren in den Stadtteilen mit ein.
2.
Orientierung der Arbeit an den Bedürfnissen und Themen der Menschen:
Die
Stadtteil- und Begegnungszentren greifen alle Themen auf, die in ihrem
Stadtteil die Menschen bewegen. Gerade auch die scheinbar kleinen Themen und
Bedarfe des Alltags nehmen sie ernst, auch wenn sie aus Sicht der im Stadtteil
tätigen Professionellen als nicht so wichtig erachtet werden.
3.
Förderung der Selbstorganisation, Selbsthilfekräfte sowie der Beteiligung
Die
stadtteilorientierte Soziale Arbeit der Stadtteil- und Begegnungszentren
ermuntert alle Bewohner und Bewohnerinnen ihre Themen selbst anzusprechen. Sie
unterstützen und aktivieren die Bewohner/innen bei der Selbstorganisation, sie
schaffen Beteiligungsmöglichkeiten sowie
(Stadtteil-)Öffentlichkeit durch die Organisation öffentlicher Diskurse. Die
Stadtteil- und Begegnungszentren handeln also nicht für die Menschen, sie
agieren, wo und wann immer es geht, mit ihnen. So ermöglichen sie den
Bewohner/innen, jungen und alten, neue Kompetenz- und Lernerfahrungen.
4.
Nutzung der vorhandenen Ressourcen:
Einerseits
fördern, aktivieren und nutzen die Stadtteil- und Begegnungszentren die
Potenziale der Stadtteile. Sie fördern, aktivieren und nutzen die persönlichen
Ressourcen einzelner Stadtteilbewohner/innen, das soziale und kulturelle
Kapital von Bewohnergruppen und die materiellen und infrastrukturellen Ressourcen
der Einrichtungen im Stadtteil. Eine unverzichtbare Ressource in den
Stadtteilen sind die Erfahrungen, Kompetenzen und Fähigkeiten der Seniorinnen
und Senioren, die deshalb so weit wie möglich in die Arbeit der Stadtteil- und
Begegnungszentren mit einbezogen werden sollen.
5.
Verbesserung der materiellen und infrastrukturellen Bedingungen im Stadtteil:
Die
Stadtteil- und Begegnungszentren leisten einen aktiven Beitrag zur
Stadtteilentwicklung, orientiert am Bedarf des Sozialraumes. Durch die
Bündelung von Ressourcen, die Gewinnung von Kooperationspartnern und die
Umsetzung von Projektideen sollen die materiellen und infrastrukturellen
Bedingungen im Stadtteil gehalten, nach Möglichkeit verbessert werden.
6.
Verbesserung der immateriellen Bedingungen im Stadtteil:
Stadtteil-
und Begegnungszentren entwickeln die sozialen und kulturellen Lebensbedingungen
gezielt und systematisch, in dem sie das soziale Klima, die Identifikation mit
dem Stadtteil, bürgerschaftliches Engagement, das kulturelle Milieu,
Alltagskontakte, Nachbarschaft, Partizipation, Demokratieverständnis, Akzeptanz
anderer Lebensentwürfe und Bildung stimulieren. Hierzu bieten die Stadtteil-
und Begegnungszentren ihre Ressourcen an zur Beratung, Qualifizierung, zum
Zuhören und Moderieren usw.
7.
Ressortübergreifendes Handeln:
Die
Arbeit der Stadtteil- und Begegnungszentren bezieht sich auf die Bereiche
Wohnen, Gesundheit, Arbeit, Freizeit, Bildung, Kultur und Stadtteilentwicklung.
Zur Verbesserung der Lebensbedingungen im Sozialraum kooperieren sie
bereichsübergreifend mit den sozialraum- und stadtteilübergreifenden
Einrichtungen und Institutionen.
8.
Vernetzung und Kooperation:
Die
Stadtteil- und Begegnungszentren stärken und schaffen durch vielfältige
Bewohneraktivitäten stadtteilbezogene Netzwerke unter den
Stadtteilbewohner/innen und den im Stadtteil tätigen anderen Professionellen.
Vernetzung ist dabei nicht das Ziel, sondern ein Mittel, um mit anderen zur
Lösung von Problemen und Aufgaben zu kooperieren. Die Aktivierung der
Bewohner/innen in und mit diesen sozialen Netzwerken erreichen die Stadtteil-
und Begegnungszentren durch die Bereitstellung einer Infrastruktur für
niederschwellige, informelle, soziale Alltagskontakte, die den Aufbau und die
Erweiterung von sozialen Netzen und Stützsystemen im Stadtteil fördern.
3.
Das Struktur- und Wirkungsmodell Sozialer Arbeit in der Jugendhilfe
Das
Konzept der Stadtteil- und Begegnungszentren basiert auf der Erkenntnis, dass
soziale Verwerfungen zuerst in den Stadtteilen, wo die Menschen leben, sichtbar
werden. Da diese Verwerfungen in der Regel zunächst bei jungen Menschen und
Familien sichtbar werden, ist es berechtigt das Struktur- und Wirkungsmodell
der Jugendhilfe zu Grunde zu legen. Je wirkungsvoller und tragfähiger die
sozialen Netzwerke in den Stadtteilen sind, desto größer ist die Chance, dass
individuelle und soziale Fehlentwicklungen frühzeitig gelindert oder eingedämmt
und so Folgekosten reduziert werden können. Ausgehend von der Lebenswelt der Menschen,
geprägt durch Wohnen, Arbeit, Bildung / Schule, Kultur, Gesundheit, Freizeit,
sind die Stadtteil- und Begegnungszentren auf der ersten Struktur- und
Wirkungsebene neben den Kindertageseinrichtungen, den Schulen, den
Jugendfreizeiteinrichtungen und den Einrichtungen der Familienbildung und den
stadtteilbezogenen Vereinsangeboten (Sport, Musik, Feuerwehr etc.) die
zentralen sozialen Infrastruktureinrichtungen
Zur
zweiten Struktur- und Wirkungsebene gehören spezialisierte Unterstützungs-,
Beratungs-, niederschwellige und formlos arbeitende soziale Einrichtungen.
Auf
der dritten Struktur- und Wirkungsebene sind alle individuellen Hilfe- und
Unterstützungsleistungen angesiedelt, auf die jede Person bei Bedarf einen
individuellen Rechtsanspruch hat, dem auf Antrag zu entsprechen ist.
Die
vierte Struktur- und Wirkungsebene umfasst alle Formen der direkten staatlichen
Intervention in individuelle Lebensverhältnisse.
Je
tragfähiger die sozialen Netzwerke im Sozialraum und je wirkungsvoller die
Arbeit der Stadtteil- und Begegnungszentren, desto geringer die
Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme der Leistungen der dritten Strukturebene
und desto geringer die Zahl der staatlichen Interventionen in individuelle
Lebensverhältnisse.
Abbildung: Struktur- und Wirkungsmodell der Sozialen Arbeit in
der Jugendhilfe
(nach
Christian Schrapper)
IV.
Krisenintervention
Inobhutnahme/ Familiengerichtliche Maßnahmen
(Sorgerechtsentzug)
Jugendgerichtshilfe
III. Hilfe in Einzelfällen
(Hilfen zur Erziehung)
stationäre Erziehungshilfe (Heimerziehung/ betreutes
Wohnen/ Vollzeitpflege)/
teilstationäre Erziehungshilfe (Tagesgruppen)/
ambulante Erziehungshilfe (sozialpädagogische.
Familienhilfe/ Erziehungsbeistandschaft/ Erziehungsberatung)
II.
Beratung, Entlastung, Unterstützung
Erziehungsberatung/ Trennungs- und Scheidungsberatung/
Jugendsozialarbeit –
Schulsozialarbeit/Jugendberufshilfe/ Streetwork
I. Jugendhilfeinfrastruktur
Kindertagesstätten/
Jugendarbeit/ Jugendbildung/ Familienbildung/ Stadtteilarbeit
Lebenswelt und Lebensbedingungen von Kindern,
Jugendlichen und Familien bestimmt durch:
Wohnen,
Arbeit, Bildung/ Schule, Kultur, Gesundheit, Freizeit
4.
Zusammenarbeit im Stadtteil
1.
Zusammenarbeit mit Schulen
Auch
wenn in vielen Stadtteilen die Schulen keine Stadtteilschulen sind, weil ein
großer Teil der Schüler/innen aus anderen Stadtgebieten kommt, so sind sie
dennoch Schulen in einem Stadtteil. Die Schüler/innen verbringen einen
erheblichen Teil ihres Tages in diesem Stadtteil. Schule und Stadtteil sind
Teil ihres Lebensraumes. Gleichzeitig sind die Schulen Teil der Infrastruktur
der Stadtteile. Immer mehr Schulen entwickeln ein Schulkonzept, das das
geographische Umfeld der Schule, den Stadtteil, als Lernfeld für die
Schüler/innen betrachtet. Die Teilnahme der Schule an Stadtteilaktivitäten
ermöglicht den Schüler/innen erste öffentliche Auftritte außerhalb der Schule.
Der Stadtteil wird so zu einem wichtigen Erfahrungs- und Lernfeld.
Die
Stadtteil- und Begegnungszentren arbeiten eng mit den Schulen im Stadtteil
zusammen, um den Stadtteil als Lernfeld für die Schüler/innen zu erschließen
und die Schulen an der Stadteilentwicklung zu beteiligen. Deshalb werden den
Teams der Kinder- und Jugendarbeit in den Stadtteil- und Begegnungszentren die
Schulsozialarbeiter der jeweiligen Schule organisatorisch zugeordnet.
Arbeitsort der Schulsozialarbeiter/innen bleibt die Schule, sie sind aber
fachlich und organisatorisch in die Stadtteil- und Begegnungszentren
eingebunden. Schulsozialarbeit ist eine von mehreren Schnittstellen zwischen
den Struktur- und Wirkungsebenen I und II und zwischen den Ebenen II und III.
Ihre Aufgabe ist es in der Schule rechtzeitig Unterstützungsbedarfe
festzustellen und zu organisieren, unter Zuhilfenahme des Stadtteil- und
Begegnungszentrums und der Netzwerke im Stadtteil.
2. Zusammenarbeit mit Kindertageseinrichtungen
Auch
Kindertageseinrichtungen nutzen den Stadtteil als Erfahrungsfeld. Durch
regelmäßige Zusammenarbeit der Stadtteil- und Begegnungszentren mit
Kindertageseinrichtungen sollen Kinder und Eltern frühzeitig über die Angebote
der SBZ informiert und an Beteiligungsmöglichkeiten herangeführt werden. So
wird die Wahrscheinlichkeit einer späteren individuellen Nutzung der Angebote
der SBZ erhöht.
3.
Zusammenarbeit mit Kultureinrichtungen und Sportvereine
Wichtige
Kooperationspartner sind auch die Kultureinrichtungen und Sportvereine. Durch
die Zusammenarbeit mit den Kultureinrichtungen und Sportvereinen soll
einerseits das Kulturangebot sowie das kulturelle und sportliche Leben in den
Stadtteilen bereichert werden, andererseits sollen die Stadtteil- und Begegnungszentren
insbesondere durch die Kooperation mit den Kultureinrichtungen diesen Zugang zu
bisher nicht erreichten Bevölkerungsgruppen öffnen. Die unterschiedlichen
Aufgaben der Kultur- und Sporteinrichtungen und der Stadtteil- und
Begegnungszentren sollen vernetzt aber nicht verwischt werden.
4.
Zusammenarbeit mit den Ortsbeiräten
Die
Ortsbeiräte stellen ein Expertengremium ihres Stadtteils dar. Sie bündeln die
Ansichten der Menschen, kennen und artikulieren deren Bedürfnisse. Sie sollen
daher im Vorfeld der Zuwendungsbeantragung ihr Votum zu den geplanten Maßnahmen
des Stadtteils abgeben.
5.
Angebotsstruktur
Ein
wesentlicher Angebotsschwerpunkt in den Stadtteil- und Begegnungszentrum sind
generationsübergreifende und stadtteilbelebende Aktivitäten. Je nach Bedarf des
Sozialraumes sollen die SBZ folgende Angebotsstruktur haben:
a)
Angebote für
Kinder im Vorschulalter und deren Eltern
-
Eltern- und
Familienbildung und Beratung
b)
Angebote für
Kinder im Schulalter
-
offene Kinder-
und Jugendarbeit
-
Angebote von
Räumlichkeiten zur projektbezogenen Eigennutzung
c)
Angebote für
Erwachsene und Familien
-
Familientreffs
-
Kurse und
Vorträge
-
Initiierung von
Nachbarschaftshilfe
-
Begegnung und
Freizeitgestaltung für Senioren
Diese
Aufzählung an möglichen Angeboten ist nicht abschließend. Es ist auch nicht
erforderlich, dass jedes Stadtteil- und Begegnungszentrum alle Angebotsfelder
umfasst.
6.
Räumliche Voraussetzung
Stadtteil-
und Begegnungszentren sind die Grundausstattung sozialer Infrastruktur der
Stadtteile. Sie bieten den Vorteil, dass sie im Gegensatz zu
zielgruppenspezifischen sozialen Einrichtungen wie Jugendfreizeitstätten,
Seniorentreffs usw., entsprechend dem sich ändernden sozialen und
demographischen Bedarf, flexibel und multifunktional nutzbar sind. Sie
verbessern die Wirtschaftlichkeit gegenüber den einzelnen
zielgruppenspezifischen Einrichtungen erheblich und führen zu einer wesentlich
bedarfsgerechteren Ressourcenallokation.
Die
räumlichen Voraussetzungen orientieren sich am Charakter und der weiteren
Infrastrukturausstattung der Stadtteile.
7.
Personalausstattung
Die jeweils konkrete Personalausstattung hängt
ab von der Größe der Einrichtung, dem Aufgabenvolumen und der
Personalausstattung der übrigen sozialen Einrichtungen im Stadtteil. Schwerpunkt
der personellen Besetzung soll die Kinder- und Jugendarbeit sein. Die
Einrichtungen können mit bis zu 5 Personalstellen ausgestattet werden.
Ausnahmen müssen begründet werden. Die Stellen für
Schulsozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter
sind bedarfsgerecht zusätzlich anzugliedern.
8.
Finanzierung
Die
Finanzierung erfolgt als institutionelle Förderung aus den Fördermitteln des
Jugendamtes auf der Basis von Zuwendungsbescheiden. Den Zuwendungen an die Träger
der Einrichtungen liegen Zuwendungsverträge auf der Grundlage der Förderrichtlinie
(Richtlinie zur Förderung der freien Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock) zugrunde,
die eine Leistungskontrolle ermöglichen und die bei erheblichem
Leistungsversagen aufgrund unzureichender fachlicher methodischer und
wirtschaftlicher Kompetenz, die Beendigung der Förderung zur Folge haben.
9.
Trägerschaft
Betreiber
der Stadtteil- und Begegnungszentren sollen Träger der Jugend- und
Familienarbeit sein, die über ausreichende Erfahrung in der Arbeit mit den
Zielgruppen verfügen und langfristig im Sozialraum etabliert sind.
Finanzausschuss Kulturausschuss Sozial- und
Gesundheitsausschuss Ortsbeirat Seebad
Warnemünde, Diedrichshagen (1) Ortsbeirat Markgrafenheide,
Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke (2) Ortsbeirat Lichtenhagen (3) Ortsbeirat Groß Klein (4) Ortsbeirat Lütten Klein (5) Ortsbeirat Evershagen (6) Ortsbeirat Schmarl (7) Ortsbeirat Reutershagen (8) Ortsbeirat Hansaviertel (9) Ortsbeirat Gartenstadt (10) Ortsbeirat Kröpeliner
Tor-Vorstadt (11) Ortsbeirat Südstadt (12) Ortsbeirat Biestow (13) Ortsbeirat Stadtmitte (14) Ortsbeirat Brinckmansdorf
(15) Ortsbeirat Dierkow-Neu (16) Ortsb. Dierkow-Ost,
Dierkow-West (17) Ortsbeirat Toitenwinkel
(18) Ortsbeirat
Gehlsdorf-Nordost (19) |
12.01.2006 17:00 15.12.2005 16:30 11.01.2006 17:00 06.12.2005 19:00 25.01.2006 19:00 31.01.2006 18:30 17.01.2006 18:30 05.01.2006 18:30 10.01.2006 18:30 03.01.2006 19:00 10.01.2006 18:00 24.01.2006 18:00 05.01.2006 18:00 11.01.2005 19:00 12.01.2006 18:30 11.01.2006 19:00 21.12.2005 19:00 03.01.2006 18:30 10.01.2006 19:00 03.01.2006 18:30 05.01.2006 19:00 09.01.2006 19:00 |