Antrag - 1169/05-A
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorschläge der Fraktion der Linkspartei.PDS in der Rostocker Bürgerschaft zur Konsolidierung des Haushaltes der Hansestadt Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 01.02.2006
- Vorlageart:
- Antrag
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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06.12.2005
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12.01.2006
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31.01.2006
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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07.12.2005
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01.02.2006
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Beschlussvorschlag |
Vorschläge der Fraktion der Linkspartei.PDS in der
Rostocker Bürgerschaft zur Konsolidierung des städtischen Haushaltes der
Hansestadt Rostock (Anlage) |
finanzielle
Auswirkungen |
|
Begründung
Siehe Anlage Punkt I Anspruch
/ Ziel Definition
A. Koburger-Ari
Fraktionsvorsitzende
Anlage
Vorschläge der 15. November 2005
Fraktion
in der Rostocker Bürgerschaft
zur Konsolidierung des
Städtischen Haushaltes der Hansestadt Rostock
Sparen mit Verstand
„Probleme kann man niemals mit der selben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind.“
Albert Einstein
I. Anspruch/ Ziel
Definition
- Die Debatte um das
Haushaltssicherungskonzept muss gründlich und mit der dafür notwendigen Zeit
geführt werden. Grundsätzlich ist die Fraktion Die Linke.PDS dafür, die
Debatten um die Haushaltskonsolidierung vollständig öffentlich zu führen. So
könnte der Prozess für die Bürgerinnen und Bürger transparent und mit dem
langfristigen Ziel einen Bürgerhaushalt zu erarbeiten, geführt werden. Dabei
ist es wichtig, zur Kenntnis zu nehmen, dass es unterschiedliche Standpunkte
zwischen Stadtverwaltung und den einzelnen Fraktionen geben kann, die für den
Prozess nicht schädlich sein müssen.
- Ein Haushalt, der
die zukunftsfähige Entwicklung der Stadt gewährleistet, muss langfristig
angelegt sein. Daher machen vor allem solche Maßnahmen Sinn, die nicht nur
kurzfristige Effekte bringen, sondern zu einer dauerhaften Einsparung führen.
Übertragungen des unbelasteten Vermögens der Hansestadt Rostock an Dritte lehnen
wir ab, da sie weder Einnahmen erbringen, noch zur Konsolidierung des Haushalts
beitragen. Maßstab für Entscheidungen werden für unsere Fraktion die
gegenwärtigen und langfristigen Interessen der Einwohnerinnen und Einwohner,
besonders im sozialen Bereich, in der Bildung, der Kultur und der Ökologie
sein.
- Der Haushalt der Hansestadt Rostock ist aus eigener
Kraft in den nächsten Jahren nicht zu sanieren, wenn sich nicht die
Finanzpolitik des Bundes und des Landes wesentlich ändert. Die seit Jahren überfällige
Funktional- und Finanzreform für die Kommunen muss von den Verantwortlichen der
Hansestadt Rostock deutlich hörbar eingefordert werden. Es muss endlich Schluss
damit sein, dass Kommunen durch Gesetze von Bund und Land immer wieder
finanziell belastet werden, wie die Hansestadt Rostock aktuell durch Hartz IV.
Dadurch sind die Gemeinden nicht mehr in der Lage, eine solide Finanzierung
ihrer Gesamtaufgaben zu gewährleisten. Kommunale Selbstverwaltung, wie sie das
Grundgesetz fordert, ist unter diesen Bedingungen nicht möglich.
II. Vorschlag eines Alternativen
Haushaltssicherungskonzeptes
Folgende Grundsätze sollen
bei der Erarbeitung eines Sanierungskonzeptes der Stadtverwaltung gelten:
· Sicherung der Qualität der Leistungen für die Einwohnerinnen und Einwohner
· Verbindung von Qualitätsmanagement mit Kostenmanagement
· Dezentralisierung und zügige Verwaltungsmodernisierung
· Motivierung und Einbeziehung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Verantwortung für die Haushaltskonsolidierung unter Einsatz des dort vorhandenen Fachwissens und der Erfahrungen – Prämiensystem für Qualität und Wirtschaftlichkeit der Arbeit
· Beschäftigungsgarantie für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei gleichzeitiger Beibehaltung eines Einstellungskorridors
1. Effektives Qualitäts- und Kostenmanagement in
dezentralen Strukturen – Prämiensystem für Qualität und
Wirtschaftlichkeit der Arbeit
1.1.
Die Verantwortungsbereiche müssen dezentralisiert werden, denn in kleinen
Einheiten wird effektiver miteinander gearbeitet als in großen.
Die
Senatsbereiche erhalten die Gesamtverantwortung für Sach- und Personalmittel
-
mit klar vorgegebenen Zielen und Aufgabenstellungen,
-
mit einem Senatsbudget, das für eine Zeitspanne von drei Jahren festgelegt ist
und alle Ein- und Ausgaben umfasst. Das Budget schließt eine gegenseitige
Deckungsfähigkeit aller Positionen um 10% ein. Deckungsringe werden dadurch
überflüssig und abgeschafft.
-
und mit einer effektiven Innenrevision als Stabsstelle, die sich als Hilfestellung
für die Einhaltung der Vorgaben versteht.
-
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wissen i. d. R. selbst am besten, wo Kosten
einzusparen, Einnahmen zu erhöhen sind und die Arbeit effektiver zu
organisieren ist. Sie müssen die Möglichkeit und den Anreiz haben, diese
Detailkenntnis direkt umzusetzen. Die Senatsbudgets werden daher intern auf
Teilbudgets für die einzelnen Verantwortungsbereiche (Ämter oder ggf.
Sachgebiete) aufgeteilt.
1.2.
Die Verantwortungsbereiche arbeiten wie Profitcenter in privatrechtlichen
Unternehmen, allerdings erzielen sie i. d. R. keinen tatsächlichen finanziellen
Profit, - dies ist auch nicht die Aufgabe der Verwaltung, - sondern sie erzielen Kundenzufriedenheit im
internen und externen Kundenverhältnis. Diese Kundenzufriedenheit wird durch
kontinuierliches Qualitätsmanagement in Qualitätszirkeln verbessert. Sie muss
mit einem Kriterienkatalog überprüfbar gemacht werden.
-
Unter diesen Aspekten können unter anderem bei Jugendhilfeplanung,
Sozialplanung, Hilfen zur Erziehung und Heimkosten, sowie durch die konsequente
Umsetzung des Projektes Selbständige Schule mehrere Millionen Euro
eingespart werden. Maßnahmen dieser Art sind in allen Bereichen der Verwaltung
umzusetzen. Dadurch können über 25 Millionen Euro in der gesamten
Stadtverwaltung, ohne Eigenbetriebe und kommunale Gesellschaften in den
kommenden vier Jahren eingespart werden.
1.3.
Werden in budgetierten Ämtern Minderausgaben oder Mehreinnahmen erzielt,
verbleiben diese zukünftig nicht mehr im Amt. Sie werden direkt zur
außerplanmäßigen Schuldentilgung bzw. Kreditablösung eingesetzt, um den
Schuldendienst zu reduzieren. Im Rahmen des neuen Tarifrechts für die
Angestellten der Hansestadt Rostock werden die Angestellten der Ämter über
Prämien am Jahresende für erzielte Einnahmesteigerungen oder
Ausgabereduzierungen dann beteiligt, wenn Qualität und Kundenzufriedenheit
gleich geblieben oder verbessert worden sind. Ein solches Prämiensystem kommt
ebenfalls zur Anwendung, wenn die Wirtschaftlichkeit eines Amtes bei gleicher
oder gestiegener Qualität der Leistung erhöht wird.
Kostenreduktion schätzungsweise 15% des sächlichen
Verwaltungs- und Betriebsaufwandes
schätzungsweise15% von 160 Mio. = 24 Mio. EUR im ersten Jahr, danach werden
sich die Sparpotentiale nach und nach reduzieren, die Gesamteinsparsumme über 5
Jahre dürfte aber trotzdem ca. 30-40 % des Gesamtaufwandes betragen, also ca.
50 Mio. EUR.
2. Anreiz- und Prämiensystem
zur Motivierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter/Qualitätswettbewerb
2.1.
Vorschläge, die eine Reduzierung des Verwaltungsaufwandes und
wirtschaftlicheres Arbeiten beinhalten und dadurch zu Einsparungen führen,
haben für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oft den (persönlichen) Nachteil,
dass sie das tägliche Arbeitsleben zuerst einmal etwas unbequemer gestalten,
für sich selbst und für die Kolleginnen und Kollegen. Um trotzdem eine hohe
Motivierung für solche Vorschläge zu erreichen, sind folgende zwei
Anreizsysteme sinnvoll:
2.2. Einführung eines Wettbewerbs: Jede/r kann Vorschläge
einreichen, die zu einer effizienten und wirtschaftlichen Arbeit führen. Diese
Vorschläge werden von einer unabhängigen Bewertungsgruppe geprüft, die direkt dem
Oberbürgermeister unterstellt und in der die Bürgerschaft vertreten ist. Die
Vorschläge müssen verpflichtend zeitnah umgesetzt werden, wenn keine
grundsätzlichen gesetzlichen Einwände bestehen. Die Einreichenden erhalten im
ersten laufenden Jahr ca. 25% der Einsparungen als Prämie, die Einsparsumme
wird von der Bewertungsgruppe ermittelt, ggf. geschätzt.
2.3. Diejenigen, die die Vorschläge umsetzen,
(oder auf Grund eigener Aktivitäten die Arbeit effektivieren, siehe oben
Verantwortungsbereiche), werden an dem Qualitätswettbewerb insofern beteiligt,
als sie eine Prämie erhalten, wenn sie am Jahresende ihr Budget unterschritten
haben – wie bereits unter Punkt 1 erläutert.
Geschätzte
Kostenreduzierung mindestens 3 Mio EUR im ersten Jahr (4 Mio Einsparung minus 1
Mio Prämien), in den Folgejahren 4 Mio plus Neuvorschläge, d.h. die
Einsparungen akkumulieren sich mit den Jahren, bei jeweils abnehmendem
Jahresvolumen könnten insgesamt ca. 9 Mio EUR .in fünf Jahren eingespart
werden.
3.
Schlankes
Management und schlanke Verwaltung
3.1. Überdimensionierte Querschnittsämter werden zu reinen Serviceeinrichtungen mit minimalstem Aufwand reduziert, wie dies der Idee der Verwaltungsreform entspricht. Steuerungsaufgaben liegen für Grundsatzentscheidungen beim Oberbürgermeister
und dezentral in den Senatsbereichen.
3.2. Mitarbeiter/innen, die in den bisherigen Querschnittsämtern nicht mehr benötigt werden, werden bei entsprechender Qualifizierung oder entsprechenden Qualifizierungsmaßnahmen dezentral eingesetzt im Sinne der Maßnahme 1, z.B. in der Innenrevision.
3.3.
Alle Dienste der Serviceeinrichtungen, die keine hoheitlichen Aufgaben zu
erfüllen haben, sind daraufhin zu
überprüfen, ob diese von externen Anbietern bei gleicher Leistung und Tariflohnbindung
preisgünstiger zu erbringen sind.
Beispiel Gehaltsabrechnungen,
diese könnten auch von externen Steuerbüros
erbracht werden, falls dies
kostengünstiger ist.
Kosteneinsparung
noch nicht bezifferbar, mittelfristig mehrere Millionen
4.
Alle
wirtschaftlichen Beteiligungen der Hansestadt Rostock überprüfen
-
Angemessene Eigenkapitalverzinsungen und Effizienzsteigerungen der
kommunale Unternehmen erreichen
Alle
Beteiligungen der Hansestadt Rostock sind auf ihre Notwendigkeit und ihre Wirtschaftlichkeit
hin zu überprüfen. Über die Gewinnverwendung entscheidet die
Gesellschaftsvertreterin im Auftrag der Bürgerschaft.
Zudem
werden Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen vorgenommen, die zielorientiert durch
externe Gutachter erfolgen. Ziele der Prüfungen sind Kostenreduzierungen der
Unternehmen, Zuschussreduzierungen, Abwehr von für die Hansestadt nachteiligen
Entwicklungen und Gewinnsteigerungen, die ohne Mehrbelastungen für die
Einwohnerinnen und Einwohner erzielt werden. Die Beauftragung dazu erfolgt
durch den Oberbürgermeister.
Bis zur Beschlussfassung über den Haushalt 2007 legen die Gesellschaften Maßnahmekataloge vor, wie beginnend 2007 mit Abschluss spätestens 2009 eine der Kommunalverfassung entsprechende Eigenkapitalverzinsung zur Abführung an den städtischen Haushalt zu erreichen ist. Dabei sind die sozialen und gemeinwohlorientierten Aufgaben der Beteiligungen umzusetzen.
Alle
Beteiligungen haben eine Reduzierung ihrer nicht zum jeweiligen Kerngeschäft
gehörenden Aufgaben vorzunehmen. Dabei ist eine Konzentration auf effiziente
und gewinnbringende Aufgaben, mit dem Ziel die Gewinnausschüttung zu erhöhen,
vorzunehmen.
Kostenersparnis ca. 2,5 Mio
EUR pro Jahr
-
Einführung einer Mobilitätsabgabe für alle Einwohner/innen
Der Verlustausgleich für die RSAG beträgt zur Zt. ca. 13 Mio. Euro. Die Einnahmen aus dem Verkauf von Fahrscheinen ca. 29 Mio. Euro. Zur Deckung der wegfallenden Einnahmen und des gesamten bzw. eines Teils des Zuschusses, zahlen alle erwachsenen Rostocker/innen, die keine Sozialleistungen bekommen, monatlich 15 Euro. Monatlich 5 Euro zahlen alle Schüler/innen, Studentinnen und Azubis, alle ALG-II- Empfänger/innen, Sozialhilfe- und Sozialgeldempfänger/innen. Keine Abgabe zahlen Kinder bis zu 6 Jahren und alle, die auch bisher kostenlos den ÖPNV nutzen können (z. B. Schwerbehinderte mit Zeichen „G“)
Als
Gegenleistung fahren alle Rostocker/innen kostenlos mit dem ÖPNV. Auch
Menschen, die unbedingt auf ihr Auto angewiesen sind, werden von dieser
Maßnahme profitieren, da die Verkehrs- und Parkplatzsituation sich nachhaltig
entspannen wird.
Teilweise bzw. gesamte
Einsparung des Zuschusses an die RSAG in Höhe von 12-13 Mio. Euro jährlich (Zahlen siehe Anlage 2)
- Wohnungsmieten der WIRO für ALG
II-, Sozialhilfe- und Sozialgeldbezieher/innen
senken
Durch
die Verpflichtung zur Übernahme der Kosten für Mieten der oben genannten
Personengruppen entstehen enorme Belastungen für den städtischen Haushalt. Um
diese abzusenken, werden die Mieten der kommunalen Wohnungsgesellschaft WIRO
GmbH, für Mieterinnen und Mieter, für die die Hansestadt Rostock
Verpflichtungen gemäß SGB II und SGB XII hat, auf 90 Prozent des niedrigsten
Satzes des gültigen Mietspiegels gesenkt.
Die notwendigen Mittel sind
durch die Gesellschaft selbst zu erwirtschaften.
-
Investitionskosten
sparsam und effizient einsetzen
- Die verfügbaren Investitionsmittel – unter weitestgehender Nutzung von Fördermitteln – müssen nach den Prinzipien strengster Sparsamkeit und höchsten Anwendernutzen eingesetzt werden.
-
Ziel muss sein, aus den vorhandenen Mitteln mehr nützliche Gebrauchswerte zu
schaffen.
- In die Bewertung und Entscheidung über Investitionen sind die Folgekosten jeder Maßnahme mit einzubeziehen; deshalb sind die Bedarfsträger und Anwender von Investitionen rechtzeitig zu beteiligen.
-
Konsequente Kostenkontrolle und Kostensenkung mit dem Ziel, den
Investitionsaufwand – bei Einhaltung notwendiger Planungs- und
Ausführungsqualität deutlich zu senken.
Mögliche Kosteneinsparung : 3 Mio. € bis 2008
- Absenkung der Kitagebühren, langfristig Abschaffung der
Kitagebühren als Marketingmaßnahme
kurzfristig Mehrkosten,
langfristig Mehreinahmen durch mehr Einwohner/innen und
Unternehmensansiedlungen. Beträchtliche Einsparung bei Sozialleistungen
Anlage 1
Mögliche konkrete Beispiele zur Kostenreduzierung
Beispiel 1: (Hilfen zur Erziehung / Heimkosten)
Die Kosten für die stationäre
Betreuung nach KJHG sind in den letzten Jahren gestiegen, obwohl die Anzahl der
Jugendlichen abgenommen hat. Um diese Kostenentwicklung zu stoppen, sind zwei
grundlegende Maßnahmen notwendig, die dem Sinn des KJHG entsprechen:
Kostentransparenz und Kostenbewusstsein für die
Sozialarbeiter/innen
Die Entscheidung für eine bestimmte stationäre Unterbringung von Jugendlichen
wird von den Sozialarbeiter/innen danach getroffen, was für das Wohl des Kindes
bzw. Jugendlichen am geeignetsten ist. Dieser Grundsatz muss bestehen bleiben.
Die Kosten der Heimplätze sind allerdings unterschiedlich. Sinnvoll ist es,
wenn bei gleich guter Qualität das preisgünstigste Angebot genommen wird. Für
die Sozialarbeiter/innen sind i. d. R. die Kosten der Heimanbieter nicht
transparent und kein Auswahlkriterium, sie wählen rein nach pädagogischen
Gesichtspunkten aus, ohne die finanziellen Auswirkungen ihrer Entscheidung zu
kennen. Eine Einbeziehung der Sozialarbeiter/innen in das Bemühen,
wirtschaftlicher zu arbeiten, kann eine beträchtliche Kostenreduktion bei
gleich bleibender pädagogischer Qualität zur Folge haben.
Stringente und kontinuierliche Überprüfung der Notwendigkeit einer
stationären Betreuung
Heimbetreiber haben i. d. R. das
Interesse, Kinder und Jugendliche möglichst lange in ihrer
Betreuungseinrichtung zu halten. Dies widerspricht dem Sinne des KJHG, das die
möglichst baldige Entlassung und das Selbständigwerden der Jugendlichen als
Ziel setzt, und ist auch aus Kostengründen ungünstig für die Hansestadt
Rostock. Eine systematische Überprüfung, ob eine weitere stationäre Betreuung
die einzige pädagogisch sinnvolle Alternative ist und ob nicht stattdessen eine
ambulante Betreuung in Frage kommt, führt zu beträchtlichen Einsparungen.
Mitarbeiterinnen, die in Form eines Qualitätswettbewerbs und einer Jahresprämie
von Einsparungen profitieren, werden sich eher die Mühe machen, die
Notwendigkeit eines weiteren Verbleibs der Jugendlichen in stationären
Einrichtungen zu überprüfen und nach Alternativen zu suchen.
Wichtig ist in diesem Fall, dass in den Sachgebieten die Zuständigen für die
stationäre und ambulante Betreuung zusammenarbeiten, damit nicht aus rein
fiskalischen Gründen Kosten von einer Betreuungsform auf die andere abgewälzt
werden.
Bei einer Gesamtausgabe von 23 Mio. für Leistungen der
Jugendhilfe in Einrichtungen bedeutet eine Einsparung von 15% beispielsweise
ca. 3.5 Mio EUR.
Beispiel 2: Selbständige Schule
Das Projekt Selbständige Schule wird
im Rahmen des Schulgesetzes befürwortet. Das Projekt hat nicht nur Vorteile
hinsichtlich der pädagogischen Qualität der Schulen, sondern es erlaubt auch
den Verantwortlichen ein wirtschaftlicheres Arbeiten als in den jetzigen
zentralen Strukturen. Ein Beispiel ist das Energiemanagement, das nur gemeinsam
mit den Schülerinnen und Schülern zu realisieren ist.
Positive Erfahrungen mit dem Projekt Selbständige Schule wurden in anderen Kommunen
seit vielen Jahren gemacht, der zuständige Rostocker Senatsbereich möchte das
Projekt zügig voranbringen und es gibt daher keinen Grund, das Projekt seitens
der Querschnittsämter zu behindern.
Beispiel 3:
Prüfung der Notwendigkeit des stationären EU-Kontrollpunktes des Veterinäramtes
im Seehafen Rostock.
Das
Betreiben der Grenzkontrollstelle geht fast ausschließlich zu Lasten und auf
Kosten der
Hansestadt
Rostock.
Der
angedachte bzw. in zeitlichen Teilbereichen realisierte Fährverkehr zwischen
der Han-sestadt Rostock und Russland wurde im Frühjahr des Jahres 2005
eingestellt. Zur besseren Darstellung der Situation folgend die
Gegenüberstellung der Abfertigungszahlen sowie der Kosten und Einnahmen der
Grenzkontrollstelle in den folgenden Jahren:
- Abfertigungszahlen in der Ein- bzw. Ausfuhr
Anzahl
der Sendungen 2003 2004 2005
Güter 144 51 -
lebende Tiere
89 26 -
Mit Datum des Beitrittes der neuen
EU-Mitgliedsstaaten am 01.05.2004 wurden der
Grenzkontrollstelle keine kontrollpflichtigen Sendungen zur Einfuhruntersuchung gestellt.
2.
Ausgaben
2a) Sachausgaben (Miete, Reinigung,
Fahrtkosten, Telefon u.ä.):
40.308,72 €
2b) Personalausgaben (1 Amtstierärztin, 1
Sachbearbeiterin)
Gesamt:
109.288,23 €
2c) Gesamtausgaben:
149.596,95 €
==========
3. Einnahmen
2003: 4.558,00 €
2004: 1.588,60 €
2005:
-
Beispiel 4: Aufarbeitung der sog. Altfälle zur
Rückforderung von Sozialleistungen
Unter dem Gesichtspunkt Rückforderungen / Kostenerstattung sind 60 000 Akten so genannter Altfälle, die mit der Änderung der Sozialgesetzgebung archiviert wurden, aufzuarbeiten.
Somit sind ausgereichte
Mittel im Jugend- und Sozialbereich bezüglich Unterhaltsvorschuss, Kostenersatz
durch Erben, Darlehensrückforderungen und Vorrangprüfungen von Leistungsträgern
zu überprüfen.
Im Senatsbereich Umwelt,
Soziales, Jugend und Gesundheit sind gemeinsam mit dem Hauptamt die fachlichen
und personellen Voraussetzungen zu schaffen, um für einen befristeten Zeitraum
das Sachgebiet Einnahmen zu stärken.
Mögliche geschätzte Mehreinnahmen 1 – 2 Mio €
Anlage 2
Zahlen zur
Mobilitätsabgabe (Basis 2004):
Die RSAG benötigt einen
jährlichen Zuschuss zum Verlustausgleich in Höhe von ca. 13 Mio. Euro. Die
Einnahmen aus Fahrscheinverkauf : ca. 29 Mio. € (mit Touristen)
Rostocker Einwohner/innen
(Hauptwohnsitz): 196.536
davon
Kinder unter 6 Jahre (keine Abgabe) 9.860
Kinder und Jugendliche 6-18
Jahre 17.512
Langzeitarbeitslose (jetzt
ALG II) 10.000
Sozialhilfeempfänger/innen
(ohne Kinder+Jug.) 7.600
Student/innen (Uni + HMT)* 14.210
(davon ca. 5.000
Hauptwohnsitz)
Einnahmen aus
Mobilitätsabgabe:
142.354 x 15,0 € x 12
Monate 27.623.720
Euro
17.512 x 5,00 € x 12 Monate 1.050.720 Euro
10.000 x 5,00 € x 12 Monate 600.000 Euro
7.600 x 5,00 € x 12 Monate 456.000 Euro
14.210 x 5,00 € x 12 Monate 852.600 Euro
6.860 Kinder unter 6 Jahre 00 Euro
30.583.040
Euro
Zur Zeit kosten für das
Gesamtnetz Rostock:
Monatskarten
43,00 € ohne Ermäßigung
(1 Zone 31,00 €)
32,50 € ermäßigt (1
Zone 23,50 €)
37,00 €
9-Uhr-Monatskarte ( 1 Zone 27,00 €)
19,00 € Schülerticket
für 6 Zonen
Einzelfahrscheine
1,50 € Einzelfahrschein
(1,00 € ermäßigt)
3,00 € Tageskarte (2,00
€ ermäßigt)