Beschlussvorlage - 1114/05-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Bewilligung zur Leistung überplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungshaushaltes 2005 in Höhe von 75.000,00 EUR für die vorfristige Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 13.12.2005
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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08.12.2005
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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13.12.2005
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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§ 38 Abs. 3 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern § 52 der
Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Bewilligung zur Leistung
überplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungshaushaltes 2005 in Höhe von 75.000,00 EUR für die vorfristige Zahlung von
Sozialversicherungsbeiträgen |
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bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
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Begründung
Mit
dem Gesetz zur Änderung des Vierten und Sechsten Buches des Sozialgesetzbuches
vom 03.08.2005 (BGBl. I S 2269) wird die Fälligkeit für den
Gesamtsozialversicherungsbeitrag vom 01.01.2006 an neu geregelt. Künftig ist
der Gesamtsozialversicherungsbeitrag spätestens am drittletzten Bankarbeitstag
des Monats, in dem die Beschäftigung oder Tätigkeit, mit der das Arbeitsentgelt
oder Arbeitseinkommen erzielt wird, ausgeübt worden ist oder als ausgeübt gilt,
in der voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld fällig. Ein eventuell verbleibender
Restbetrag ist mit der nächsten Fälligkeit zu zahlen. Für das Jahr 2006
bedeutet diese Gesetzesregelung, dass die Gesamtversicherungsbeiträge für 12
Monate jeweils am drittletzten Bankarbeitstag des Monats anfallen werden.
Bisherige Regelungen in der Hansestadt Rostock legten fest, dass die
Sozialversicherungsbeiträge des Monats Dezember mit Kassenwirksamkeit Januar
das neue Haushaltsjahr belasten.
Um
künftig die jahresbezogene Verbuchung der Sozialversicherungsbeiträge zu
gewährleisten, ist die Bereitstellung finanzieller Mittel für die Abführungen
an die Versicherungsträger noch im Haushaltjahr 2005 erforderlich. Für die
Stadtverwaltung insgesamt müssen in 2005 zusätzliche Mittel in Höhe von rd. 2,7
Mio Euro aufgebracht werden, die im Rahmen des Deckungsringes Personalkosten
vorhanden sind. Die Stadtbibliothek als personalbudgetierte Einrichtung
benötigt hiervon 75.000,00 Euro.
In
der Stadtbibliothek Rostock wurde dem Antrag einer Mitarbeiterin zur
vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisse zugestimmt und der damit
verbundenen Gewährung der übertariflichen Leistung. Durch die Zahlung des
„Einmalbetrages“ und des Rentenminderungsausgleiches entstanden
zusätzliche Ausgaben die bei der Planung des Budgets nicht berücksichtigt werden
konnten.
Begründung
der vorgesehenen Mehrausgabe
unabweisbar:
Die Zahlungspflicht ist aufgrund der gesetzlichen
Bestimmungen umzustellen.
Die
Geschäftsanweisung zur Budgetierung der Personalausgaben regelt, dass
unvorhersehbare Mehrausgaben, nach Prüfung der Ursachen aus dem Sonderbudget
Personalausgaben abgedeckt werden. Da die Ursachen für die Mehrausgaben auf
Entscheidungen im laufenden Haushaltsjahr zurückzuführen sind, die für den
Bereich der gesamten Verwaltung gelten, war eine Berücksichtigung in der
Budgetplanung nicht möglich.
unvorhersehbar:
Die Änderung
des Vierten und Sechsten Buches SGB (BGBL. I S 2269) war nicht vorhersehbar
In
der Stadtbibliothek Rostock wurde dem Antrag einer Mitarbeiterin zur
vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisse zugestimmt und der damit
verbundenen Gewährung der übertariflichen Leistung. Durch die Zahlung des
„Einmalbetrages“ und des Rentenminderungsausgleiches entstanden
zusätzliche Ausgaben die bei der Planung des Budgets nicht berücksichtigt
werden konnten.
Nachweis der Deckung durch das Teilbudget-Nr. 01.4010
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laut Budgetplan 2005 |
Soll per 17.11.2005 |
Differenz |
Einnahmen in EUR |
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Ausgaben in EUR |
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Zuschuss/Überschuss in EUR |
Deckung aus Minderausgaben
Haushaltsstelle |
Betrag in EUR |
01.5501.4111 |
75.000,00 |
Bezeichnung der Haushaltsstelle |
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Ausgleichsabgabe
ZMV |
Begründung der Minderausgaben
Nach § 15 Abs. 4 der
Satzung der Zusatzversorgungskasse Mecklenburg-Vorpommern ist bei einem
Betriebsübergang für die ausgeschiedenen Pflichtversicherten ein anteiliger
Ausgleichbetrag an die Zusatzversorgungskasse zu zahlen. Die Höhe entspricht
dem Barwert der im Zeitpunkt der Beendigung der Mitgleidschaft auf ihr
lastenden Verpflichtungen.
Für die 2005 vorgesehene
Ausgliederung der Sportplätze Dammerower Weg sind 75.000 EUR veranschlagt.
Durch den nicht erfolgten Betriebsübergang können die Mittel zur Deckung der
Mehrausgaben im Budgetring 01.3520 bereitgestellt werden.
Roland
Methling