Beschlussvorlage - 1102/05-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Bewilligung zur Leistung überplanmäßiger Ausgaben in Höhe von 415.000,00 EUR für die vorfristige Zahlung von Sozialversicherungsbeträgen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 13.12.2005
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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08.12.2005
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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13.12.2005
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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§ 5 Abs. 3 Hauptsatzung der
Hansestadt Rostock |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Bewilligung zur Leistung
überplanmäßiger Ausgaben in Höhe von 415.000,00 EUR für die vorfristige
Zahlung von Sozialversicherungsbeträgen |
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bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
keine |
keine |
keine |
finanzielle
Auswirkungen |
Mehrausgaben:
HHST 01.3300.4140 bis 01.3300.4450
415.000,00 EUR Deckung: HHST 01.4070.4111
415.000,00 EUR |
Begründung
Mit dem Gesetz zur Änderung
des Vierten und Sechsten Buches Sozialgesetzbuch vom 03.08.2005 (BGBl. I S.
2269) wird die Fälligkeit für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag vom
01.01.2006 an neu geregelt. Künftig ist der Gesamtsozialversicherungsbeitrag
spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats, in dem die Beschäftigung
oder Tätigkeit, mit der das Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erzielt wird,
ausgeübt worden ist oder als ausgeübt gilt, in voraussichtlicher Höhe der
Beitragsschuld fällig. Ein eventuell verbleibender Restbetrag ist mit der
nächsten Fälligkeit zu zahlen. Für das Jahr 2006 bedeutet diese
Gesetzesregelung, dass die Gesamtsozialversicherungsbeiträge für 12 Monate
jeweils am drittletzten Bankarbeitstag des Monats anfallen werden. Bisherige
Regelungen in der Hansestadt Rostock legten fest, dass die
Sozialversicherungsbeiträge des Monats Dezember mit Kassenwirksamkeit Januar
das neue Haushaltsjahr belasten. Um künftig eine jahresbezogene Verbuchung der
Sozialversicherungsbeiträge zu gewährleisten, ist die Bereitstellung
finanzieller Mittel für die Abführungen an die Versicherungsträger noch im
Haushaltsjahr 2005 erforderlich. Für die
Stadtverwaltung insgesamt
müssen in 2005 zusätzliche Mittel in Höhe von rund 2,7 Mio EUR aufgebracht
werden, die im Rahmen des Deckungsringes Personalkosten vorhanden sind. Das
Volkstheater Rostock - als personalbudgetierte Einrichtung - benötigt hiervon
415.000 EUR.
Begründung der vorgesehenen
Mehrausgabe
unabweisbar
Die Zahlungspflicht ist
aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen umzustellen.
unvorhersehbar
Die Änderung des Vierten und
Sechsten Buches SGB (BGBl. I S 2269) war nicht vorhersehbar.
Nachweis der Deckung durch das Teilbudget-Nr. 01.4010
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laut Budgetplan |
Soll per 10.11.2005 |
Differenz |
Einnahmen in EUR |
418.200,00 |
340.924,57 |
77.275,43 |
Ausgaben in EUR |
92.705.300,00 |
72.127.138,87 |
20.578.161,13 |
Zuschuss/Überschuss in EUR |
-92.287.100,00 |
-71.786.214,30 |
-20.500.885,70 |
Deckung aus Minderausgaben
Haushaltsstelle 01.4070.4111 |
Betrag in EUR 415.00,00 |
Bezeichnung der
Haushaltsstelle Ausgleichsabgabe
Zusatzversorgungskasse Mecklenburg-Vorpommern |
Begründung
Nach § 15 Abs. 4 der Satzung
der Zusatzversorgungskasse Mecklenburg-Vorpommern ist bei einem
Betriebsübergang, für die ausgeschiedenen Pflichtversicherten ein anteiliger
Ausgleichsbetrag in Höhe des Barwertes der im Zeitpunkt der Beendigung der
Mitgliedschaft auf ihr lastenden Verpflichtungen zu zahlen. Im Zusammenhang mit
der geplanten Ausgliederung der Jugendzentren zum 30.06.2005 sind im
Haushaltsplan 2005 Mittel für die Zahlung der Ausgleichsabgabe veranschlagt.
Aufgrund der Verschiebung des Zeitpunktes der Ausgliederung können die Mittel
zur Deckung der Mehrausgaben für die vorfristige Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
bereitgestellt werden.
Roland Methling