Beschlussvorlage - 1097/05-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Bewilligung überplanmäßiger Ausgaben im Vermögenshaushalt 2005 in Höhe von 204.200,00 ? für das Vorhaben Sanierung und Erweiterung von Löschwasserleitungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 13.12.2005
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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08.12.2005
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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13.12.2005
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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§ 52 Kommunalverfassung
Mecklenburg-Vorpommern § 5 Abs. 3 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Bewilligung überplanmäßiger Ausgaben im
Vermögenshaushalt 2005 in Höhe von 204.200,00 € für das Vorhaben
Sanierung und Erweiterung von Löschwasserleitungen |
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bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
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Begründung
Haushaltsstelle |
Haushaltsjahr |
Betrag in EUR |
02.6300.94100010 |
2005 |
204.200,00 |
Bezeichnung der Haushaltsstelle |
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Sanierung und Erweiterung von Löschwasserleitungen |
1. Berechnung der Gesamtausgaben
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in EUR |
Haushaltsansatz und Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr |
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154.938,47 |
bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen |
+ |
0 |
unechte Deckungsfähigkeit |
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echte
Deckungsfähigkeit |
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neu beantragte Haushaltsüberschreitung (Netto) |
+ |
204.200,00 |
Summe der voraussichtlichen
Gesamtausgabe |
= |
359.138,47 |
Begründung
der vorgesehenen Mehrausgabe
unabweisbar:
Der Hansestadt Rostock obliegt als Pflichtaufgabe der
abwehrende Brandschutz und die Hilfeleistungen im Stadtgebiet. Sie hat dazu
nach § 2 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der
Feuerwehren (BrSchG) für Mecklenburg-Vorpommern vom 14.11.1991 (GVOBL S. 426)
insbesondere die Löschwasserversorgung sicherzustellen.
Dies erfolgt in der Hansestadt Rostock hauptsächlich durch das zusätzliche Mitführen der erforderlichen Löschwassermengen über das Trinkwassersystem des Warnow-Wasser- und Abwasserverbandes (WWAV). Dafür hat die Hansestadt Rostock am 10.06.1997 mit dem WWAV und der Eurawasser Nord GmbH (EWR) einen Vertrag über die Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung in der Hansestadt Rostock – Hydrantenvertrag – abgeschlossen. Darin ist geregelt, dass die EWR das Feuerlöschsystem zu warten und instand zu halten hat. Bei Störungen oder Schäden erfolgen Reparatur, Ersatz oder Sanierung. Dafür ist im Vermögenshaushalt des Tief- und Hafenbauamtes die HHSt 02.6300.94100010 mit zurzeit jährlich 100 T€ eingerichtet worden. Änderungen oder Ergänzungen des mit der öffentlichen Trinkwasserversorgung verbundenen Feuerlöschsystems erfolgen von Fall zu Fall aufgrund gesonderter Vereinbarungen.
Es ist erforderlich noch in diesem Jahr Vereinbarungen mit der Eurawasser Nord GmbH für folgende Vorhaben abzuschließen:
1. Löschwasserbereitstellung Strandstraße
2. Löschwasserbereitstellung Doberaner Platz
1.) unvorhersehbar:
Die Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mbH hatte für das 2. Halbjahr 2005 die Umgestaltung des Ostabschnittes der Strandstraße geplant. Dort verläuft eine löschwasserführende Trinkwasserleitung DN 200 aus Asbestzement. Zu deren Sanierung vor dem Straßenausbau hat sich die EWR erst im II. Quartal dieses Jahres entschieden, um nachträgliche Rohrbrüche (vgl. Kröpeliner Straße) auszuschließen. Diese Maßnahme war bei der Haushaltsplanaufstellung für das Jahr 2005 nicht bekannt.
Die Kostenteilung zwischen der Hansestadt Rostock und der EWR erfolgt prozentual anhand eines abgestimmten Kostenteilungsschlüssels je nach Menge des über die Trinkwasserleitung mitgeführten Löschwassers.
Die Finanzierung erfolgt über eine Kostenteilungsvereinbarung zwischen der Hansestadt Rostock und Eurawasser Nord GmbH.
2.) unvorhersehbar
Im Zusammenhang mit der 2006 geplanten Umgestaltung des Doberaner Platzes als Baumaßnahme der Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mbH sind vorhandene löschwasserführende Trinkwasserleitungen um zu verlegen. Da diese Leitungen die Gleiskehre der Straßenbahn unterkreuzen, diese Gleise noch in diesem Jahr durch die Rostocker Straßenbahn AG (RSAG) erneuert werden, musste sich die EWR entscheiden, vorher die Trinkwasserleitungen neu zu verlegen. Die o.g. bauvorbereitenden Maßnahmen der RSAG und der EWR für den Doberaner Platz waren zur Haushaltsplanaufstellung für das Jahr 2005 nicht bekannt. Die Kostenteilung zwischen der Hansestadt Rostock und der EWR erfolgt prozentual anhand eines abgestimmten Kostenteilungsschlüssels je nach Menge des über die Trinkwasserleitung mitgeführten Löschwassers.
Die Finanzierung erfolgt über eine Kostenteilungsvereinbarung zwischen der Hansestadt Rostock und Eurawasser Nord GmbH.
2. Nachweis der Deckung durch Minderausgaben
Haushaltsstelle |
Bezeichnung der Haushaltsstelle |
02.6300.94600006 |
Ersatzneubau Bahnübergang Neubrandenburger Straße |
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in EUR |
Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr |
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455.725,91 |
bisher bereitgestellte Mittel für andere Haushaltsstellen |
./. |
140.000,00 |
bereits angeordnete Mittel für o. a. Haushaltsstelle |
./. |
111.522,17 |
noch zur Verfügung stehende
Mittel für o. a. Haushaltsjahr |
= |
204.203,74 |
als Deckungsquelle eingesetzt |
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204.200,00 |
Begründung
der Minderausgaben
Im Vermögenshaushalt des Tief- und Hafenbauamtes wurden finanzielle Mittel für die Haushaltsstelle 02.6300.94600006 - "Ersatzneubau Bahnübergang Neubrandenburger Straße mit Anbindung an das GE Kassebohm" in Höhe von 395.725,91 € als Haushaltsausgaberest aus 2004 geführt, die für die finanzielle Begleichung der gemäß Planungsvereinbarung mit der Deutschen Bahn AG beauftragten Planung vorgehalten wurden. Seitens der Deutschen Bahn AG wurde der Hansestadt Rostock mit Schreiben vom 18.05.2005 mitgeteilt, dass die Planung aufgrund fehlender Mittel bei der Bahn vorübergehend unterbrochen werden muss und die noch offenen Leistungen bis 2007 ruhen. Der weitere Fortgang der Arbeiten ist deshalb gegenwärtig nicht absehbar.
Roland
Methling