Beschlussvorlage - 1097/05-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

1097/05-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

66,20

Beschlussvorschriften

Datum

§ 52 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern

§ 5 Abs. 3 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

 

22.11.2005

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Hauptausschuss

13.12.2005 17:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Finanzausschuss

08.12.2005 17:00

VI, gez. Grüttner

 

Gegenstand

beteiligt

Bewilligung überplanmäßiger Ausgaben im Vermögenshaushalt 2005 in Höhe von 204.200,00 € für das Vorhaben Sanierung und Erweiterung von Löschwasserleitungen

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

 

 

 

 

Beschlussvorschlag

Die Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger Ausgaben wird für folgende Haushaltsstelle erteilt: 02.6300.94100010 Sanierung und Erweiterung von Löschwasserleitungen in Höhe von 204.200,00 €. Die Ausgaben werden gedeckt aus der Haushaltsstelle 02.6300.94600006 Ersatzneubau Bahnübergang Neubrandenburger Straße in Höhe von 204.200,00 €.

 

 

finanzielle Auswirkungen

Mehrausgaben bei der Haushaltsstelle 02.6300.94100010 Sanierung und Erweiterung von Löschwasserleitungen: 204.200,00 €

Deckung durch Minderausgaben bei der Haushaltsstelle 02.6300.94600006 Ersatzneubau Bahnübergang Neubrandenburger Straße: 204.200,00 €

 

 

 

Begründung

 

Haushaltsstelle

Haushaltsjahr

Betrag in EUR

02.6300.94100010

2005

204.200,00

Bezeichnung der Haushaltsstelle

Sanierung und Erweiterung von Löschwasserleitungen

 

1.  Berechnung der Gesamtausgaben

 

 

in EUR

Haushaltsansatz und Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr

 

154.938,47

bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen

+

0

      unechte Deckungsfähigkeit

 

 

      echte Deckungsfähigkeit

 

 

neu beantragte Haushaltsüberschreitung (Netto)

+

204.200,00

 

Summe der voraussichtlichen Gesamtausgabe

=

359.138,47

 

 

Begründung der vorgesehenen Mehrausgabe

 

 

unabweisbar:

Der Hansestadt Rostock obliegt als Pflichtaufgabe der abwehrende Brandschutz und die Hilfeleistungen im Stadtgebiet. Sie hat dazu nach § 2 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (BrSchG) für Mecklenburg-Vorpommern vom 14.11.1991 (GVOBL S. 426) insbesondere die Löschwasserversorgung sicherzustellen.

Dies erfolgt in der Hansestadt Rostock hauptsächlich durch das zusätzliche Mitführen der erforderlichen Löschwassermengen über das Trinkwassersystem des Warnow-Wasser- und Abwasserverbandes (WWAV). Dafür hat die Hansestadt Rostock am 10.06.1997 mit dem WWAV und der Eurawasser Nord GmbH (EWR) einen Vertrag über die Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung in der Hansestadt Rostock – Hydrantenvertrag – abgeschlossen. Darin ist geregelt, dass die EWR das Feuerlöschsystem zu warten und instand zu halten hat. Bei Störungen oder Schäden erfolgen Reparatur, Ersatz oder Sanierung. Dafür ist im Vermögenshaushalt des Tief- und Hafenbauamtes die HHSt 02.6300.94100010 mit zurzeit jährlich 100 T€ eingerichtet worden. Änderungen oder Ergänzungen des mit der öffentlichen Trinkwasserversorgung verbundenen Feuerlöschsystems erfolgen von Fall zu Fall aufgrund gesonderter Vereinbarungen.

 

Es ist erforderlich noch in diesem Jahr Vereinbarungen mit der Eurawasser Nord GmbH für folgende Vorhaben abzuschließen:

1.       Löschwasserbereitstellung Strandstraße

2.       Löschwasserbereitstellung Doberaner Platz

 

1.) unvorhersehbar:

Die Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mbH hatte für das 2. Halbjahr 2005 die Umgestaltung des Ostabschnittes der Strandstraße geplant. Dort verläuft eine löschwasserführende Trinkwasserleitung DN 200 aus Asbestzement. Zu deren Sanierung vor dem Straßenausbau hat sich die EWR erst im II. Quartal dieses Jahres entschieden, um nachträgliche Rohrbrüche (vgl. Kröpeliner Straße) auszuschließen. Diese Maßnahme war bei der Haushaltsplanaufstellung für das Jahr 2005 nicht bekannt.

Die Kostenteilung zwischen der Hansestadt Rostock und der EWR erfolgt prozentual anhand eines abgestimmten Kostenteilungsschlüssels je nach Menge des über die Trinkwasserleitung mitgeführten Löschwassers.

Die Finanzierung erfolgt über eine Kostenteilungsvereinbarung zwischen der Hansestadt Rostock und Eurawasser Nord GmbH.

 

 

2.) unvorhersehbar

Im Zusammenhang mit der 2006 geplanten Umgestaltung des Doberaner Platzes als Baumaßnahme der Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mbH sind vorhandene löschwasserführende Trinkwasserleitungen um zu verlegen. Da diese Leitungen die Gleiskehre der Straßenbahn unterkreuzen, diese Gleise noch in diesem Jahr durch die Rostocker Straßenbahn AG (RSAG) erneuert werden, musste sich die EWR entscheiden, vorher die Trinkwasserleitungen neu zu verlegen. Die o.g. bauvorbereitenden Maßnahmen der RSAG und der EWR für den Doberaner Platz waren zur Haushaltsplanaufstellung für das Jahr 2005 nicht bekannt. Die Kostenteilung zwischen der Hansestadt Rostock und der EWR erfolgt prozentual anhand eines abgestimmten Kostenteilungsschlüssels je nach Menge des über die Trinkwasserleitung mitgeführten Löschwassers.

Die Finanzierung erfolgt über eine Kostenteilungsvereinbarung zwischen der Hansestadt Rostock und Eurawasser Nord GmbH.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.  Nachweis der Deckung durch Minderausgaben

 

 

Haushaltsstelle

Bezeichnung der Haushaltsstelle

02.6300.94600006

Ersatzneubau Bahnübergang Neubrandenburger Straße

 

 

 

in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr

 

455.725,91

bisher bereitgestellte Mittel für andere Haushaltsstellen

./.

140.000,00

bereits angeordnete Mittel für o. a. Haushaltsstelle

./.

111.522,17

noch zur Verfügung stehende Mittel für o. a. Haushaltsjahr

=

204.203,74

als Deckungsquelle eingesetzt

 

204.200,00

 

 

Begründung der Minderausgaben

Im Vermögenshaushalt des Tief- und Hafenbauamtes wurden finanzielle Mittel für die Haushaltsstelle 02.6300.94600006 - "Ersatzneubau Bahnübergang Neubrandenburger Straße mit Anbindung an das GE Kassebohm" in Höhe von 395.725,91 € als Haushaltsausgaberest aus 2004 geführt, die für die finanzielle Begleichung der gemäß Planungsvereinbarung mit der Deutschen Bahn AG beauftragten Planung vorgehalten wurden. Seitens der Deutschen Bahn AG wurde der Hansestadt Rostock mit Schreiben vom 18.05.2005 mitgeteilt, dass die Planung aufgrund fehlender Mittel bei der Bahn vorübergehend unterbrochen werden muss und die noch offenen Leistungen bis 2007 ruhen. Der weitere Fortgang der Arbeiten ist deshalb gegenwärtig nicht absehbar.

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

 

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Beschlüsse

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08.12.2005 - Finanzausschuss

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13.12.2005 - Hauptausschuss