Beschlussvorlage - 1093/05-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Bewilligung zur Leistung überplanmäßiger Ausgaben des Jugendamtes in Höhe von 241.700 EUR für Leistungen der Jugendhilfe in Einrichtungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 06.12.2005
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss
|
|
|
|
01.12.2005
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
|
|
|
06.12.2005
| |||
|
06.12.2005
|
HANSESTADT ROSTOCK
|
Nummer |
|
|
DER OBERBÜRGERMEISTER |
|||
Amt |
|||
|
|||
Beschlussvorschriften |
Datum |
||
§ 5 Abs. 3 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock |
|||
Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
|
|
|||
Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
|
|
|||
Gegenstand |
beteiligt |
||
Bewilligung
zur Leistung überplanmäßiger Ausgaben des Jugendamtes in Höhe von 241.700 EUR
für Leistungen der Jugendhilfe in Einrichtungen |
|
bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
|
|
|
finanzielle
Auswirkungen |
Mehrausgaben: HHST 01.46430001.7700 241.700 EUR Deckung: HHST 01.9110.8081 241.700 EUR |
Begründung
In den letzten 2 Monaten ist
eine Zunahme der Bewilligungen bei der Kostenübernahme des Elternbeitrages
einschließlich der Verpflegungskosten zu verzeichnen.
Die Auswertung des
Erfüllungstandes dieser Haushaltsposition weist zum 31.12.2005 erhebliche
Mehrausgaben aus. Die freien Träger und Tagesmütter haben Anspruch auf Zahlung
der Zuweisungen zum Monatsbeginn. Um die gesetzlichen Zahlungsverpflichtungen
der Hansestadt Rostock zu gewährleisten, ist es dringend erforderlich das der
Hauptausschuss
die überplanmäßige
Bewilligung in seiner Sitzung am 15.11.2005 genehmigt.
Haushaltsstelle |
Haushaltsjahr |
Betrag
in EUR |
01.46430001.7700 |
2005 |
241.700 |
Bezeichnung
der Haushaltsstelle |
||
Leistungen der Jugendhilfe
in Einrichtungen |
1. Berechnung
der Gesamtausgaben
|
|
in EUR |
|
|
2.500.000 |
||
bisherige
genehmigte Ansatzüberschreitungen |
+ |
||
neu
beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt |
+ |
241.700 |
|
davon: - Haushaltsüberschreitung netto |
|
|
|
- Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer |
|
|
|
Summe
der voraussichtlichen Gesamtausgabe |
= |
2.741.700 |
Begründung der vorgesehenen Mehrausgabe
unabweisbar:
Nach § 21 KiföG M-V ist die Hansestadt Rostock als örtlicher Träger der
öffentlichen Jugendhilfe zur Übernahme des Elternbeitrages einschließlich der
Verpflegungskosten abzüglich der häuslichen Ersparnis verpflichtet, wenn den
Eltern eine Kostenbeteiligung nicht oder nur anteilig zuzumuten ist.
unvorhersehbar:
In der Haushaltsstelle
46430001. 7700 - Leistungen der Jugendhilfe in Einrichtungen, sind im Haushaltsjahr 2005 Mittel in Höhe von
2.500.000 EUR geplant. Das war eine Steigerung gegenüber 2004 in Höhe von 530.000 EUR. Zur Planung 2005 waren die
Auswirkungen des § 21 KiföG M-V (neben der ganz oder teilweisen Kostenübernahme
nach § 90 SGB VIII, neu die Übernahme von Verpflegungskosten und die soziale
Staffelung) und der arbeitsmarktpolitischen Gesetze noch nicht berechenbar.
Bei den ganz- oder teilweisen
Kostenübernahmen ist ein Anstieg gegenüber 2004 von 20,8% auf 23,2% zu
verzeichnen, das ist eine Steigerung von monatlich rd. 270
Kostenübernahmefällen. Für die soziale Staffelung wurden bislang rd. 60.100 EUR
und für die Übernahme von Verpflegungskosten bis einschließlich November 2005
120.000 EUR verausgabt.
2. Nachweis der Deckung durch das Teilbudget -
Nr. 019110
|
laut
Budgetplan |
Soll
per 10.11.2005 |
Differenz |
Einnahmen in EUR |
0,00 |
12.961,12 |
12.961,12 |
Ausgaben in EUR |
80.178.700 |
66.066.563,87 |
14.112.136,13 |
Zuschuss/Überschuss in EUR |
80.178.700 |
66.053.602,75 |
14.125.097,25 |
2.1 Deckung aus Minderausgaben
Haushaltsstelle |
Betrag
in EUR |
01.9110.8081 |
241.700 |
Bezeichnung
der Haushaltsstelle |
|
Zinsausgaben für
Kassenkredite |
Begründung
der Minderausgaben
Die Zinsausgaben für Kassenkredite wurden aufgrund der Bestände des
Verwahr- und Vermögenshaushaltes, den zeitversetzten Kreditaufnahmen mit
Laufzeiten bis in das Folgejahr und den günstigen Zinskonditionen am Geldmarkt
nicht in der geplanten Höhe in Anspruch genommen.
Roland
Methling