Beschlussvorlage - 1093/05-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

1093/05-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

51,20

Beschlussvorschriften

Datum

§ 5 Abs. 3 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

 

22.11.2005

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Hauptausschuss

06.12.2005 17:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Finanzausschuss

01.12.2005 17:00

V, gez. Dr. Nitzsche

 

Gegenstand

beteiligt

Bewilligung zur Leistung überplanmäßiger Ausgaben des Jugendamtes in Höhe von 241.700 EUR für Leistungen der Jugendhilfe in Einrichtungen

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

 

 

 

 

Beschlussvorschlag

Die Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger Ausgaben wird für folgende Haushaltsstelle erteilt:

 

01.46430001.7700   Leistungen der Jugendhilfe in Einrichtungen         241.700 EUR

 

Die Mehrausgaben werden gedeckt durch:

 

01.9110.8081           Zinsausgaben für Kassenkredite                           241.700 EUR

 

 

finanzielle Auswirkungen

Mehrausgaben:   HHST 01.46430001.7700      241.700 EUR

 

Deckung:             HHST 01.9110.8081              241.700 EUR  

 

 

Begründung

 

In den letzten 2 Monaten ist eine Zunahme der Bewilligungen bei der Kostenübernahme des Elternbeitrages einschließlich der Verpflegungskosten zu verzeichnen.

Die Auswertung des Erfüllungstandes dieser Haushaltsposition weist zum 31.12.2005 erhebliche Mehrausgaben aus. Die freien Träger und Tagesmütter haben Anspruch auf Zahlung der Zuweisungen zum Monatsbeginn. Um die gesetzlichen Zahlungsverpflichtungen der Hansestadt Rostock zu gewährleisten, ist es dringend erforderlich das der Hauptausschuss

die überplanmäßige Bewilligung in seiner Sitzung am 15.11.2005 genehmigt.

 

 

Haushaltsstelle

Haushaltsjahr

Betrag in EUR

01.46430001.7700

2005

241.700

Bezeichnung der Haushaltsstelle

Leistungen der Jugendhilfe in Einrichtungen

 

 

1.    Berechnung der Gesamtausgaben

 

 

in EUR

Haushaltsansatz für o. a. Haushaltsjahr

 

2.500.000

bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen

+

     

neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt

+

241.700

davon:

-      Haushaltsüberschreitung netto


     

 

 

-      Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer

     

 

 

Summe der voraussichtlichen Gesamtausgabe

=

2.741.700

 

 

Begründung der vorgesehenen Mehrausgabe

 

unabweisbar:

Nach § 21 KiföG M-V ist die Hansestadt Rostock als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Übernahme des Elternbeitrages einschließlich der Verpflegungskosten abzüglich der häuslichen Ersparnis verpflichtet, wenn den Eltern eine Kostenbeteiligung nicht oder nur anteilig zuzumuten ist.

unvorhersehbar:

In der Haushaltsstelle 46430001. 7700 - Leistungen der Jugendhilfe in Einrichtungen,  sind im Haushaltsjahr 2005 Mittel in Höhe von 2.500.000 EUR geplant. Das war eine Steigerung gegenüber 2004 in Höhe von  530.000 EUR. Zur Planung 2005 waren die Auswirkungen des § 21 KiföG M-V (neben der ganz oder teilweisen Kostenübernahme nach § 90 SGB VIII, neu die Übernahme von Verpflegungskosten und die soziale Staffelung) und der arbeitsmarktpolitischen Gesetze noch nicht berechenbar.

 

Bei den ganz- oder teilweisen Kostenübernahmen ist ein Anstieg gegenüber 2004 von 20,8% auf 23,2% zu verzeichnen, das ist eine Steigerung von monatlich rd. 270 Kostenübernahmefällen. Für die soziale Staffelung wurden bislang rd. 60.100 EUR und für die Übernahme von Verpflegungskosten bis einschließlich November 2005 120.000 EUR verausgabt.  

 

 

2.    Nachweis der Deckung durch das Teilbudget - Nr. 019110

 

laut Budgetplan

Soll per 10.11.2005

Differenz

Einnahmen in EUR

0,00

12.961,12

12.961,12

Ausgaben in EUR

80.178.700

66.066.563,87

14.112.136,13

Zuschuss/Überschuss in EUR

80.178.700

66.053.602,75

14.125.097,25

 

2.1  Deckung aus Minderausgaben

Haushaltsstelle

Betrag in EUR

01.9110.8081

241.700

Bezeichnung der Haushaltsstelle

Zinsausgaben für Kassenkredite

Begründung der Minderausgaben

Die Zinsausgaben für Kassenkredite wurden aufgrund der Bestände des Verwahr- und Vermögenshaushaltes, den zeitversetzten Kreditaufnahmen mit Laufzeiten bis in das Folgejahr und den günstigen Zinskonditionen am Geldmarkt nicht in der geplanten Höhe in Anspruch genommen.

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

 

 

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Beschlüsse

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01.12.2005 - Finanzausschuss

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06.12.2005 - Hauptausschuss

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06.12.2005 - Hauptausschuss