Beschlussvorlage - 1077/05-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

1077/05-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

62,61,66,67,73

Beschlussvorschriften

Datum

§ 22 Abs. (2) Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern

22.11.2005

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

01.02.2006 16:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Bau- und Planungsausschuss

20.12.2005 17:00

VI, gez. Grüttner

 

Gegenstand

beteiligt

Kategorienliste der Garagenstandorte in der Hansestadt Rostock

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

Bürgerschaftsbeschluss Nr. 0380/00-BV

keine

keine

 

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beschließt die Kategorienliste der Garagenstandorte in der Hansestadt Rostock auf stadteigenen Flächen mit dem Stand März 2005.

Diese Liste wird im 5-Jahres-Zyklus erneut zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

 

finanzielle Auswirkungen

keine

 

Begründung

Im Jahre 2000 erfolgte die Beschlussfassung der Kategorienliste von Garagenstandorten in der Hansestadt Rostock auf stadteigenen Flächen mit dem Stand: April 2000 (Nr. des Beschlusses 0380/00 – BV)

Der Beschluss beinhaltete weiterhin, dass diese Liste im 5-Jahres-Zyklus erneut zur Beschlussfassung der Bürgerschaft vorzulegen ist.

 

Die Prüfung und Überarbeitung der Kategorienliste ist mit allen verantwortlichen Fachämtern erfolgt. Die als Anlage beigefügte neue Liste ordnet die Standorte in fünf Kategorien ein.

 

I           bis 2020 sicher

II          bis 2015 sicher

III          bis 2010 sicher

IV         kurzfristige Inanspruchnahme möglich (2006 bis 2010)

V          derzeit ungeklärt

 

Die Hansestadt Rostock ist Eigentümerin aller Grundstücke der ausgewiesenen Garagenstandorte. Die Verwaltung und Bewirtschaftung erfolgt teilweise durch die WIRO GmbH und teilweise durch das Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt.

Die Kategorienliste dokumentiert den heutigen Ist- und Erkenntnisstand. Aufgrund der gesellschaftlichen Entwicklung und Stadtentwicklung unterliegt sie jedoch Veränderungen. Sie wird deshalb kontinuierlich weitergeführt und aktualisiert. In einem Zyklus von fünf Jahren ist sie der Bürgerschaft erneut zur Beschlussfassung vorzulegen.

Die entsprechenden Ortsbeiräte wurden beteiligt. Ihre Zustimmung liegt vor.

 

Roland Methling

Anlagen(Flurkarten) liegen nur in Papierform vor


lfd.

Name des

Gemarkung

Flur-

Kategorie

 

 

 Nr.

Garagenstandortes

Flur

stück

I

II

III

IV

 V

Grund

Bemerkung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1

Ratsplatz/Elisabethwiese

FB II

239/16

 

 

 

 x

 

Städtebauliche Neuordnung

Geplante städtebauliche Neuordnung durch Amt 67: Planung zur Freiraumentwick-lungskonzeption für das Schul-grundstück W.-Lindemann-Schule ("Kinder-Campus Elisabethwiese"). Neuordnung der Stellplätze u. Randbebauung des Ratsplatzes.

2

Kobertstraße

FB II

4543/12

 

 

X

 

 

Städtebauliche Neuordnung

Bebauung nach § 34 BauGB möglich. Option Bahnunterführung.

3

Südstadt E.-Schlesinger-Str.

FB III

170/5

 

 

X

 

 

Städtebauliche Neuordnung

 

4

Südstadt E.-Schlesinger-Str.

FB III

317/10

 

 

X

 

 

Städtebauliche Neuordnung

Erweiterung Kringelgrabenpark

5

Südstadt Schwaaner Landstr.

FB III

281/1

 

 

X

 

 

Städtebauliche Neuordnung

Bebauung nach § 34 BauGB möglich.

6

Südstadt Buswendeschleife Nobelstraße

FB III

461/765

X

 

 

 

 

 

 

7

Th.-Münzer-Platz

FB IV

547/2

 

X

 

 

 

Städtebauliche Neuordnung

 

8

Th.-Münzer-Platz

FB IV

546

 

X

 

 

 

Städtebauliche Neuordnung

 

9

Reutershagen/Rahnstädter Weg

FB IV

144/28, 144/33

 

 

X

 

 

Städtebauliche Neuordnung

B-Plan 07.GE.51.

10

Reutershagen/Wiener Platz

FB V

48/2, 52/6

X

 

 

 

 

 

 

11

Reutershagen/J.-Haydn-Straße

FB V

287/3,   Teilfläche aus 307/3

X

 

 

 

 

 

 

12

Kuphalstraße

FB V

124/5, 123/1

 

 

 

X

 

Städtebauliche Neuordnung

Überplanung durch Amt 61 im Auftrag von Amt 62 zur weiteren Vermarktung der Flächen.

13

Neuer Friedhof

FB V

Teilfläche aus 753/3

 

 

X

 

 

Städtebauliche Neuordnung

im Rahmen der Festsetzung des B-Plans 08.W.131

14

Reutershagen/C.-Blenkle-Str.

FB V

1/6, 1/7, 1/9

X

 

 

 

 

 

 

15

Reutershagen/I.-III. BA.

FB V

103/5, 104/4, 366/4

 

 

X

 

 

 

 

16

Reutershagen/I.-III. BA.

FB V

98/4

 

 

X

 

 

 

 

17   (18)

Biestow                                          (Zufahrt)

Biestow

28/4     (38/2)

 

 

X

 

 

Städtebauliche Neuordnung

Der Garagenstandort ist auf Grund der Größe und der Lage nicht wohngebietstypisch und gehört aus städtebaulichen Gründen verlagert.

19

Reutershagen/B.-Bästlein-Str./M.-Thesen-Str.

Schutow

26/34

X

 

 

 

 

 

 

20

Reutershagen/E.-André-Str.

Schutow

26/72, 26/74

X

 

 

 

 

 

 

21

Reutershagen/M.-Maddalena-Str./M.-Thesen-Str. Block 170

Schutow

26/45

X

 

 

 

 

 

 

22

Reutershagen/F.-Weickert-Str./M.-Thesen-Str. Block 168/9

Schutow

26/47, 26/50

X

 

 

 

 

 

 

23

Reutershagen/W.-Schröder-Str.

Schutow

26/65, 26/66, 26/67, 26/68

X

 

 

 

 

 

 

24

Reutershagen/C.-Blenkle-Str.

Schutow

24/13

X

 

 

 

 

 

 

25

Reutershagen/C.-Blenkle-Str.

Schutow

26/39, 26/41

X

 

 

 

 

 

 

26

Industriegebiet Schmarl-Marienehe 1. + 2. BA

Marienehe

6/169

X

 

 

 

 

 

 

27

Warnemünde Weidenweg

Diedrichshagen

1/3, Teil aus 18 Gem. Warne-münde

 

X

 

 

 

Städtebauliche Neuordnung

 

28

Verbindungsweg Brinckmansdorf

Kassebohm Flur 4

Teilfläche aus 21/2, 22/2, 23/2, 24/2, 25, 26, 27, 28

 

X

 

 

 

Städtebauliche Neuordnung

 

29

Lübecker Straße

FB IV

508

X

 

 

 

 

 

 

30

Am Bahnhof Bramow

FB IV

385/5, 378

 

 

 

X

 

 

Abgängige Anlage. Fortbestand derzeit ungeklärt.

31

Hinter der C.-Hopp-Str.

FB IV

399/8, 398/1

 

 

X

 

 

 

Fortbestand unproblematisch Derzeit keine Planungsabsichten

32

Dalwitzhofer Weg

FB II

2099/5

 

X

 

 

 

 

Derzeit keine Planungsabsichten

33

Borenweg

FB II

3635/10

 

 

 

X

 

Städtebauliche Neuordnung

Städtebaulicher Missstand am Rande des Lindenparks, in unmittelbarer Nähe des Jüdischen Friedhofs. Eine Verlängerung der Mietverträge wurde bereits im Sept. 2002 (Liegenschaftsrunde 13.09.2002) abgelehnt u. der Rückbau durch die derzeitigen Nutzer verlangt.

34

Haedgestr./An d. Fischerbastion

FB II

1422/1

 

 

 

X

 

Städtebauliche Neuordnung

Städtebaulicher Missstand in unmittelbarer Nähe zum Kanonsberg. Standort im Sanierungsgebiet "Stadtzentrum Rostock". Im "Städtebaulichen Rahmenplan" (von der Bürgerschaft am 7.10.1998 beschlossen / Beschlussnr. 1681/62/1998) ist die Fläche als Grünfläche dargestelt. Daher ist ein Rückbau zu fordern.

35

Schwaaner Landstr.

FB III

257/1

 

 

 

X

 

Städtebauliche Neuordnung

B-Plan 09.WA.39. Wohnbaufläche festgesetzt. 

36

Am Barnst. Ring/E.-Mühsam-Str.

FB V

354

 

 

 

 

X

Städtebauliche Neuordnung

Nach Rückbau der Schule u. Teilvermarktung soll der zweite Teil des Grundstücks mit der Sporthalle ebenfalls vermarktet werden. In diesem Zusammenhang soll das Umfeld mit dem Garagenstandort ebenfalls städtebaulich neu geordnet werden. Unklar ist bisher der Fortbestand der Turnhalle u. des Sportplatzes. Zur Entwicklung der Sportanlagen u. die Einbeziehung des Umfeldes besteht noch weiterer Abstimmungsbedarf.

37

An der Hamburger Straße

Schutow

26/105

 

 

X

 

 

 

 

38

Toitenwinkler Weg

Gehlsdorf

106/34

 

 

X

 

 

Städtebauliche Neuordnung

Bebauung nach § 34 BauGB möglich. Wohnungsbau empfehlenswert.

39

Pressentinstraße

Gehlsdorf

123/24

 

 

 

X

 

Städtebauliche Neuordnung

Bebauung nach § 34 BauGB möglich. AZ 623V0040017 GZ 62.31-42

40

Wiesenweg

Warnemünde

1067/82

 

 

 

X

 

Städtebauliche Neuordnung

Die Flächen sollen im Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung der Ansiedlung von Funktionen zum Erhalt u. zur Förderung der touristischen Infrastruktur dienen (entsprechend bereits ortsansässiger Firmen). Vorschlag zur Grundstücksneu-ordnung für den westlichen Bereich des Wiesenwegs liegt seit 2003 vor. Garagenstandorte wiedersprechen der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung. Kein Erhalt sondern kurzfristiger Rückbau.

41

Komplex „Am Eckteich“

Rövershagen

166/18

 

 

 

X

 

 

Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Rövershagen als Wohnbaufläche dargestellt. 

42

Hinter Max-Reichpietsch-Str.

Rost. Heide (14)

89/11

 

 

 

X

 

Städtebauliche Neuordnung

Städtebaulicher Missstand durch ungeordnete Anhäufung von Garagen u. Nebengebäuden. Beeinträchtigung des wohnungsnahen Umfelds u. der Waldbereiche. Kurzfristiger Abriss u. Neugestaltung als Grünfläche (siehe hierzu auch Aussagen im Rahmenplan Markgrafenheide, Fortschreibung 2002)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Derzeit ungeklärt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

       Kurzfristige Inanspruchnahme möglich (2006-2010)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

       bis 2010 sicher

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

       bis 2015 sicher

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

       bis 2020 sicher

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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