Beschlussvorlage - 1021/05-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung des Beschlusses der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock Nr. 0331/05-A ?Erarbeitung eines Betriebskostenspiegels für die Hansestadt Rostock"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 01.02.2006
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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02.11.2005
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07.12.2005
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01.02.2006
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●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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22.11.2005
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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Kommunalverfassung § 22 Abs. 2 |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Aufhebung des Beschlusses der
Bürgerschaft der Hansestadt Rostock Nr. 0331/05-A „Erarbeitung eines
Betriebskostenspiegels für die Hansestadt Rostock" |
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bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
0331/05-A Erarbeitung eines
Betriebskostenspiegels |
keine |
0331/05-A Erarbeitung eines
Betriebskostenspiegels |
Beschlussvorschlag |
Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock hebt den
Beschluss Nr. 0331/05-A „Erarbeitung eines Betriebskostenspiegels für
die Hansestadt Rostock" auf. |
finanzielle
Auswirkungen |
Begründung
In der Stellungnahme des Oberbürgermeisters
zum Antrag Nr. 0331/05-A wurde unter Ziffer 2 darauf hingewiesen, dass die
Erstellung eines Betriebskostenspiegels (BKS) nur mit den in der Stadt
ansässigen Wohnungsunternehmen und weiteren Vermietern möglich ist, da nur
diese über die entsprechenden Daten der Betriebskosten je m² Wohnfläche für die
einzelnen Wohnungen verfügen. Deshalb waren die Aktivitäten des Bauamtes in
Umsetzung des Beschlusses der Bürgerschaft schwerpunktmäßig zunächst auf
Einzelgespräche mit dem Rostocker Haus- und Grundeigentümerverein e.V., dem
Verband Deutscher Makler, Landesverband Mecklenburg-Vorpommern sowie der WIRO
GmbH und den Wohnungsgenossenschaften gerichtet. Zugleich wurden auch
Arbeitskontakte mit dem Mieterverein Rostock e.V. hergestellt. Bei diesen Gesprächen
kristallisierte sich sehr schnell heraus, dass einerseits vornehmlich durch den
Mieterverein die Erstellung eines BKS auf grundsätzliche Zustimmung stieß,
während andererseits der Rostocker Haus- und Grundeigentümerverein e.V. und der
Landesverband der Deutschen Makler sowie die Wohnungsunternehmen die
Sinnhaftigkeit eines solchen Dokumentes prinzipiell infrage stellten.
Diese Sachlage veranlasste
dazu, am 30. Juni 2005 mit allen in die Erarbeitung eines BKS notwendigerweise
Einzubeziehenden eine inhaltliche Erörterung über die Realisierung des
Bürgerschaftsbeschlusses durchzuführen.
Im Verlaufe dieser Beratung
verfestigte sich die bereits aus den Einzelgesprächen erkennbare Tendenz, dass
die Wohnungswirtschaft die Erarbeitung eines BKS für nicht notwendig und
sinnvoll hält und demzufolge die erforderlichen Daten dieser Wohnzusatzkosten
je m² Wohnfläche nicht bereitstellen wird.
Begründet wurde diese einhellige Position mit folgenden Argumenten:
§
Betriebskosten
werden überwiegend nicht durch den Vermieter verursacht, sondern entstehen
durch das Eigentum am Grundstück und den bestimmungsmäßigen Gebrauch des
jeweiligen Gebäudes. Vermieter haben einen äußerst geringen Einfluss auf die
Preise und Gebühren anfallender Betriebskosten, da die Preiskalkulationen und
-festlegungen bei Ver- und Entsorger, der Kommune und anderen Dienstleistern
vorgenommen werden.
§
Wohnungsunternehmen
und Vermieter haben in den zurückliegenden Jahren ihre Möglichkeiten zur
Optimierung der Betriebskosten u.a. durch energie- und wassersparende Maßnahmen
in den Wohnungsbeständen oder für zurückgehendes Restmüllaufkommen
wahrgenommen. Die erreichten Einsparungen haben hingegen immer zu
Preissteigerungen der Ver- und Entsorger geführt, die von den Vermietern nicht
beeinflusst werden konnten.
§
ein
Betriebskostenspiegel eignet sich nicht als vergleichendes Instrument für
Wohnzusatzkosten, da diese von maßgeblichen Einflussfaktoren, wie Größe der
Wohnung, Anzahl der Wohnungen und Lage dieser im Gebäude, technische
Ausstattung und die dafür in Anspruch zu nehmenden Dienstleistungen, das
individuelle Nutzungs- und Gebrauchsverhalten der Mieter, der Grundstücksgröße,
der Anzahl der Bewohner, Größe der Familien und deren Verhaltensweisen abhängig
sind. Innerhalb dieser Faktoren verbergen sich eine Reihe weiterer, sehr
differenzierter Details, die die Höhe der Betriebskosten beeinflussen und zur
Individualität der Betriebskostenabrechnungen führt. Wirklich gleiche
Grundvoraussetzungen für einen Kostenvergleich seien nicht gegeben.
Zusammenfassend vertrat die
Wohnungswirtschaft die Position, dass Vergleiche von Ergebnissen aus den
Betriebskostenabrechnungen nur pauschale, jedoch nicht realistische Kosten
widerspiegeln. Damit wäre weder Transparenz, noch Vermeidung von Streitigkeiten
der Mietparteien erreicht. Zudem ergäbe sich daraus keine Verringerung der
eigentlichen Betriebskosten oder ein Beitrag zum Umweltschutz.
Diese Argumentation haben der
Rostocker Haus- und Grundeigentümerverein e.V. und die Wohnungsunternehmen in
einem gemeinsamen Schreiben vom 25.07.2005 nochmals dokumentiert. (siehe
Anlage)
Anstelle der Erarbeitung
eines BKS hat die Wohnungswirtschaft angeregt, einen überregionalen
„Preis- und Gebührenspiegel“ als Vergleichsdokument für Preise und
Gebühren, die als Betriebskosten entstehen, zu erstellen. Ein solcher
„Preis- und Gebührenspiegel“ hat allerdings nur mittelbar einen
Bezug zu den Betriebskosten je m² Wohnfläche. Er würde lediglich darstellen,
was beispielsweise in Rostock im Vergleich zu anderen Städten die
Wasserversorgung, die Müllbergung, die Straßenreinigung, die Grundsteuer oder
die Versorgung mit Gas für Heizung und Warmwasser kostet. Der tatsächliche
Verbrauch an Betriebskosten je m² Wohnfläche bliebe unberührt.
Die Erarbeitung eines Preis-
und Gebührenspiegels entspricht allerdings nicht dem Inhalt und Ziel des
Bürgerschaftsbeschlusses und kann nicht Aufgabe der Verwaltung sein.
Überregionale Vergleiche für diese Preise und Gebühren dürften bei
entsprechendem Interesse der Vermieter über deren Interessenverbände, wie
beispielsweise dem Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V. Hamburg -
Mecklenburg-Vorpommern - Schleswig-Holstein einzuholen sein.
Aufgrund der geschilderten
Sachlage kann der Beschluss der Bürgerschaft
nicht umgesetzt werden, da die Erstellung eines BKS nur durch
Bereitstellung der Daten aus den Betriebskostenabrechnungen der Vermieter
möglich ist.
Roland
Methling
Anlage