Beschlussvorlage - 1020/05-BV

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

1020/05-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

61,32.28,60,66,67,73

Beschlussvorschriften

Datum

§ 22 (3) KV M-V

§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 BauGB

 

26.10.2005

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

07.12.2005 16:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Ortsbeirat Gehlsdorf-Nordost (19)

Bau- und Planungsausschuss

14.11.2005 19:00

22.11.2005 17:00

VI, gez. Grüttner

 

Gegenstand

beteiligt

Satzung über die Klarstellung und Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Neu-Hinrichsdorf

Satzungsbeschluss

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

Keine

Keine

keine

 

Beschlussvorschlag

 

 

1.  Die während der öffentlichen Auslegung des Satzungsentwurfs vorgebrachten Anregungen von Bürgern, sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (Behörden) wurden mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.

 

2.  Auf Grund des § 34 Abs. 4, Nr.1 und 3 des BauGB 2004 beschließt die Bürgerschaft die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsteil Neu-Hinrichsdorf (Anlage 2).

 

3.  Die Begründung wird gebilligt (Anlage 3).

 

 

finanzielle Auswirkungen

keine

 

Begründung

 

Mit der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung werden die Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Neu-Hinrichsdorf klargestellt. Gleichzeitig wird eine geringfügige Ergänzung des Gebietes im südlichen Bereich durch Einbeziehung einer Außenbereichsfläche vorgenommen. Die einbezogene Fläche wird aufgrund der Satzung nach § 34 BauGB bebaubar. Die Eingriffe in Natur und Landschaft werden mit den Festsetzungen der Satzung ausgeglichen. Die vorhandenen Systeme der technischen Infrastruktur und der Erschließungsanlagen sind ohne Erweiterung nutzbar. Somit entsteht kein zusätzlicher Erschließungsaufwand.

 

 


 

Die Satzung trägt den Bauwünschen der Grundstückseigentümer Rechnung. Sie enthält für die Ergänzungsfläche einzelne Festsetzungen um sicherzustellen, dass die neue Bebauung sich in die vorhandene Umgebung einfügt. Die Träger öffentlicher Belange (Behörden) haben während der Betroffenenbeteiligung, die als öffentliche Auslegung vom 08.09.2005 bis 10.10.2005 durchgeführt wurde, keine Anregungen zum Satzungsinhalt vorgebracht.

 

Eine Umweltprüfung für die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung ist nach § 34 Abs. 5 BauGB nicht erforderlich.

 

Durch die Satzung entstehen keine Kosten für die Stadt.

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

14.11.2005 - Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof (19)

Erweitern

22.11.2005 - Bau- und Planungsausschuss

Erweitern

29.11.2005 - Bau- und Planungsausschuss

Erweitern

07.12.2005 - Bürgerschaft