Beschlussvorlage - 1020/05-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die Klarstellung und Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Neu-Hinrichsdorf - Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 07.12.2005
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof (19)
|
|
|
|
14.11.2005
| |||
●
Erledigt
|
|
Bau- und Planungsausschuss
|
|
|
|
22.11.2005
| |||
|
29.11.2005
| |||
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft
|
|
|
|
07.12.2005
|
HANSESTADT ROSTOCK
|
Nummer |
|
|
DER
OBERBÜRGERMEISTER |
|||
Amt |
|||
|
|||
Beschlussvorschriften |
Datum |
||
§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3
BauGB |
|||
Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
|
|
|||
Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
|
Ortsbeirat Gehlsdorf-Nordost (19) Bau- und Planungsausschuss |
22.11.2005 17:00 |
|
|
Gegenstand |
beteiligt |
||
Satzung über die Klarstellung und Ergänzung des im
Zusammenhang bebauten Ortsteils Neu-Hinrichsdorf |
|
bereits gefaßte Beschlüsse |
zu ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende Beschlüsse |
Keine |
Keine |
keine |
Beschlussvorschlag |
1. Die
während der öffentlichen Auslegung des Satzungsentwurfs vorgebrachten
Anregungen von Bürgern, sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher
Belange (Behörden) wurden mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis
geprüft. 2. Auf
Grund des § 34 Abs. 4, Nr.1 und 3 des BauGB 2004 beschließt die Bürgerschaft
die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsteil Neu-Hinrichsdorf
(Anlage 2). 3. Die
Begründung wird gebilligt (Anlage 3). |
finanzielle Auswirkungen |
Mit der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung
werden die Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Neu-Hinrichsdorf
klargestellt. Gleichzeitig wird eine geringfügige Ergänzung des Gebietes im
südlichen Bereich durch Einbeziehung einer Außenbereichsfläche vorgenommen. Die
einbezogene Fläche wird aufgrund der Satzung nach § 34 BauGB bebaubar. Die
Eingriffe in Natur und Landschaft werden mit den Festsetzungen der Satzung
ausgeglichen. Die vorhandenen Systeme der technischen Infrastruktur und der
Erschließungsanlagen sind ohne Erweiterung nutzbar. Somit entsteht kein zusätzlicher
Erschließungsaufwand.
Die
Satzung trägt den Bauwünschen der Grundstückseigentümer Rechnung. Sie enthält
für die Ergänzungsfläche einzelne Festsetzungen um sicherzustellen, dass die
neue Bebauung sich in die vorhandene Umgebung einfügt. Die Träger öffentlicher
Belange (Behörden) haben während der Betroffenenbeteiligung, die als
öffentliche Auslegung vom 08.09.2005 bis 10.10.2005 durchgeführt wurde, keine
Anregungen zum Satzungsinhalt vorgebracht.
Eine
Umweltprüfung für die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung ist nach § 34 Abs. 5
BauGB nicht erforderlich.
Durch die Satzung entstehen keine Kosten für
die Stadt.
Roland Methling