Beschlussvorlage - 0967/05-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Bewilligung zur Leistung überplanmäßiger Ausgaben im Vermögenshaushalt 2005 in Höhe von 146.000 EUR aufgrund der Bereitstellung zusätzlicher Städtebauförderungsmittel aus dem Programm "Die Soziale Stadt"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 15.11.2005
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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10.11.2005
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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15.11.2005
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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§ 52 KV-MV i. V. mit § 5 Abs. 3 Hauptsatzung |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Bewilligung
zur Leistung überplanmäßiger Ausgaben |
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bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
keine |
keine |
keine |
finanzielle
Auswirkungen |
Deckung: HHST 02.8800.34020001 146.000 € |
Begründung
Haushaltsstelle |
Haushaltsjahr |
Betrag
in EUR |
2005 |
146.000,00 |
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Bezeichnung
der Haushaltsstelle |
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Zuweisungen für
Förderprogramm „Die Soziale Stadt“ |
1. Berechnung der Gesamtausgaben
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in EUR |
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1.731.933,25 |
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bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen (beantragte) |
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- |
unechte Deckungsfähigkeit |
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echte Deckungsfähigkeit |
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neu beantragte Haushaltsüberschreitung (Netto) |
+ |
146.000,00 |
Summe der voraussichtlichen
Gesamtausgabe |
= |
1.877.933,25 |
Begründung der vorgesehenen Mehrausgabe
unabweisbar:
Im Rahmen der Städtebauförderung werden der Hansestadt
Rostock zusätzliche Städtebauförderungsmittel aus dem Programm „Die
Soziale Stadt“ für das Wohngebiet Schmarl in Aussicht gestellt. Es
handelt sich hierbei um freigewordene Fördermittel anderer Gemeinden, welche durch
das MAB M-V umverteilt und vom LFI M-V als einmalige Zuwendung an die HRO mit
einer Kassenwirksamkeit 2005 bewilligt werden.
Die zusätzlichen Städtebauförderungsmittel sollen für
den vorgezogenen Abbruch der ehemaligen Grundschule St.-Jantzen-Ring in Schmarl
eingesetzt werden. Das Schulgebäude wurde zum Schuljahresende 2005 freigezogen.
Ein späterer Abriss könnte Schäden durch Vandalismus zur Folge haben und zu
Beeinträchtigungen für das Wohnumfeld im Wohngebiet Schmarl führen.
Die für den Abbruch nicht verbrauchten Städtebauförderungsmittel sollen
für die weitere Planung und Ausführung der Modernisierung „Sporthalle
St-Jantzen-Ring“ in 2005/2006 verwendet werden.
unvorhersehbar:
Das Ministerium für Arbeit, Bau und Landesentwicklung M-V informierte
am 14.09.2005 die Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung
und Wohnungsbau mbH (RGS), dass der Hansestadt Rostock zusätzliche
Städtebauförderungsmittel in Höhe von 438.000 € in Aussicht gestellt
werden können.
Die Finanzierung setzt sich zusammen aus einem Anteil Bund/Land in Höhe
von 66 2/3 % und einem Anteil Kommune in Höhe von 33 1/3 %.
Sofern die Hansestadt Rostock den erforderlichen Eigenanteil in Höhe
von 146.000 € zur Verfügung stellt, kann der Gesamtbetrag der Fördermittel in Höhe von 438.000 €
abgerufen werden.
2. Nachweis der Deckung durch
Mehreinnahmen
Haushaltsstelle |
Bezeichnung der Haushaltsstelle |
02.8800.34020001 |
Einnahmen aus nicht planbaren Veräußerungen von Grundstücken |
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in EUR |
Haushaltsansatz |
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0,00 |
bisher zum Soll gestellte Einnahmen |
./. |
146.000,00 |
Mehreinnahmen |
= |
146.000,00 |
davon bisher bereitgestellt durch: |
./. |
0,00 |
zur Verfügung stehende
Mehreinnahmen |
= |
146.000,00 |
als Deckungsquelle eingesetzt |
|
146.000,00 |
Begründung
der Mehreinnahmen
Aufgrund der Entscheidung mehrerer Zuordnungsverfahren aus den
Vorjahren durch die BVS (Bundesanstalt für vereinigungsbedingte
Sonderaufgaben), die TLG Immobilien GmbH (Treuhand Liegenschaftsgesellschaft)
und durch die BVVG GmbH (Bodenverwertungs- u. –verwaltungsgesellschaft)
zu Gunsten der Hansestadt Rostock und die sich daraus ergebenen Auskehrungen
der Verkaufserlöse durch die Verfügungsberechtigten wurden die Mehreinnahmen
erzielt. Den Auskehrvereinbarungen gehen längere Verhandlungszeiträume voraus,
so dass weder die Höhe noch der Zeitpunkt der Erlösauskehr planbar ist.
Roland Methling