Beschlussvorlage - 0967/05-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0967/05-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

60,62,20

Beschlussvorschriften

Datum

 § 52 KV-MV i. V. mit § 5 Abs. 3 Hauptsatzung

 

24.10.2005

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Hauptausschuss

15.11.2005 17:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Finanzausschuss

10.11.2005 17:00

VI, gez. Grüttner

 

Gegenstand

beteiligt

Bewilligung zur Leistung überplanmäßiger Ausgaben
im Vermögenshaushalt 2005 in Höhe von 146.000 EUR aufgrund der Bereitstellung zusätzlicher Städtebau­förderungsmittel aus dem Programm "Die Soziale Stadt"

 

II, gez. Schröder

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

keine

keine

keine

 

Beschlussvorschlag

Die Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger Ausgaben wird für folgende HH-Stelle erteilt:

 

02.6150.98500008 - Zuweisung für Förderprogramm "Die Soziale Stadt"          146.000 EUR

 

Die Mehrausgabe wird gedeckt durch Mehreinnahmen bei der HH-Stelle 02.8800.34020001

- Einnahmen aus nicht planbaren Veräußerungen von Grundstücken                146.000 EUR.

 

 

finanzielle Auswirkungen

Mehrausgaben: HHST  02.6150.98500008                     146.000 €

Deckung:           HHST  02.8800.34020001                     146.000 €

 

 

 

Begründung

 

Haushaltsstelle

Haushaltsjahr

Betrag in EUR

02.6150.98500008

2005

146.000,00

Bezeichnung der Haushaltsstelle

Zuweisungen für Förderprogramm „Die Soziale Stadt“

 

 

 


1.         Berechnung der Gesamtausgaben

 

 

in EUR

Haushaltsansatz und Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr

 

1.731.933,25

bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen (beantragte)

 

-

      unechte Deckungsfähigkeit

 

 

      echte Deckungsfähigkeit

 

 

neu beantragte Haushaltsüberschreitung (Netto)

+

146.000,00

 

Summe der voraussichtlichen Gesamtausgabe

=

1.877.933,25

 

Begründung der vorgesehenen Mehrausgabe

 

unabweisbar:

Im Rahmen der Städtebauförderung werden der Hansestadt Rostock zusätzliche Städtebauförderungsmittel aus dem Programm „Die Soziale Stadt“ für das Wohngebiet Schmarl in Aussicht gestellt. Es handelt sich hierbei um freigewordene Fördermittel anderer Gemeinden, welche durch das MAB M-V umverteilt und vom LFI M-V als einmalige Zuwendung an die HRO mit einer Kassenwirksamkeit 2005 bewilligt werden.

Die zusätzlichen Städtebauförderungsmittel sollen für den vorgezogenen Abbruch der ehemaligen Grundschule St.-Jantzen-Ring in Schmarl eingesetzt werden. Das Schulgebäude wurde zum Schuljahresende 2005 freigezogen. Ein späterer Abriss könnte Schäden durch Vandalismus zur Folge haben und zu Beeinträchtigungen für das Wohnumfeld im Wohngebiet Schmarl führen.

Die für den Abbruch nicht verbrauchten Städtebauförderungsmittel sollen für die weitere Planung und Ausführung der Modernisierung „Sporthalle St-Jantzen-Ring“ in 2005/2006 verwendet werden.

unvorhersehbar:

Das Ministerium für Arbeit, Bau und Landesentwicklung M-V informierte am 14.09.2005 die Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mbH (RGS), dass der Hansestadt Rostock zusätzliche Städtebauförderungsmittel in Höhe von 438.000 € in Aussicht gestellt werden können.

Die Finanzierung setzt sich zusammen aus einem Anteil Bund/Land in Höhe von 66 2/3 % und einem Anteil Kommune in Höhe von 33 1/3 %.

Sofern die Hansestadt Rostock den erforderlichen Eigenanteil in Höhe von 146.000 € zur Verfügung stellt, kann der Gesamtbetrag der  Fördermittel in Höhe von 438.000 € abgerufen werden.

 

2.    Nachweis der Deckung durch Mehreinnahmen

 

Haushaltsstelle

Bezeichnung der Haushaltsstelle

02.8800.34020001

Einnahmen aus nicht planbaren Veräußerungen von Grundstücken

 

 

 

in EUR

Haushaltsansatz

 

0,00

bisher zum Soll gestellte Einnahmen

./.

146.000,00

Mehreinnahmen

=

146.000,00

davon bisher bereitgestellt durch:

./.

                         0,00

zur Verfügung stehende Mehreinnahmen

=

146.000,00

als Deckungsquelle eingesetzt

 

146.000,00

Begründung der Mehreinnahmen

 

Aufgrund der Entscheidung mehrerer Zuordnungsverfahren aus den Vorjahren durch die BVS (Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben), die TLG Immobilien GmbH (Treuhand Liegenschaftsgesellschaft) und durch die BVVG GmbH (Bodenverwertungs- u. –verwaltungsgesellschaft) zu Gunsten der Hansestadt Rostock und die sich daraus ergebenen Auskehrungen der Verkaufserlöse durch die Verfügungsberechtigten wurden die Mehreinnahmen erzielt. Den Auskehrvereinbarungen gehen längere Verhandlungszeiträume voraus, so dass weder die Höhe noch der Zeitpunkt der Erlösauskehr planbar ist.

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Beschlüsse

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10.11.2005 - Finanzausschuss

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15.11.2005 - Hauptausschuss