Beschlussvorlage - 0965/05-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0965/05-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

61,32.21,60,66,67,73

Beschlussvorschriften

Datum

§ 22 (2) KV M-V

§ 3 (2)  BauGB

 

07.10.2005

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

07.12.2005 16:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Diedrichshagen (1)

Bau- und Planungsausschuss

Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus

01.11.2005 19:00

 

22.11.2005 17:00

22.11.2005 17:00

VI, gez. Grüttner

 

Gegenstand

beteiligt

Bebauungsplan Nr. 01.W.140 für das Gebiet Diedrichshagen, "Nördlich des Streuwiesenwegs"

 

Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

Keine

Keine

Keine

 

Beschlussvorschlag

 

1. Für das in der Anlage 1 dargestellte Gebiet Diedrichshagen, nördlich des Streuwiesenwegs, begrenzt:

 

im Norden:      durch den Diedrichshäger Bach und die bebauten Grundstücke am Stolteraer Weg,

im Osten:        durch das Hotel "Warnemünder Hof",

im Süden:        durch den Streuwiesenweg im Bereich der Grundstücke 12-39,

im Westen:     durch das Grundstück Streuwiesenweg 40,

 

getrennt in einen östlichen und einen westlichen Teilbereich, - die Grundstücke Streuwiesenweg 15-25 nehmen nicht am Bebauungsplan teil-, soll der Bebauungsplan Nr. 01.W.140 für das Gebiet Diedrichshagen, "Nördlich des Streuwiesenwegs" aufgestellt werden.

 

2. Von der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

 

3. Der Entwurf des Bebauungsplans (Anlage 1) und die Begründung dazu (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 öffentlich auszulegen.

 

 

finanzielle Auswirkungen

Planungskosten nach HOAI

 

Begründung

 

Die Fläche des Bebauungsplans ist unstrittig Bestandteil des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Diedrichshagen. Der Ortsteil Diedrichshagen unterliegt aufgrund der Nähe zur Ostsee einem starken Ansiedlungsdruck.

 

 

Das Gebiet ist von der allseitig angrenzenden Wohnnutzungen geprägt (Hotel, Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser sowie kleinteilige Wochenendhäuser und Bungalows für ein vorübergehendes Wohnen).

 

In der Praxis ergeben sich daraus Schwierigkeiten, im Einzelfall eine eindeutige Zuordnung zu einer der Kategorien der BauNVO und damit zur zulässigen Art und dem Maß der baulichen Nutzung vorzunehmen.

 

Der Geltungsbereich besteht aus zwei Teilflächen von 0,8 ha und 0,2 ha, die Gesamtfläche beträgt somit 1,0 ha.

 

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Beschlüsse

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22.11.2005 - Bau- und Planungsausschuss

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22.11.2005 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus

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29.11.2005 - Bau- und Planungsausschuss

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07.12.2005 - Bürgerschaft