Beschlussvorlage - 0965/05-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 01.W.140 für das Gebiet Diedrichshagen, "Nördlich des Streuwiesenwegs"
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 07.12.2005
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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22.11.2005
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●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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22.11.2005
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29.11.2005
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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07.12.2005
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER
OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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§ 3 (2) BauGB |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Diedrichshagen (1) Bau- und Planungsausschuss Ausschuss für Wirtschaft und
Tourismus |
22.11.2005 17:00 22.11.2005 17:00 |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Bebauungsplan
Nr. 01.W.140 für das Gebiet Diedrichshagen, "Nördlich des
Streuwiesenwegs" Aufstellungs- und
Auslegungsbeschluss |
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bereits gefaßte Beschlüsse |
zu ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende Beschlüsse |
Keine |
Keine |
Keine |
Beschlussvorschlag |
1. Für das in der Anlage 1 dargestellte Gebiet
Diedrichshagen, nördlich des Streuwiesenwegs, begrenzt: im Norden: durch
den Diedrichshäger Bach und die bebauten Grundstücke am Stolteraer Weg, im Osten: durch
das Hotel "Warnemünder Hof", im Süden: durch
den Streuwiesenweg im Bereich der Grundstücke 12-39, im Westen: durch
das Grundstück Streuwiesenweg 40, getrennt in einen östlichen und einen westlichen
Teilbereich, - die Grundstücke Streuwiesenweg 15-25 nehmen nicht am
Bebauungsplan teil-, soll der Bebauungsplan Nr. 01.W.140 für das Gebiet
Diedrichshagen, "Nördlich des Streuwiesenwegs" aufgestellt werden. 2. Von der frühzeitigen Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen. 3. Der Entwurf des Bebauungsplans (Anlage 1) und die
Begründung dazu (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und
sind nach § 3 Abs. 2 öffentlich auszulegen. |
finanzielle Auswirkungen |
Begründung
Die Fläche des
Bebauungsplans ist unstrittig Bestandteil des im Zusammenhang bebauten
Ortsteils Diedrichshagen. Der Ortsteil Diedrichshagen unterliegt aufgrund der
Nähe zur Ostsee einem starken Ansiedlungsdruck.
Das Gebiet ist von der allseitig angrenzenden Wohnnutzungen
geprägt (Hotel, Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser sowie kleinteilige
Wochenendhäuser und Bungalows für ein vorübergehendes Wohnen).
In der Praxis ergeben sich daraus Schwierigkeiten, im
Einzelfall eine eindeutige Zuordnung zu einer der Kategorien der BauNVO und
damit zur zulässigen Art und dem Maß der baulichen Nutzung vorzunehmen.
Der Geltungsbereich besteht aus zwei Teilflächen von 0,8 ha
und 0,2 ha, die Gesamtfläche beträgt somit 1,0 ha.
Roland
Methling