Antrag - 0783/05-A
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierung Hundertmännerbrücke
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 17.08.2005
- Vorlageart:
- Antrag
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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10.08.2005
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11.08.2005
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Erledigt
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Bürgerschaft
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17.08.2005
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17.08.2005
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17.08.2005
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17.08.2005
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Beschlussvorschlag |
Die Haushaltssperre zur
Inanspruchnahme von Mitteln der Haushaltsstelle 02.6300.9460.0022 Sanierung
Hundertmännerbrücke wird nach folgenden Prämissen teilweise aufgehoben: 1. Entsperrung der
finanziellen Mittel für Teilabriss der Rampen und Sofortmaßnahmen (soweit
investive Mittel betroffen sind) in der Höhe von 45.000 Euro. 2. Entsperrung der
finanziellen Mittel für Abriss der Brücke in Höhe von 455.000 Euro 3. Entsperrung der
finanziellen Mittel für eine alternative Planung der Brücke; HUB (Reduzierung
der Tragfähigkeit und/oder Brückenverschmälerung) in der Höhe 50.000 Euro. 4. Entsperrung der Mittel
für die Ausführungsplanung in der Größenordnung von 100.000 Euro nach Vorlage
alternativer Planungen im Hauptausschuss und Beschluss zum weiteren Vorgehen.
Die Erstellung und Vorlage einer Alternativplanung soll schnellstmöglich
erfolgen. Die Fachausschüsse und der Hauptauschuss sind falls notwendig mit
verkürzten Einladungsfristen zu beteiligen. (Dringlichkeit) 5. Weitere Mittel in der
oben benannten Haushaltssperre bleiben bis auf weiteres gesperrt |
finanzielle
Auswirkungen |
Begründung
Folgende Vorstellungen sollen in der Alternativplanung
HUB geprüft und finanziell untersetzt werden: maximale Kostenminimierung des
Neubaus der Brücke bei Gewährung der Funktionen - Fuß- und Radverkehr sowie
Notfalleinsätze der Feuerwehr.
Idee:
Die Brücke wird für Fußgänger und Radverkehr
konzipiert. Von der Feuerwehr kann sie im Einsatzfall in einer Richtung
befahren werden. Dazu sind nach unserer Einschätzung 6 m Breite notwendig. In
der Mitte wird eine drei Meter breite Fahrbahn aufmarkiert (bzw. andersfarbiger
Belag), die für Radfahrer im Beidrichtungsverkehr reserviert ist. Auf jeder
Seite ist ein 1,5m breiter Streifen für Fußgänger reserviert. Beide Bereiche
werden nur optisch/farblich und nicht durch Bordsteine oder Poller getrennt.
Dadurch können Fußgänger jederzeit unproblematisch die Seite wechseln und bei
Bedarf den Radfahrbereich mit nutzen. Die Feuerwehr benutzt im Einsatzfall die
mittlere Fahrspur, Radfahrer können kurzfristig auf den seitlichen
Fußwegbereich ausweichen. Die Rampen werden als Fahrradstraßen/Radwege
ausgewiesen mit dem Zusatzschild "Einsatzfahrzeuge frei". Die
Durchfahrten werden entweder am Beginn der Rampen und am Beginn der Brücke
durch geeignete Sperrelemente jeweils auf 3 m Breite verengt oder durch Poller
verengt. Durch die Begrenzung der Hauptfahrbahn (für schwere Fahrzeuge) auf
drei Meter und die Reduzierung der Gesamtbreite auf 6 m (vorher 13 m) könnten
die Baukosten für den Neubau sich wahrscheinlich deutlich reduzieren lassen.
Dadurch könnte eventuell auch eine kostengünstigere Konstruktion ermöglicht
werden,
Die Hundertmännerstraße ist nicht im Integrierten
Gesamtverkehrskonzept und auch nicht im F-Plan-Entwurf als Straßenverbindung
ausgewiesen. Die im integrierten Verkehrskonzept ausgewiesene Kfz-Verbindungen
zwischen KTV und Südstadt/ Hansaviertel sind vorhanden und leistungsfähig. Die
Umsetzung des Radverkehrskonzeptes (Teil des IGVK): Hundertmännerstraße als
Hauptroute wird durch diese Variante wesentlich befördert, der Umweltverbund im
Sinne des IGVK gestärkt. Eine Gewährleistung des schnellen Einsatzweges der
Feuerwehr in die KTV besteht weiterhin. Eine Attraktivitätssteigerung der
Hundertmännerstraße für Fußgänger und Radfahrer (Einkaufsbeziehungen,
Verbindung von Uni-Standorten für nicht motorisierte Menschen) wird durch
fehlenden Kfz-Verkehr erzeugt. Eine Lärmreduzierung im Wohnviertel wäre ebenso
positive Folge wie möglichen finanziellen Einsparungen. Zukünftig wären
geringere Mittel für die Bauunterhaltung zu veranschlagen und damit eine
Entlastung des Verwaltungshaushaltes in späteren Jahren.
Die eingesparten investiven Mittel sollen für unabweisbare
Maßnahmen im Tiefbaubereich genutzt werden, damit diese nicht zu Lasten von
Schulsanierung oder der Stadtsanierungsprogramme gehen müssen.
Maxi Malzahn
Fraktionsvorsitzende