Antrag - 0782/05-A
Grunddaten
- Betreff:
-
Kurpark Warnemünde
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 17.08.2005
- Vorlageart:
- Antrag
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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17.08.2005
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Begründung
Die zum Verkauf
ausgeschriebenen Flächen A und B gehörten seit altersher zum Kurpark. Sie
stehen wie der gesamte Kurpark unter Denkmalschutz. Ohne demokratische
Beteiligung der Bürger wurde die Teilfläche B zu DDR-Zeiten mit einem für
Gewerbezwecke genutzten Gebäude bebaut. Nach Abriss dieses Gebäudes ist der
Denkmalschutz auch für diese Fläche wieder aufgelebt. Im Übrigen dient der
Kurpark als Erholungsfläche für die Bevölkerung und die Urlauber. Auch die
Tatsache, dass der Ortsteil Warnemünde einen erheblichen Teil der Einnahmen für
die Hansestadt Rostock beisteuert, muss Anlass sein, den hohen Stellenwert von
Warnemünde zu erhalten. Auch aus diesem Grunde erscheint es geboten, dem
Kurpark die Teilfläche B wieder zuzuschlagen und das Vergabeverfahren auf die
Teilfläche A zu beschränken.
Alexander Prechtel