Antrag - 0782/05-A

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0782/05-A

 

Antrag

Datum

 

 

Absender

Datum

 Ortsbeirat Warnemünde/Diedrichshagen

Alexandrinenstrasse  119

 18119 Rostock

3.8.2005

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

17.08.2005 16:00

gez. i.V. Dr. Bacher

Präsidentin

Beratungsfolge

Sitzungstermin

 

 

 

 

Gegenstand

 

Kurpark Warnemünde

 

 

 

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft möge beschließen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt,

das Vergabeverfahren betreffend den Kurpark Warnemünde, Heinrich-Heine-Str., nur auf die als "Grundstück A" bezeichnete Fläche an der ehemaligen Metallschule zu beschränken und die Fläche "Grundstück B" dem Kurpark zuzuschlagen.

 

 

finanzielle Auswirkungen

Geringere Einnahmen aus dem Verkaufserlös, der durch den Verkauf beider Teilflächen möglicherweise erzielt werden könnte, sind nicht als Mindereinnahmen im Sinne von §31 Abs.2 KV M-V anzusehen, da der Verkaufserlös bislang nur eine Erwartung, nicht aber eine feststehende Einnahme ist. Die Kosten für die Pflege der Teilfläche B könnten durch eine geringfügige Reduzierung der Pflege des restlichen Kurparkes ausgeglichen werden, zumal es sich bei der Teilfläche B im Vergleich zum Gesamtkurpark nur um eine kleinere Fläche handelt. Da es sich um eine Grünfläche handelt, ist eine Neuanlage mit Bepflanzung kurzfristig nicht erforderlich.

 

Begründung

Die zum Verkauf ausgeschriebenen Flächen A und B gehörten seit altersher zum Kurpark. Sie stehen wie der gesamte Kurpark unter Denkmalschutz. Ohne demokratische Beteiligung der Bürger wurde die Teilfläche B zu DDR-Zeiten mit einem für Gewerbezwecke genutzten Gebäude bebaut. Nach Abriss dieses Gebäudes ist der Denkmalschutz auch für diese Fläche wieder aufgelebt. Im Übrigen dient der Kurpark als Erholungsfläche für die Bevölkerung und die Urlauber. Auch die Tatsache, dass der Ortsteil Warnemünde einen erheblichen Teil der Einnahmen für die Hansestadt Rostock beisteuert, muss Anlass sein, den hohen Stellenwert von Warnemünde zu erhalten. Auch aus diesem Grunde erscheint es geboten, dem Kurpark die Teilfläche B wieder zuzuschlagen und das Vergabeverfahren auf die Teilfläche A zu beschränken.  

 

 

 

 

 

 

 

Alexander Prechtel

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Beschlüsse

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17.08.2005 - Bürgerschaft